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Geschrieben

hej!

folgendes: aufgrund meiner überschrittenen Fehlzeiten werde ich erst in einem Jahr meine Abschlussprüfung machen dürfen.
von Sommerferien 2015 - April 2016 muss ich laut Aussage meines Rektors nicht in die Schule.
Es ist mir erlaubt einen Job anzunehmen in dieser Zeit.
Jetzt steh ich gerade kurz davor eine neue Stelle ( Vollzeit in einem Laden ) annehmen zu können, allerdings steht mir jetzt meine noch nicht so richtig geklärte Situation im Weg. Bin ich nun als Schüler gemeldet in dieser Zeit? oder muss ich mich beim AA melden?
Die Mitarbeiterin meinte das es da ein Problem geben könnte, da ich Azubi bin.

Brauche dringend rat :(

danke liebe grüße

Geschrieben

Ich habe bei solchen Fragen immer den Weg gewählt, dort nachzufragen, wo man Ansprüche geltend macht oder von dem Man die Gelder für die Ausbildung bezieht.
Ist es das AA, dann würde ich konkret dort nachfragen.
Viel Erfolg.

Geschrieben

Hallo,
ich würde mich beim AA erkundigen. Beziehst du Bafög würde ich mich an das Bafög Amt wenden. Damit die Förderung nicht erlischt. Aber wenn nicht dann darft du in einer schulischen Pause dein Geld verdienen mit was du möchtest. Ansonsten einfach in der Schule nachfragen ob es OK ist?!
Viel Erfolg!

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Gast
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    • Gast Arnold
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