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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Gast Linda
      Hallo,   mich würde interessieren, ob man eine HWS Steilstellung auch wieder "wegtrainieren" kann. Ich hab diese in den letzten Jahren durch ständige Fehlhaltung erworben und habe jetzt eine Art Geierhals. 
    • Gast Regina
      Hallo Thomas, vielen Dank für deine Antwort. Ich versuche nun, ein bißchen mehr ins Detail zu gehen. Also, es war damals eine Unterleibsop. Außerdem möchte ich noch schreiben, das ich seit damals bis heute wegen diverser Probleme unter Dauerstress stehe, den ich vorher so nicht hatte. Und ich kann Stress seit jeher nicht aushalten. Mein Physiotherapeut meint, meine ganzen Nacken- und Schultermuskeln wären total hart und verspannt. Der arme Mann weiß bei mir gar nicht, wo er zuerst anfangen soll... Hab nun eine neue Verordnung für die Physio, leider erst Termin zum Ende des Monats wegen Urlaub des Therapeuten.   Nun war ich vorhin bei meinem Hausarzt, der hat ebenfalls festgestellt, das die Muskeln total verspannt sind und hat mir Kortisonhaltige Spritzen direkt in die betroffenen Bereiche gespritzt sowie Novalgin in die Vene. Ich wollte vor Schmerzen und Schwindel heute nämlich schon ins KH... Kann ein verschobener Atlaswirbel wirklich solche Probleme verursachen? Wußte ich gar nicht. Es gibt bei mir eine in der Nähe eine Heilpraktikerin, die sich auf die Atlastherapie nach E.Waßmuth spezialisiert hat. Wäre das vielleicht was für mich? Thomas, Osteopathie kann ich mir leider nicht leisten, bekomme nur eine winzig kleine Rente, die grade für das Nötigste reicht. Tja, das liebe Geld...   Und ich möchte noch etwas bemerkenswertes schreiben: Letztes Jahr zum Herbst war ich quasi über Nacht beschwerdefrei! Kein Schwindel, keine Schmerzen, nix! Dabei habe ich gar nichts anders gemacht. Ich war so froh, endlich wieder einen klaren Kopf! Dachte, ich hätte die schlimme Phase überstanden, leider... nur bis Weihnachten, da war alles plötzlich wieder da. Wie ich mich da gefühlt habe, kannst du dir bestimmt denken.   So, das reicht erstmal. Liebe Grüße  Regina   Übrigens kann man hier schlecht schreiben/antworten, weil das Sicherheitssystem trotz korrekter Eingabe immer eine Fehlermeldung abgibt.
    • Guten Morgen Regina! Ich bin mir fast schon sicher aus meiner Erfahrung heraus daß Dein Beschwerden nichts mit der Polyneuropathie zu tun haben. Sobald eine Vordiagnose da ist neigen leider manche Ärzte dazu sich so darauf zu versteifen, ohne andere Ursachen in betracht zu ziehen. Natürlich kann auch eine Polyneuropathie mit Schwindel einhergehen. Aber dafür sind es Mir zuviele Begleitsymptome und es ist für Mich zu eindeutig daß es sich um ein HWS-problem handelt. Tinnitus, Kopfschmerzen, Schwindel, und v.a. auch noch Schmerzzustände im Schulter und Nackenbereich. Ich tippe auf die obere HWS. V.a. der Atlas, 1.Halswirbel sollte unbedingt mal unter die Lupe genommen werden. Was für eine Op hast Du denn gehabt? Ich glaube das hast Du gar nicht erwähnt. Aber bei der Lagerun während der Narkose kann sich der Halswirbel durchaus verschoben haben was die Beschwerden verursacht. Diese kommen daher weil Nerven und Gefäße kompremiert werden. V.a. das Benommenheitsgefühl, Schwindel ist  fast schon ein sicheres Zeichen dass die Arterie vertebralis gedrückt wird (durch eine Atlasverschiebung).  Oft ist die Ursache harmlos. Ich hab schon viele Patienten mit diesen Symptomen behandelt. Leider trauen sich nicht viele an die HWS ran und haben keine Erfahrung.  Ich würde es auch nochmal mit Osteopathie probieren Regina. Oder/und unbedingt nochmal ein Rezept holen mit Manueller Therapie. In der Praxis bei Terminanfragen  gleich fragen ob sich Therapeuten auf die obere HWS, v.a. den Atlas spezialisiert haben.  Gruß Thomas

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