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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,
falls es schon eine Unterhaltung zu dieser Frage gibt, wäre ich dankbar für entsprechenden Link. Ansonsten ist es ja wohl recht kompliziert, an offizielle Infos zu kommen, was ich in der Praxis machen darf und was EIGENTLICH nicht.
Vielleicht habt Ihr noch einige Ergänzungen zu meinem Wissensstand (Examen vor 1 Jahr, bisher nur MLD als abrechnungsfähigen Kurs besucht):

01. keine Behandlung auf reine MT-Rezepte
-aber: MT darf angewendet werden, wenn auf Rezept KG steht
-wenn bei MT-Anwendung Schaden entsteht, kann Therapeut persönlich haft-
bar gemacht werden (wohl im Gegensatz dazu, wenn ein nichtausgebildeter
Lymphdrainage-Therapeut ein entsprechendes Rezept abarbeitet)
>richtig? (ich blicke bei dem Chaos echt nicht durch!)

02. keine intra-oralen Griffe bei Behandlung von CMD-Patienten?
>richtig?

03. keine Gelenkmanipulation, sondern nur sanfte Mobilisation
-selbst mit abgeschlossener MT wohl nur eingechränkt möglich?
>richtig?

04. keine Behandlung auf reine KG-ZNS, Bobath,...-Rezepte
-aber: Anwendung von Neurotechniken innerhalb eines KG-Rezeptes
>richtig?

05. klagt Patient innerhalb eines Rezeptes über Beschwerden in anderen
Körperregionen, dürfen diese eigentlich nicht behandelt werden, da nicht
ärztlicherseits diagnostiziert
-was ist, wenn jedoch funktioneller Zusammenhang offensichtlich ist
>richtig?

06. vielleicht habt Ihr noch Ergänzungen. Wäre sehr dankbar für einige Infos.
In den meisten Fällen heißt es ja "wo kein Kläger, da kein Richter", aber
ich hätte gerne einmal eine offizielle Informationsquelle.

Danke für Eure Bemühungen:)

  • 4 weeks later...
Geschrieben

Hi diaro,

prinzipiell gilt, dass du nur Heilmittel auf Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen - das schließt die Applikation an den Patienten ein! - darfst, für die du auch ein Zertifikat UND die Abrechenerlaubnis durch die Krankenkassen hast.
Manuelle Therapie, Bobath/Vojta/PNF und Manuelle Lymphdrainage gehören zu diesen Heilmitteln. Alles andere ist Betrug an der jeweiligen Krankenkasse und strafbar.

Was die Verwendung von bereits gelernten MT-Techniken im Rahmen einer KG-Behandlung angeht, so steht dir das im Rahmen deiner therapeutischen Tätigkeit frei. Wichtig ist, dass es befundorientiert und medizinisch begründbar ist.
Meine Meinung: Halte dir immer vor Augen, dass Physiotherapie niemals nur eine "Gymnastik für Kranke" oder nur Massage oder nur Gelenke "verschieben" ist. Physiotherapie ist immer die sinnvolle Synthese deines gesamten fachlichen Wissens.

Am besten liest du dir auch mal den Rahmenvertrag zw den GKVen und den Physiotherapie-Verbänden durch. (Link unten) Dann weißt du "genau", was du wann machen darfst und was du besser zu unterlassen hast.

Was die CMD-Behandlung angeht: Natürlich darst du auch bei einer Therapie am Kiefer IN den Mund greifen. Musst du sogar. Das ist allein schon nötig, um eine Traktion am Kiefergelenk, Trigger-Punkt-Behandlungen oder eine Art von Querfriktion an den Kaumuskeln zu machen.
Dabei versteht sich von selbst: immer nach Aufklärung und Einverständnis des Patienten.
(CMD-Behandlungen kannst du dir aber sparen, wenn du weder die MT, eine spezielle CMD-Fortbildung oder Osteopathie absolviert hast.)


Viel Spaß weiterhin mit der "gesetzestreuen" Physiotherapie ;)
KometenJunge

http://www.zvk-rps.de/docs/vdek_Rahmenvertrag_gueltig_ab_01.04.2013.pdf

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