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Private Selbstständigkeit

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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich würde mal interessieren, ob man als Selbstständiger, der ausschließlich Privatpatienten annimmt, folgendes darf. Bzw. ob ich die Dinge richtig annehme:

- Physiotherapeutische Behandlung OHNE Privatrezept nur als Vorbeugung

- KEINE physiotherapeutische Behandlung OHNE Privatrezept

- Wellnessangebote al'a Massagen etc. JA

 

Ist das richtig? Dann noch folgende Fragen:

- Was ist beim "Selbstzahler" der Unterschied und wann darf man die physiotherapeutisch behandeln?

- Bestehen bei der Räumlichkeit und Ausstattung auch Voraussetzungen, obwohl man nicht mit den KK zusammen arbeitet? z.B. WC-Pflicht, Raumgröße...

- Wenn man als Selbstständiger angemeldet ist und z.B. 1-2 Jahre 0 Einkommen hatte (weil man es auf gut Glück nebenbei laufen lässt), sind böse Folgen zu erwarten?

 

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich genug ausdrücken und hoffe auf weiterführende Antworten und ggf. Ratschläge. :)

 

 

 

Geschrieben

Servus Walley,
wenn du keinen so genannten "Sektoralen Heilpraktiker" gemacht hast, würde ich mit den Behandlungen ohne ärztliche Verordnung sehr vorsichtig sein. Es ist ein großes Risiko in Eigenverantwortung zu (be)handeln. Stell dir vor es kommt jemand, der Osteoporose hat und blutverdünnende Medikamente nimmt, und du weißt nichts davon weil du keine Diagnose hast. Oft vergessen die Patienten es zu erwähnen, dann machst du eine zu feste Behandlung, z.B. am Thorax, so dass eine Rippe bricht. Dann bist du der erste, der belangt wird. Und wenn du dann auch keine Berufshaftpflichtsversicherung hast - Buona Notte.? Schau mal hier:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/med-u-Heilberufe/Physiotherapeut-Behandlung-ohne-aerztliche-Verordnung.html  (irgendwie funzt das Verlinken nicht. Kopiere sie einfach...)

Wenn du es trotzdem durchziehen willst, dann würde ich es so machen, dass du dir vom Patienten entweder ein Privatrezept bringen lässt, oder ein Behandlungsvereinbarung unterschreiben lässt. (Wobei letzteres auch keine Garantie ist!)
Für den Rest, Größe der Räume und Toiletten usw. würde ich beim "Gewerbeaufsichtsamt" nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite. Das Finanzielle besprichst du am besten mit einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt anrufen.?

 

Geschrieben

Also Patienten Privat darfst du leider ohne Rezept überhaupt nicht behandeln walley. Auch bei Privatpatienten muss ein Rezept her. Oder der Arzt verschreibt ein grünes Privatrezept, Das Sie selbst zahlen müssen. Da hat Gianni recht.  Nicht umsonst braucht man den sektoralen HP. Die ganzen Redflags und die Eigenverantwortung wann du einen Pat.besser zum Arzt schickst. Die Meldepflicht zb. Bei best.infektionskrankheiten wie Gürtelrose, Kontraindikationen und Hintergrundwissen ob Doch ein Infekt oder eine schwerwiegende Krankheit hinter einem vermeintlichen Rückenschmerz steckt usw. lernst du alles als Sekt.Hp.  Wenn ohne sekt.HP was passiert kann man echt in Teufels Küche kommen. Wenn du vorbeugende Sachen machen willst dann kann man das im Rahmen eines Kurses oder einfach als Gerätetraining machen, darf sich aber nicht Krankengymnastik nennen. Wellness und klassische Massagen solange sie keine eigentliche Behandlung sind sind natürlich ok. So ist nunmal die Gesetzeslage und auch du Sicherst dich damit ab.l.g

Geschrieben

Danke Leute, mein Verdacht war da, aber Ihr habt es bestätigt.

Meine Absicht ist es vorerst Massagen und Behandlung auf Privatrezept anzubieten, da die erforderlichen Räumlichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen.

Allerdings sind noch 3 Dinge offen, an denen ich nage:

- Was ist beim "Selbstzahler" der Unterschied und wann darf man die physiotherapeutisch behandeln?

- Bestehen bei der Räumlichkeit und Ausstattung auch Voraussetzungen, obwohl man nicht mit den KK zusammen arbeitet? z.B. WC-Pflicht, Raumgröße...

- Wenn man als Selbstständiger angemeldet ist und z.B. 1-2 Jahre 0 Einkommen hatte (weil man es auf gut Glück nebenbei laufen lässt), sind böse Folgen zu erwarten?

