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Wie lange Ausbildung unterbrechen?


Haaanni97

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Srsly
      Hallo, ich habe eine Magenverkleinerung hinter mir. Bisher sind 32 Kilo weg. Allerdings bekomme ich nun sehr schnell Blockaden im Rücken. So das längeres Laufen schwierig wird. Ich vermute, es liegt daran, dass ich im Rücken viel Muskelmasse und damit Stabilität verloren habe.    Ich versuche gerade mit einem Balance Board und mit Gummiband Übungen dagegen zu arbeiten. Ich habe auch einen Physiotherapeut aber da gibt es eine Sprachbarriere. Mit meinem Rezept zur Physiotherapie, werde ich in Zukunft woanders hin gehen. Kann mir jemand sagen welche Übungen ich machen sollte um die entsprechenden Muskeln zu stärken? Oder hat jemand einen anderen Tipp?
    • gianni
      Klingt für mich nach einem Symphysen Problem. Entweder hat sich eine Blockade bzw. eine Verschiebung des Beckenrings mit ISG Beteiligungen eingestellt oder du hast eine Hypermobilität entwickelt. Ich würde das mal in der Physio im Rahmen einer "Manuellen Therapie" befunden lassen. Man kann das gut behandeln!
    • Gast MAR
      Hallo,   ich hoffe hier auf Hilfe, da ich bisher beim Orthopäden nicht wirklich weiter gekommen bin.   Ich habe seit 2-3 Monaten immer wieder starke Schmerzen im Bereich Po, Oberschenkelansatz innen. Adduktoren, Hüfte. Ich bin männlich, 30 Jahre und eigentlich gut in Form. Nachfolgend habe ich meine Beschwerden und mögliche Ursachen usw. zusammengefasst und hoffe dass mir jemand einen Tipp geben kann was es sein könnte und was ich tun kann.   Die Beschwerden traten erstmals einen Tag nach einer Trainingseinheit mit Pistol Squats auf. Die Übung wurde zuvor über mehrere Monate regelmäßig ohne Probleme ausgeführt. Ein akutes Trauma, Sturz oder ein plötzliches Verletzungsereignis während der Belastung wurde nicht berichtet.   ⸻   Verlauf   Zu Beginn entwickelte sich ein akutes Blockadegefühl im Bereich Hüfte/Leiste/Adduktoren. Die Schmerzen waren zunächst einseitig, breiteten sich im Verlauf jedoch auf beide Seiten aus.   Im akuten Stadium bestanden:   starke Schmerzen beim Gehen mit größeren Schritten - konnte kaum einen Fuß vor den anderen setzen deutliche Einschränkung beim Spreizen der Beine nicht möglicher bzw. stark schmerzhafter Einbeinstand deutlich eingeschränkte Gehfähigkeit konnte nicht mehr auf einem Bein stehen konnte nichts mehr heben   Nach einigen Tagen Ruhe kommt es zu einer deutlichen Besserung der Symptome. Bei erneuter sportlicher Belastung (u. a. Kniebeugen, Joggen, Fußball) treten die Beschwerden sofort wieder auf und bestehen anschließend erneut über mehrere Tage allerdings nicht so stark.   ⸻   Schmerzlokalisation   Die Beschwerden werden beschrieben im Bereich:   Gesäßfalte direkt unterhalb des Gesäßes am Übergang zum Oberschenkel medial (innen) zwischen den Beinen bzw. in der Leistenregion teilweise beidseitig    

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