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Private Selbstständigkeit

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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich würde mal interessieren, ob man als Selbstständiger, der ausschließlich Privatpatienten annimmt, folgendes darf. Bzw. ob ich die Dinge richtig annehme:

- Physiotherapeutische Behandlung OHNE Privatrezept nur als Vorbeugung

- KEINE physiotherapeutische Behandlung OHNE Privatrezept

- Wellnessangebote al'a Massagen etc. JA

 

Ist das richtig? Dann noch folgende Fragen:

- Was ist beim "Selbstzahler" der Unterschied und wann darf man die physiotherapeutisch behandeln?

- Bestehen bei der Räumlichkeit und Ausstattung auch Voraussetzungen, obwohl man nicht mit den KK zusammen arbeitet? z.B. WC-Pflicht, Raumgröße...

- Wenn man als Selbstständiger angemeldet ist und z.B. 1-2 Jahre 0 Einkommen hatte (weil man es auf gut Glück nebenbei laufen lässt), sind böse Folgen zu erwarten?

 

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich genug ausdrücken und hoffe auf weiterführende Antworten und ggf. Ratschläge. :)

 

 

 

Geschrieben

Servus Walley,
wenn du keinen so genannten "Sektoralen Heilpraktiker" gemacht hast, würde ich mit den Behandlungen ohne ärztliche Verordnung sehr vorsichtig sein. Es ist ein großes Risiko in Eigenverantwortung zu (be)handeln. Stell dir vor es kommt jemand, der Osteoporose hat und blutverdünnende Medikamente nimmt, und du weißt nichts davon weil du keine Diagnose hast. Oft vergessen die Patienten es zu erwähnen, dann machst du eine zu feste Behandlung, z.B. am Thorax, so dass eine Rippe bricht. Dann bist du der erste, der belangt wird. Und wenn du dann auch keine Berufshaftpflichtsversicherung hast - Buona Notte.? Schau mal hier:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/med-u-Heilberufe/Physiotherapeut-Behandlung-ohne-aerztliche-Verordnung.html  (irgendwie funzt das Verlinken nicht. Kopiere sie einfach...)

Wenn du es trotzdem durchziehen willst, dann würde ich es so machen, dass du dir vom Patienten entweder ein Privatrezept bringen lässt, oder ein Behandlungsvereinbarung unterschreiben lässt. (Wobei letzteres auch keine Garantie ist!)
Für den Rest, Größe der Räume und Toiletten usw. würde ich beim "Gewerbeaufsichtsamt" nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite. Das Finanzielle besprichst du am besten mit einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt anrufen.?

 

Geschrieben

Also Patienten Privat darfst du leider ohne Rezept überhaupt nicht behandeln walley. Auch bei Privatpatienten muss ein Rezept her. Oder der Arzt verschreibt ein grünes Privatrezept, Das Sie selbst zahlen müssen. Da hat Gianni recht.  Nicht umsonst braucht man den sektoralen HP. Die ganzen Redflags und die Eigenverantwortung wann du einen Pat.besser zum Arzt schickst. Die Meldepflicht zb. Bei best.infektionskrankheiten wie Gürtelrose, Kontraindikationen und Hintergrundwissen ob Doch ein Infekt oder eine schwerwiegende Krankheit hinter einem vermeintlichen Rückenschmerz steckt usw. lernst du alles als Sekt.Hp.  Wenn ohne sekt.HP was passiert kann man echt in Teufels Küche kommen. Wenn du vorbeugende Sachen machen willst dann kann man das im Rahmen eines Kurses oder einfach als Gerätetraining machen, darf sich aber nicht Krankengymnastik nennen. Wellness und klassische Massagen solange sie keine eigentliche Behandlung sind sind natürlich ok. So ist nunmal die Gesetzeslage und auch du Sicherst dich damit ab.l.g

Geschrieben

Danke Leute, mein Verdacht war da, aber Ihr habt es bestätigt.

Meine Absicht ist es vorerst Massagen und Behandlung auf Privatrezept anzubieten, da die erforderlichen Räumlichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen.

