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Rückzahlung der Fortbildungskosten

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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich beschäftigt seit längerem ein Problem,dessen rechtliche Grundlage mir nicht wirklich bewusst ist und ich auch keine eindeutigen Antworten im Netz finde.

Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Praxis.Seit nun einem Jahr absolviere ich die Manuelle Therapie.Mit meinem Chef habe ich die mündliche Vereinbarung,dass er mir die kompletten Fortbildungskosten übernimmt.Im Gegenzug muss ich mich zwei Jahre bei ihm verpflichten.

Seit einigen Monaten bin ich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr zufrieden.Er ist sehr unzuverlässig.Zum Beispielt zahlt er die einzelnen von mir absolvierten MT Module erst Monate später. (dir Fortbildungseinheiten,welche ich 2013 besucht habe hat er erst auf mehrfacher Erinnerung meinerseits im Juli diesen Jahres bezahlt).
auf jeden Fall bin ich sehr unzufrieden an meinem Arbeitsplatz.
Jetzt habe ich ein Stellenangebot in einer anderen Praxis und mir stellt sich die Frage ,ob ich nun die bereits bezahlten Module zurückzahlen muss?

Ich habe niemals ein Vertrag unterschrieben und mir ist von mehreren Seiten berichtet worden,dass eine solche Rückzahlung nicht rechtens ist.

Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen?

Vielen Dank im Vorfeld

Liebe Grüße

Geschrieben

Als Arbeitgeber sowas ohne Vertrag zu machen ist fahrlässig. In meinen Augen kann dir nichts nachverlangt werden. Falls doch will der Richter sicher den Vertrag sehen ;)
Fürs nächste mal: bestehe auf einen Vertrag mit klarer Richtlinie, welche Leistungen ausgemacht sind und vor allem wann und was genau passiert, wenn die Zeit nicht voll wird.
Konkretes Beispiele:
1) Kosten werden nach Abschluss übernommen und halbjährlich werden 25% mit dem Lohn ausbezahlt.
2) Kosten i.H.v. werden direkt übernommen sofern man sich 2 Jahre bindet. Geht man früher muss man 25/50/75/100% für jedes nicht voll erfüllte Halbjahr zurückzahlen.

.. nur mal so als 2 Beispiele.

Lg Stephan

Geschrieben

Hallo,
schwierig, aber irgendwie kann ich dich verstehen.
So lange du nichts schriftlich hast bist du auf der sicheren Seite. Bist du beim VPT oder ZVK, wenn ja dort gibt es Anwälte die dich in diesen Situationen umsonst beraten.
Aber solange du nichts schriftlich hast mach dir keine Gedanken.

Geschrieben

Ich würde erstmla versuchen mit meinem AG zu reden & Problem eaus der Welt zu schaffen, wenn es ´nur´ das Geld ist und du sinst zufrieden bist, warum sofort kündigen? man kann über alles reden, vll hat er das selbst gar nicht so auf der kette?

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    • Morgen Jan! Nachricht kommt etwas verspätet. Tatsächlich hatte Ich auch noch nie eine Patientin mit der Diagnose Endimetriose zur Behandlung. Aber Ich würde über die Manuelle Therapie auch versuchen mit speziellen Techniken zugang zum Beckenboden zu bekommen um für eine Fasciale Entspannung zu sorgen. Eine gute Technik und das hast du ja schon oben geschrieben wäre in der Rückenlagen oder Seitlage eine Hand, Daumenballen auf das Schambein einer Seite zu legen und mit der anderen Hand auf den gegenüberliegenden Tuber. Durch sanften Druck von beiden Seiten, Pat. soll dabei deutlich ein und ausatmen entspannt sich der Beckenboden. Ansonsten gibt es vielleicht noch viscerale Techniken mit Zugang am Bauch. Ansonsten würde Ich Ihr auch mal raten zu einem/einer Osteopathin zu gehen
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    • Guten Morgen! Das freut Mich daß Ich Dir etwas helfen konnte Lars. zu 1.) Das ISG kannst du selbst nicht testen, dazu bedarf es Physiotherapeuten die eine Zusatzfortbildung in der Manuellen Therapie haben. zu 2.) Genau das ist der Test. Je nachem welcher Schmerz ist kann man das Kniegelenk in  verschiedenen Stellungen bringen, da durch die unterschiedlichen Winkelstellung des Kniegelenkes untersschiedlicher Druck auf die Kniescheibe kommt. Schmerzen unterhalb der Patella wird die kompression bei max. Kniestreckung ausgeführt, Ist der Schmerz oberhalb der Patella dann wird das KG angewinkelt. Manche Sachen sind einfach zu speziell um sie in youtube zu finde.    Ich hab jetzt leider keine Zeit mehr um auf die Einzelnen Punkte einzugehen. zu 5) Es kommt jetzt darauf was die Pathologie ist. Hast du einen Knorpelschaden unter der Kniescheibe würde Ich primär nicht kräftigen  da tatsächlich zu viel druck draufkommen kann. Hier wichtig nebenbei zwischen dem Training zu dehnen um einer verkürzung vorzubeugen. Ist die Kniescheibe instabil (wenn man sie hin und herschiebt, lässt sie sich serh locker bewegen) dann ist eine instabiliät vorhanden, dann ist Stabilisieren und kräftigen sehr wichtig umd die Patella über den Quatriceps zu stabilisieren damit sie wieder eine gute Führung hat.   Es ist oft einfach zu komplex. Am besten und einfachsten ist es sich einer MT-rezept zu holen. Am besten bei einem Erfahrene Therapeuten/in. Oder du Kommst zu Mir 😉  

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