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Eröffnung einer Filiale

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Geschrieben

Guten Tag, ich möchte eine Filiale einer bereits bestehenden Praxis eröffnen.
Benötige ich dafür noch einmal die Zulassung der Krankenkassen, oder ist dies mit der "Hauptpraxis" bereits abgedeckt?
Wie gestaltet sich der Ablauf einer Filialeröffnung?
Danke für Antworten.
Gruß Angelika

Geschrieben

@annevollekanne:
Ich habe ja meine Zulassung und wäre entspr. "nur" Angestellte, die eine Filiale leiten soll.
Ich krieg es einfach nicht raus, wie und wo und was ich zu beachten hätte.

Geschrieben

Hallo! Also Ich sehe das so. Jede Praxis die neu aufgemacht wird muss sich nach bestimmten Vorgaben der Krankenkasse richten. Die größe und Anzahl der Behandlungsräume. 1.Hilfekasten ect. (muß man nachschauen oder kasse fragen). Dann kommt ja jemand von der AOK und nimmt diese Praxis wenn alle Punkte/vorgaben erfüllt sind ab. Dies gilt für JEDE neue Praxis und ist egal ob schon eine Praxis als Hauptpraxis besteht. Denn auch die neue Filiale muss ja diese Richtlinien haben. Wenn du nur eine Filiale leiten sollst dann ist es ja Aufgabe deines Chefs daß die Praxis den Vorgaben entspricht. Daß hat aber mit dir ja nichts zu tun. Aber soviel Ich weis musst du als physiotherapeutische Leiterin bei der Krankenkasse registriert sein.

Geschrieben

Laut Rahmenvertrag der KK ist die Kassenzulassung Personen - und Räumlichkeitsbezogen.
Pro Therapeut gibt es nur eine Kassenzulassung.
Für Filialen muss jeweils ein fachlicher Leiter im Angestelltenverhältnis vorgezeigt werden.
Ohne FL - keine Filiale mit Kassenzulassung.

Beim aktuellen Mangel an PT schlägt sich das natürlich auf die Gehaltsgestaltung für den FL/Filialleiter durch.
Hier sind Gehälter im Rahmen von 500 - 1000 € über dem von normalen PT Angestellten üblich.

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