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Rückzahlung der Fortbildungskosten

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knuddelsunny

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Hallo liebe Kollegen,

mich beschäftigt seit längerem ein Problem,dessen rechtliche Grundlage mir nicht wirklich bewusst ist und ich auch keine eindeutigen Antworten im Netz finde.

Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Praxis.Seit nun einem Jahr absolviere ich die Manuelle Therapie.Mit meinem Chef habe ich die mündliche Vereinbarung,dass er mir die kompletten Fortbildungskosten übernimmt.Im Gegenzug muss ich mich zwei Jahre bei ihm verpflichten.

Seit einigen Monaten bin ich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr zufrieden.Er ist sehr unzuverlässig.Zum Beispielt zahlt er die einzelnen von mir absolvierten MT Module erst Monate später. (dir Fortbildungseinheiten,welche ich 2013 besucht habe hat er erst auf mehrfacher Erinnerung meinerseits im Juli diesen Jahres bezahlt).
auf jeden Fall bin ich sehr unzufrieden an meinem Arbeitsplatz.
Jetzt habe ich ein Stellenangebot in einer anderen Praxis und mir stellt sich die Frage ,ob ich nun die bereits bezahlten Module zurückzahlen muss?

Ich habe niemals ein Vertrag unterschrieben und mir ist von mehreren Seiten berichtet worden,dass eine solche Rückzahlung nicht rechtens ist.

Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen?

Vielen Dank im Vorfeld

Liebe Grüße

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Als Arbeitgeber sowas ohne Vertrag zu machen ist fahrlässig. In meinen Augen kann dir nichts nachverlangt werden. Falls doch will der Richter sicher den Vertrag sehen ;)
Fürs nächste mal: bestehe auf einen Vertrag mit klarer Richtlinie, welche Leistungen ausgemacht sind und vor allem wann und was genau passiert, wenn die Zeit nicht voll wird.
Konkretes Beispiele:
1) Kosten werden nach Abschluss übernommen und halbjährlich werden 25% mit dem Lohn ausbezahlt.
2) Kosten i.H.v. werden direkt übernommen sofern man sich 2 Jahre bindet. Geht man früher muss man 25/50/75/100% für jedes nicht voll erfüllte Halbjahr zurückzahlen.

.. nur mal so als 2 Beispiele.

Lg Stephan

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Hallo,
schwierig, aber irgendwie kann ich dich verstehen.
So lange du nichts schriftlich hast bist du auf der sicheren Seite. Bist du beim VPT oder ZVK, wenn ja dort gibt es Anwälte die dich in diesen Situationen umsonst beraten.
Aber solange du nichts schriftlich hast mach dir keine Gedanken.

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Kommentare

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Gast
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