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Geschrieben

Hallo ihr Lieben,

folgende Situation bietet sich mir momentan:

Ich bin angestellte Masseurin in einer kleinen Physiopraxis. Mache dort nur Hausbesuche. Meine Chefin hat aufgrund von Unzuverlässigkeit einen sehr schlechten Ruf in der Umgebung, die Patienten bleiben nur wegen mir (wir sind nur zu zweit) in der Praxis.

Jetzt beende ich das Arbeitsverhältnis dort und die Hausbesuche möchten weitesgehend alle mit in die neue Praxis wechseln, da sie weiterhin von mir behandelt werden möchten.

Meine Chefin ist jedoch fast pleite und müsste ohne die Patienten wahrscheinlich schließen - andererseits würden die Patienten sowieso wechseln, entweder zu mir oder woanders hin.

Wie stelle ich das am besten an - ohne meiner Chefin offensichtlich zu schaden, so dass sie mich vielleicht verklagen könnte oder ähnliches?

Darf ich den Patienten eine Visitenkarte der neuen Praxis geben, damit Sie - wenn Sie möchten - mit ihrem nächsten Rezept dorthin können?

Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage die zu beachten ist?

Ich freue mich auf Eure Antworten.


Annabella448

Geschrieben

Hallo und guten Tag.

Bitte sprechen Sie, wenn es sein muss, nur über den Wechsel und nicht darüber, in welcher Praxis Sie künftig tätig sein werden. Verteilen Sie in jedem Fall KEINE Visitenkarten der neuen Praxis, denn das kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Sowohl für Sie als auch für den neuen Arbeitgeber.

Wenn die Praxis sowieso nicht mehr so gut läuft, wird Ihre derzeitige Chefin die Schuld bestimmt nicht bei sich selbst suchen. Da Sie sie in Stich gelassen haben, sind Sie auch am finanziellen Aus schuld.

Eine elegantere Lösung wäre, wenn Ihr neuer Betrieb in der Zeitung eine Annonce schaltet, dass man sich freue, Sie in den eigenen Reihen begrüßen zu dürfen. Ideal wäre sowas nach ca. 1-2 Monaten, dann wäre etwas Gras über die Sache insgesamt gewachsen.

Es kann natürlich auch sein, dass Ihre derzeitige Chefin Ihnen nichts krumm nimmt. Da möchte ich wirklich niemandem etwas unterstellen. Aber es ist immer besser, wenn man sich einfach nicht als Stein des Anstoßes auf dem Präsentierteller anbietet. Denn schlimmstenfalls ist davon auszugehen, dass Ihnen das Abwerben von Patienten vorgeworfen wird und Sie somit die Existenzgrundlage zerstörten. Man kann den Menschen nur vor den Kopf schauen und das macht man am Besten aus einer sicheren Entfernung mit einer sauberen Weste.

Geschrieben

Hi - du stehst im Moment noch im Vertrag mit der alten Praxis. Damit musst du auch alles tun um für diesen Arbeitgeber dienlich zu sein. Alles was deinem jetzigen Arbeitgeber schadet ist Vertragsbruch.

Die Aktion mit der Anzeige finde ich gut :)

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    • Morgen! Ja, darauf tippe Ich auch. Wenn die Symptome durch Manuelle Maßnahmen, Mobilisationen, Weichteiltechniken zur Muskelentspannung schlimmer werden dann könnte es eine HWS instabilität sein. Hattest Du denn mal ein Schleudertrauma gehabt Harald oder ein anderes Kopftrauma?  Durch die Instabilität der oberen HWS kommt es zur Irritation von Nerven, was Deine Beschwerden erklärt. DAs Herzkopfen z.b. kommt von einer Irritation des N.phrenicus. Ob tatsächlich eine Instabilität vorliegt lässt sich aber testen. Und wie der Gianni schon geschrieben hat zusätzlich ein Up-right MRT. Wichtig wäre dann  Stabiübungen zu machen. Davon gibt es einige auf Youtube. Mein Favorit ist die sog. Alibertübung da man diese gut in den Alltag integrieren kann
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