Die Fragen sind deshalb da, weil ich die Selbstständigkeit bereits angemeldet habe, aber noch nichts beworben und gestartet habe, da sich nachträglich eine überraschende Wendung und Chance für mich erschlossen hat und ich die Dinge erstmal nur nebenher machen möchte.

 

 

Geschrieben

Servus Walley,
hier habe ich etwas auf dem BWMI-Existenzgrüderportal gefunden, dass die meisten deiner Fragen beantwortet:

Privat-Physiotherapiepraxis in Wohnhaus einrichten: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte im Wohnhaus in den Kellerräumen eine Privat-Physiotherapiepraxis mit Schwerpunkt Osteopathie eröffnen. Es soll nur auf Privatrezept Physiotherapie angeboten werden, sowie für privat und gesetzlich Versicherte Patienten Osteopathie.
1. Welche Voraussetzungen müssen die Räume haben? Gibt es hier Vorschriften (Größe, Höhe usw.)? Wenn wo kann man diese Information nachlesen?
2. Ist es korrekt, dass ich einen Gewerbeschein brauche?
3. Muss ich einen Bauantrag auf gewerbliche Nutzung stellen? Wenn ja - weshalb/mit welcher Begründung könnte dieser Bauantrag abgelehnt werden?
4. Was muss ich noch beachten? Beim Ausbau der Räumlichkeiten?
5. Wo muss ich mich überall melden? Finanzamt, BG, Gesundheitsamt?

Antwort

Da Sie keine Zulassung zur Behandlung von gesetzlichen Versicherten im Bereich der Physiotherapie anstreben, sind Sie in der Wahl der Räumlichkeiten frei. Lediglich das örtliche Gesundheitsamt teilt Ihnen nach Anmeldung (die verpflichtend jeder im Gesundheitswesen selbstständig Tätige vornehmen muss) ggf. Anforderungen wie die Implementierung von Waschbecken in jedem Raum mit.

Die Aussage, dass Sie einen Gewerbeschein benötigen, ist falsch, da Sie nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den Freien Berufen gehören. In Ihrem Fall ist die Anmeldung beim Finanzamt ausreichend.

Wenn die Räumlichkeiten bislang nur als Wohnräume ausgewiesen waren, ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen. Hier kann eine Ablehnung aus Brandschutzgründen möglich sein oder weil man reine Wohngebiete auch als solche erhalten möchte. Ablehnungen kommen hierbei recht selten vor, viel häufiger ist eine geforderte Abschlagszahlung der Stadt für öffentliche Parkflächen, durch erhöhten Besucherverkehr in der Straße.
Bauanträge müssen hingegen nur gestellt werden, wenn Arbeiten im Außenbereich und an den Außenwänden stattfinden sollten.

Als Selbstständige(r) ist neben den von Ihnen genannten Stellen Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Gesundheitsamt auch die Anmeldung/Ummeldung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen, sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Kostenübernahme der Osteopathie ist nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Patienten möglich und falls die Kosten übernommen werden, differieren die Anforderungen leicht, siehe:
www.tk.de (www)
www.aok.de (www)

Daher ist es ratsam, dass die Patienten im Vorhinein die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse klären.

Therapieren Sie nur auf ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung benötigen Sie bis auf Hessen die Zulassung als Heilpraktiker.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2014

Hier ist der Link dazu:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Wohnraum-gewerbliche-Nutzung/Privat-Physiotherapiepraxis-in-Wohnhaus-einrichten-Voraussetzungen.html

 