Allerdings sind noch 3 Dinge offen, an denen ich nage:

- Was ist beim "Selbstzahler" der Unterschied und wann darf man die physiotherapeutisch behandeln?

- Bestehen bei der Räumlichkeit und Ausstattung auch Voraussetzungen, obwohl man nicht mit den KK zusammen arbeitet? z.B. WC-Pflicht, Raumgröße...

- Wenn man als Selbstständiger angemeldet ist und z.B. 1-2 Jahre 0 Einkommen hatte (weil man es auf gut Glück nebenbei laufen lässt), sind böse Folgen zu erwarten?

Die Fragen sind deshalb da, weil ich die Selbstständigkeit bereits angemeldet habe, aber noch nichts beworben und gestartet habe, da sich nachträglich eine überraschende Wendung und Chance für mich erschlossen hat und ich die Dinge erstmal nur nebenher machen möchte.

 

 

Geschrieben

Servus Walley,
hier habe ich etwas auf dem BWMI-Existenzgrüderportal gefunden, dass die meisten deiner Fragen beantwortet:

Privat-Physiotherapiepraxis in Wohnhaus einrichten: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte im Wohnhaus in den Kellerräumen eine Privat-Physiotherapiepraxis mit Schwerpunkt Osteopathie eröffnen. Es soll nur auf Privatrezept Physiotherapie angeboten werden, sowie für privat und gesetzlich Versicherte Patienten Osteopathie.
1. Welche Voraussetzungen müssen die Räume haben? Gibt es hier Vorschriften (Größe, Höhe usw.)? Wenn wo kann man diese Information nachlesen?
2. Ist es korrekt, dass ich einen Gewerbeschein brauche?
3. Muss ich einen Bauantrag auf gewerbliche Nutzung stellen? Wenn ja - weshalb/mit welcher Begründung könnte dieser Bauantrag abgelehnt werden?
4. Was muss ich noch beachten? Beim Ausbau der Räumlichkeiten?
5. Wo muss ich mich überall melden? Finanzamt, BG, Gesundheitsamt?

Antwort

Da Sie keine Zulassung zur Behandlung von gesetzlichen Versicherten im Bereich der Physiotherapie anstreben, sind Sie in der Wahl der Räumlichkeiten frei. Lediglich das örtliche Gesundheitsamt teilt Ihnen nach Anmeldung (die verpflichtend jeder im Gesundheitswesen selbstständig Tätige vornehmen muss) ggf. Anforderungen wie die Implementierung von Waschbecken in jedem Raum mit.

Die Aussage, dass Sie einen Gewerbeschein benötigen, ist falsch, da Sie nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den Freien Berufen gehören. In Ihrem Fall ist die Anmeldung beim Finanzamt ausreichend.

Wenn die Räumlichkeiten bislang nur als Wohnräume ausgewiesen waren, ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen. Hier kann eine Ablehnung aus Brandschutzgründen möglich sein oder weil man reine Wohngebiete auch als solche erhalten möchte. Ablehnungen kommen hierbei recht selten vor, viel häufiger ist eine geforderte Abschlagszahlung der Stadt für öffentliche Parkflächen, durch erhöhten Besucherverkehr in der Straße.
Bauanträge müssen hingegen nur gestellt werden, wenn Arbeiten im Außenbereich und an den Außenwänden stattfinden sollten.

Als Selbstständige(r) ist neben den von Ihnen genannten Stellen Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Gesundheitsamt auch die Anmeldung/Ummeldung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen, sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Kostenübernahme der Osteopathie ist nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Patienten möglich und falls die Kosten übernommen werden, differieren die Anforderungen leicht, siehe:
www.tk.de (www)
www.aok.de (www)

Daher ist es ratsam, dass die Patienten im Vorhinein die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse klären.

Therapieren Sie nur auf ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung benötigen Sie bis auf Hessen die Zulassung als Heilpraktiker.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2014

Hier ist der Link dazu:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Wohnraum-gewerbliche-Nutzung/Privat-Physiotherapiepraxis-in-Wohnhaus-einrichten-Voraussetzungen.html

 

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