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Hier ist nicht die Meinung einzelner unwissender PT gefragt.

01.10.2015
Neues Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt die Rechtslage

Von Rechtsanwältin Dr. Sylke Wagner-Burkard, LL.M.

Das Urteil des OLG Düsseldorf (Az. I-20 U 236/13) hat für große Verunsicherung unter den Osteopathen gesorgt, die nicht über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen und die Osteopathie auf sogenannte Privatrezepte, das heißt auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes ausüben.

Das OLG hat in seinem Urteil vom 8.9.2015 bestätigt, dass Osteopathie als Heilkunde nur von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden darf. Neu war für viele Betroffene offensichtlich die Aussage des Gerichts, dass dies auch für die Physiotherapeuten gilt, die osteopathische Leistungen auf Verordnung eines Heilpraktikers oder Arztes erbringen. Das Gericht bestätigt also die Notwendigkeit einer (uneingeschränkten) Heilpraktiker Erlaubnis auch für die Physiotherapeuten, die im sogenannten „Delegationsverfahren“, also auf Verordnung tätig sind. Dies gilt nach Aussage des Gerichts auch unabhängig davon, ob diese Physiotherapeuten über eine umfangreiche osteopathische Ausbildung verfügen.

Wer nicht die Heilpraktiker Erlaubnis hat, aber trotzdem die Osteopathie ausübt bzw. damit wirbt, riskiert eine Abmahnung. Diese wird sich vorrangig auf die Werbung der jeweiligen Physiotherapie-Praxis beziehen. Unter Werbung wird jede Außendarstellung verstanden, das heißt z. B. Visitenkarten, Flyer und Webseiten.
Das Urteil des OLG Düsseldorf spricht in seiner Begründung von einer „Einzelfallentscheidung“, eine anderslautende Entscheidung anderer Obergerichte ist nicht ausgeschlossen. Bis dahin ist aber allen Physiotherapeuten, die osteopathisch tätig sein wollen und nicht über die Heilpraktiker Erlaubnis verfügen, nochmals dringend geraten, diese zu erwerben und bis dahin auf die Werbung mit Osteopathie und die Abgabe von osteopathischen Leistungen zu verzichten.

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Gast
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      Hallo, Ich habe am rechten Knie einen Riss des Innenmeniskus, der jedoch konservativ behandelt wird und aktuell halbwegs okay ist von den Beschwerden. Nun ist jedoch beim selben Knie ein neues Problem aufgetreten. Ich bin vor ein paar Wochen etwas schneller gegangen und hatte plötzlich einen extremen Stich im rechten Knie, konnte danach gar nicht mehr richtig laufen. Ich war auch beim Orthopäden, der herumgetastet und einen Ultraschall gemacht hat (aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft lehnt der Orthopäde eine MRT konsequent ab und hat deshalb direkt einen Ultraschall gemacht). Er meinte, dass mein Fibulaköpfchen blockiert ist und man im US am Köpfchen Flüssigkeit von der Reizung sieht. Ich solle eine Bandage tragen. Ich habe dann die Bandage auch brav getragen, hatte jedoch das Gefühl, dass diese die Schmerzen oft eher verstärkt hat. Ich war dann diese Woche erneut beim selben Orthopäden, weil die Schmerzen nicht auszuhalten waren und ich Angst hatte, dass hier etwas Gröberes vorliegt, was ggf. operiert werden müsste. Er hat nochmal einen US gemacht (Flüssigkeit ist noch immer da) und richtig "herumgeruckelt" am Knie und plötzlich war es viel leichter. Er hat also wahrscheinlich die Blockade des Fibulaköpfchen gelöst. Er hat mir Physiotherapie verschrieben (Indikation: "Fibulaköpfchenblockade mobilisieren"), da habe ich aber noch keinen Termin bekommen. Es war jetzt drei Tage viel, viel besser mit den Schmerzen, aber heute bin ich die Treppen hinuntergegangen und zack, der Schmerz (Stich im Knie und nach unten hin zum Sprunggelenk ausstrahlendes Ziehen) ist wieder voll da. Ich bin richtig verzweifelt - es kann doch nicht sein, dass ständig dieses blöde Fibulaköpfchen blockiert?! Was kann ich denn selbst machen, um die Blockade zu lösen und zu verhindern, dass das ständig wieder passiert? Wenn jetzt bald auch noch bei fortschreitender Schwangerschaft das Gewicht steigt und die ganze Muskulatur und Körperhaltung etc. sich verändern, wird das ja wohl eher schlechter als besser werden?  Hat jemand irgendwelche Tipps, was ich machen kann? 🥲 Vielen Dank!
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