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Gast
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    • Hallo Gast, soweit ich mich entsinnen kann, gibt es einen klinik in Hamm, die sich auf ISG instabilitäten spezialisiert haben. https://kmt-hamm.de/therapie/leistungsspektrum#ruckenschmerzen-schmerzen-im-bereich-der-wirbelsaule   Da kannst du mal nachfragen. Bis dahin würde ich einen Beckengurt tragen um den Beckenring zu stabilisieren. Ich habe mit diesem hier gute Erfahrungen gemacht: https://mikros-medical.de/Serola-Iliosakral-Gurt/FBM62040    
    • Gast Autsch
      Hallo zusammen,   ich habe gerade große Schmerzen im ISG-Bereich und kann kaum laufen.   Zum Hintergrund: In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich (starke) Schmerzen, aber „nur“ im Illiosakralgelenk und nicht an der Symphyse selbst, so dass die vermutliche Lockerung nicht in Betracht gezogen wurde (und ich diese durch Dehnübungen lindern sollte, was natürlich kontraproduktiv war). Die Spontangeburt war wegen Sternguckerlage nicht einfach, es wurde mit einer Saugglocke gearbeitet und durch einen Gebärmutterhalsriss verlor ich viel Blut. Als dieser genäht werden sollte, gab es einen stechenden Schmerz. Ich konnte in der Folge nicht mehr laufen (die Beine anheben) und hatte starke Schmerzen. Im Krankenhaus wurde die Symphysenruptur nicht erkannt, erst ein niedergelassener Orthopäde diagnostizierte diese dann direkt nach Entlassung aus dem Krankenhaus.   Ich erhielt eine Orthese und Krücken, nach ca. sechs Wochen konnte ich wieder ohne Krücken laufen und die Schmerzen hatten sich reduziert. Später nach dem Abstillen verschwanden sie im Alltag nahezu ganz. Allerdings bekam ich jedes Mal wieder Probleme, wenn ich stärker belastete (Heben, steile An- und Abstiege u. ä.).   In meiner zweiten Schwangerschaft hatte ich von Beginn an starke Schmerzen, nach der Sectio verringerten sie sich zügig, aber nach stärkerer Anstrengung kommen sie nach wie vor immer wieder zurück. Normalerweise hilft etwas Schonung so, dass nach ein bis zwei Tagen wieder Ruhe einkehrt.   Ich habe dazu dieses Jahr erneut den Orthopäden aufgesucht. Dort erhielt ich Einlagen wegen eines Längenunterschieds meiner Beine und einen Zettel mit allgemeinen Übungen zur Stärkung des Rückens. Leider bringt dies nichts, im Gegenteil, aktuell habe ich extrem starke Schmerzen und eine deutliche Einschränkung meiner Beweglichkeit, schlimmer als jemals zuvor nach Ende der Schwangerschaften. Und dieses Mal weiß ich gar nicht so recht, warum. Die Schmerzen sind wieder nur, wie eigentlich immer, im Illiosakralgelenk, im Symphysenbereich spüre ich lediglich ein leichtes Ziehen. Aktuell liege ich hauptsächlich mit Kniekissen auf der Seite und habe einen Wärmegürtel an der schmerzenden Stelle, in der Badewanne war ich auch schon (mit Ach und Krach  ).   Was kann ich noch tun, damit es schnell wieder besser ist? Und sollte ich die Rückenlage bevorzugen?   Und wie finde ich jemanden, der sich damit gut auskennt? Nach der Ruptur wusste so gar keiner richtig, was das ist, der Orthopäde hat das nachschlagen müssen. In München gibt es wohl an der LMU Experten, ich wohne aber in NRW und das ist kaum machbar für mich.   Welche Übungen wären gut, um mittelfristig weniger Probleme zu haben?   Liebe Grüße und schon mal vielen Dank!
    • Hallo. Ich habe einen Patienten, ca. 55 Jahre mit einem Insult re Nov. letzten Jahres mit Hemiplegie li. Wahrnehmung ist gegeben und eine leichte Ansatzfunktion in der Schulter auch. Distal hatte er vor ca.2,oder 3 Monaten eine Muskelzuckung Kleinfinger und Daumen. Das Hauptproblem sind die Schmerzen in der li Schulter (sublux). Er läuft den ganzen Tag mit einer Orthese herum. Wenn man diese auszieht, äußert er bei minimaler Abduktion Schmerzen. Was kann ich tun bzw. was wären die nächsten Schritte, hänge ein bisschen in der Luft... Bis jetzt, ich war zweimal dort, habe ich ihm gesagt, er soll ein warmes Kirschkernkissen auflegen, da er auch Omarthrose hat. Übungen zur Mobilisation punctum fixum, mobile Schulter/Rumpf. Die Schiene hat er aber dabei an. Wischübungen am Tisch Ri Anteversion und schräg nach rechts oben. Er soll die Lagerungsschiene für die Finger (spastik) eine Stunde am Tag mind.tragen und 1-2Std. am Tag ohne Orthese sein. Zusätzlich hab ich die Muskeln mit Novafon behandelt. Vl. geht er nächste Woche wieder zur Infiltration. Sind meine Behandlungswege so richtig, zuerst Schmerzmanagement dann alles weitere, oder andere Reihenfolge? Wie lange soll er die Orthese, wenn er so Schmerzen hat, tagsüber tragen, Gewohnheit - Eigenaktivitätförderung? Kann man Wischübungen in Richtung Abd. machen? Wäre Johnstonesplintschiene indiziert oder besser mit einer Spiegeltherapie (Bewegungsanbahnung) starten? Was kann man noch machen bei schmerzhafter Schulter? Vielleicht kann mir jemand helfen  Vielen Dank! LG

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