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Wie lange Ausbildung unterbrechen?


Haaanni97

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung


Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • bbgphysio
      Guten Morgen, Ich hab nicht alles detailiert gelesen. Aber nur mal vorweg. Ein stich in der Muskulatur ist eigentlich fast immer ein Muskelfaserriss. Das heimtückische ist daß man bei normalen und kontrollierten Bewegungen keinen Schmerz verspürt. Dann denktk man, super Ich kann wieder Sport machen und plötzlich gibts wieder einen Stich. Leider musst du Geduld haben auch wenn es schwer fällt.Ich habe Breakdance gemacht und hatte das selbe Problem. Holte mir einen Muskelfaserriss der Hamstrings. Ein Muskelfaserriss dauert leider i.d.R. 2-3 Monate. Man kann aber trotzdem übungen machen angepasst an die Heilungsphase. Eleektrotherapie zur Unterstützung ist aufjedenfall gut. Ich weis das ist lästig. Aber  es muss heilen und um so länger da den muskel nicht überstrapazierst desto besser. Übungen ja auch mit leichter kräftigung später dann mit mehr intensität aber immer angepasst. 
    • gianni
      Es gibt verschiedene Theorien und Ansichten, wie sich eine Fehlfunktion der einzelnen Segmente C1, C2 und C3 auf die Augen auswirken, je nachdem mit welcher "Brille" das Problem betrachtet wird. Die Neurologen sagen: Das Auge wird vom 2. Hirnerven versorgt und hat nix mit der WS zu tun. Die Osteopathen: C1 (Atlas) wirkt sich auf die Augen aus. Die Chinesen (Akupunktur): Behandeln C2/3 und die Ohrpunkte (Bild oben). Ich: bin auch der Meinung, dass C2 und der Trigeminus-Nerv (Kiefer) etwas damit zu tun hat. Da der Trigeminus zwischen den beiden Nerven sitzt, das für die Augenbewegung verantwortlich ist. Wird durch das nächtliche pressen oder knirschen der Zähne dieser Kiefernerv gereizt, kann er die benachbarten Hirnnerven mit stimulieren.     I - N. olfactorius (Riechen) II - N. opticus (Sehen) III - N. oculomotorius (Augenbewegung) IV - N. trochlearis (Augenbewegung) V - N. trigeminus (Gesichtssensibilität, Kaumuskulatur) VI - N. abducens (Augenbewegung) usw...
    • Gast Marilu
      Hallo, vielen Dank für deine Antwort und das Kompliment.  Da ich meine Krankheitsphase mittlerweile so vielen Ärzten schildern musste, sprudelt sie wahrscheinlich schon wie ein Gedicht heraus.  Vielen Dank für diese Hinweise. Glücklicherweise konnte ich meinen Termin in der Physio Praxis so umändern, dass ich wieder eine osteopathische Behandlung erhalte. Ihre Kollegin hat auch ganz tolle Arbeit geleistet, darf wohl aber als Manualtherapeutin die ersten beiden Wirbel nicht manipulieren.  Mein Termin beim Orthopäden war leider ernüchternd. Da ich keine strukturellen Defizite habe per MRT Befund, sei das nicht seine Baustelle. Ich konnte ihn allerdings überreden mich wenigstens noch einmal händisch zu untersuchen. Er stellte fest, dass mein Kiefer nicht richtig arbeitet und empfahl mir eine Zahnschiene zur Nacht. Das sagte meine Therapeutin ebenfalls. Der Termin steht demnächst beim Zahnarzt an. Und ein Rezept für Physiotherapie konnte ich ihm auch noch aus dem Ärmel schütteln. Aber mehr nicht. Er ist überzeugt, dass die Ursache wo anders liegt. Auch die Sehproblematik sei nicht mit der HWS begründbar. Das habe ich auf mehreren Seiten im Internet allerdings bereits anders gelesen und auch meine Osteopathin sagte, dass ein Zusammenhang bestehen kann. Könnte es sein, dass auf Grund der hypertonen Kiefermuskulatur die Augenmuskulatur betroffen ist ? Das sitzt ja alles sehr eng beieinander. Oder wäre der Vagus Nerv auch eine mögliche Ursache für die Augenproblematik ? Sowohl Neurologe als auch Orthopäde finden diese Symptomatik unpassend zu einer HWS Problematik. Der Orthopäde möchte mich nach Abschluss meiner Therapie gerne wiedersehen allerdings nur, weil Zitat: "er es spannend findet ob es was gebracht hat".    Vielen Dank und einen schönen Tag! 

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