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Hier ist nicht die Meinung einzelner unwissender PT gefragt.

01.10.2015
Neues Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt die Rechtslage

Von Rechtsanwältin Dr. Sylke Wagner-Burkard, LL.M.

Das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) hat für große Verunsicherung unter den Osteopathen gesorgt, die nicht über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen und die Osteopathie auf sogenannte Privatrezepte, das heißt auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes ausüben.

Das OLG hat in seinem Urteil vom 8.9.2015 bestätigt, dass Osteopathie als Heilkunde nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden darf. Neu war für viele Betroffene offensichtlich die Aussage des Gerichts, dass dies auch für die Physiotherapeuten gilt, die osteopathische Leistungen auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes erbringen. Das Gericht bestätigt also die Notwendigkeit einer (uneingeschränkten) Heilpraktiker Erlaubnis auch für die Physiotherapeuten, die im sogenannten „Delegationsverfahren“, also auf Verordnung tätig sind. Dies gilt nach Aussage des Gerichts auch unabhängig davon, ob diese Physiotherapeuten über eine umfangreiche osteopathische Ausbildung verfügen.

Wer nicht die Heilpraktiker Erlaubnis hat, aber trotzdem die Osteopathie ausübt bzw. damit wirbt, riskiert eine Abmahnung. Diese wird sich vorrangig auf die Werbung der jeweiligen Physiotherapie-Praxis beziehen. Unter Werbung wird jede Außendarstellung verstanden, das heißt z. B. Visitenkarten, Flyer und Webseiten.
Das Urteil des OLG Düsseldorf spricht in seiner Begründung von einer „Einzelfallentscheidung“, eine anderslautende Entscheidung anderer Obergerichte ist nicht ausgeschlossen. Bis dahin ist aber allen Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen und nicht über die Heilpraktiker Erlaubnis verfügen, nochmals dringend geraten, diese zu erwerben und bis dahin auf die Werbung mit Osteopathie und die Abgabe von osteopathischen Leistungen zu verzichten.

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Gast
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    • RICHTIG! Das bedarf einer manualtherapeutischen Behandlung um das Problem zu lösen. Schwindel und Kopfschmerzen wären nochmal ein Hinweis wo unserer Hypothese nochmal bestätigen daß deine Beschwerden von der oberen HWS, eher dem Atlas kommen. Bandscheibe denke Ich nicht, die würde keinen Schwindel auslösen. Da Schwindel, N.Vaguskompressionen von den ersten beiden Halswirbel kommen kann es die Bandscheibe nicht sein, denn zwischen 1. und 2.Halswirbel gibt es keine Bandscheibe. Deine Schwindel beschwerden kommen daher daß durch eine Atlasverschiebung (1.Halswirbel) die Art.vertebralis komprimiert wird. Diese versorgt das Kleinhirn. Die Beschwerden dürften somit schlimmer werden bei Kopfüberstreckung. Eine reine Massage gerade am Hinterhaupt ist gut, aber zu als Therapie zu wenig. So wie Ich das sehe sollte sich um deinen Atlas, ggf. Axis (C2) gekümmert werden. Der kann verdreht, zur Seite oder/und nach vorne verschoben sein. Aufjedenfall brauchst Du ein Rezept für eine Manuelle Therapie um das Problem zu lösen. In der Praxis aufjedenfall nachfragen ob sich jemand mit dem Atlas auskennt. # L.g.
    • Gast Arnold
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    • Hallo Blume,  das ist schon mal gut, dass beim HNO alles i.O. war. Wir können dir aber hier leider nicht weiterhelfen, da man dazu "therapeutische Befunde" erstellen müsste und das geht nur Live! Wir können dir nur Tipps geben was man eventl. alles untersuchen lassen könnte um die Problematik einzugrenzen. Aber ich denke, deine Physio ist auf dem richtigen Weg, was du uns bisher berichtet hast. Hast du noch beschwerden oder ist es schon besser geworden? .

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