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Proximale Vorbehandlung bei Patientin über 80 Jahre

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Hallo,

ich bin etwas verwirrt, wegen einer Patientin, die über 80 Jahre alt ist und MLD wegen bds Lipo-Lymphödem bekommt. Mache ich in diesem Alter die proximale Vorbehandlung (Hals) oder nicht? Gilt die lokale Kontraindikation bei Patienten über 60 auch für die proximale Vorbehandlung oder nur für eine komplette HAlsbehandlung ?

Freu mich über Antworten, DAnke

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Hallo charlot,

ich habe in meiner kompletten MLD-Fortbildung nie gehört, dass die Vorbereitung an Terminus und Profundus bei einem Lipo-LÖ (auch die Bauchtiefdrainage) zu entfallen haben. Der Drei-Stufenplan schreibt ja vor, dass das Abflussgebiet zu erst frei gemacht werden muss, bevor du Stoffe durch das LGS transportieren kannst. Der "Stau" wäre anderfalls effitienzhemmend. Wo sollen denn die drainierten Stoffe sonst hin?

Regardierend,
Andreas

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Vielen Dank Euch beiden für die Antworten. Ich habe gelernt, dass man bei Patienten über 65 Jahre vorsichtig sein muss, wegen Ablagerungen in Gefäßen und somit einem evtl. Schlaganfallrisiko. Auf der anderen Seite ist mir auch die Bedeutung. Und Notwendigkeit der Vorbehandlung bewusst. Somit stand ich auf dem Schlauch. Vielleicht ist es sinnvoll nochmal mit dem behandelnden Arzt zwecks Gefaessstatus zu sprechen.
Grüße Charlot

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  • 2 years later...

Mein letzter Stand war ebenfalls, dass man bei Pat. über 65 Jahren mit der Basis im Halsbereich und der Bauchregion sehr achtsam sein muss und sie im Zweifelsfall entfällt. Bei Pat. in dieser Altersklasse ist der Gefäßstatus nicht ganz klar und sicher. An das Schlaganfallrisiko oder ein mögliches Aorten-Aneurymsa sollte man immer denken. Der Abtransport ist, wenn man Basis und Bauch weglässt, zwar nicht ganz so stark gewährleistet, aber es funktioniert ja trotzdem. Ich lasse es im zweifelsfall lieber Weg und gehe auf Nummer sicher oder halte Rücksprache mit dem Arzt, wie es bezüglich der Gefäße um den pat. steht.

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  • 4 months later...

Wenn keine Rechtsherzinsuffizienz vorliegt behutsam behandeln.

Ansonsten gilt:

Wann ist Lymphdrainage nur nach ärztlicher Rücksprache erlaubt?

- bei bösartigen Erkrankungen
- im höheren Lebensalter

Wann sind Kompressionsbehandlungen nicht erlaubt?

- bei Herzerkrankungen
- bei arteriellen Verschlusskrankheiten
- bei Morbus Sudeck
- bei Sklerodermie

Wann sind Kompressionsbehandlungen nur nach ärztlicher Rücksprache erlaubt?

- bei Bluthochdruck und Diabetes
- bei Angina pectoris
- bei koronarer Herzkrankheit oder Koronarsklerose
- bei Herzrhythmusstörungen
- im Lebensalter über 70 Jahre

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Gast
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    • Hey na da hat sich der Arzt das Leben aber einfach gemacht... Eine Diagnose wäre ja mal was womit man arbeiten kann.. Weil da kann man vieles machen. Hast du einen Termin oder sollst du dir das einfach bei der Anmeldung abholen? Weil ich würde mich da hinsetzen und ihm sagen, dass es schlimmer geworden ist und du gern die KG Verordnung hättest. Allein aus den Infos würde ich dich nicht behandeln, da muss man einmal genauer nachtesten Was sind denn deine Beschwerden? Vielleicht können wir dir für die Zwischenzeit abhilfe schaffen und ich empfehle dir, hier mal die Suche zu benutzen - Schulterbeschwerden hatten schon viele und vielleicht findest du ja einen Thread der zu deinem Problem passt und wir nicht alles von vorna ufrollen müssen LG
    • Hallo das tut mir unendlich leid was dir da wiederfahren ist. Das ist absolut unprofessionell und nicht mehr hinzugehen war absolut richtig. Ich hätte ihn auch angezeigt - das würde ich heute vielleicht auch noch versuchen - du kannst auch Anzeigen online schalten und gucken wie weit du kommst. Denn allein schon sich deine private Handynummer zu nehmen und dir Whatsappnachrichten zu schreiben ist gegen das Datenschutzgrundgesetz - dafür hätte er dich fragen müssen oder du ihm die Nummer so zustecken. Dazu ist es absolut übergriffig und Missbrauch seiner Position. Das könnte ihm den Job kosten, was auch besser ist wenn man so praktiziert. Du bist ein Mensch, du kannst komplett selbst entscheiden was mit deinem Körper passiert und was nicht - egal wie sehr der Behandler darauf drängt - wenn es professionell ist, hast du immer Bedenkzeit und niemand zwingt dir etwas auf. Noch dazu kannst du es der Praxis melden, wie viel da passiert weiß ich nicht, hoffe aber auf viel. Ich würde es nicht verschweigen und finde es gut, dass du diesen ersten Schritt gegangen bist und dich geöffnet hast. Ich hoffe du hast inzwischen eine Praxis gefunden bei der du dich wohl fühlst und zufrieden bist, sollte es noch anhaltende Probleme geben. Liebe Grüße
    • Gast Dasgehtnicht
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