Jump to content

Therapie bei schwerer Angina pectoris

Dieses Thema bewerten


Recommended Posts

Geschrieben

Hallo!
Ich soll einen Therapieplan für eine 80jährige Patientin erstellen, die auf der Intensivstation liegt, an schwerer Angina pectoris leidet und eine Herzleistung von <25 Watt (Herz-Leistungs-Stufe IV) hat... . Was kann man mit so einer Patientin überhaupt machen???

  • 2 weeks later...
Geschrieben

... hi ...

ich bin grad etwas säuerlich, dass hier so viele user herunterladen wie blöde und keiner sich die mühe macht hier mal was dazu zu schreiben.

wenn die frage weiterhin besteht schreib ich da noch was dazu.

an den rest .. so kanns nich weitergehen

mfg stephan

  • 1 month later...
Geschrieben

Ich würde mich wirklich wahnsinnig freuen, wenn hier mal einer ne antwort zu schreiben könnte. schließlich habe ich die frage ja nicht aus lauter langeweile gestellt...
@ stephan: danke, dass du mal richtig auf den tisch haust...! ;-)

lg zweini

Geschrieben

Hi,

leider kann ich mit dem Wert 25W nicht zu viel vebinden - ich sehe da kein genaues Leistungsspektrum dazu. Soweit ich das einschätzen kann ist das jedoch nicht gerade viel ;) .. 25W auf der ITS - das reicht nichmal für ne Glühbirne (kleiner Scherz ;) )..

Ich würde auf alle fälle passive Maßnahmen durchführen und dann schrittweise aktiv steigern. Dabei distal beginnen und kleine Gelenke anspannen lassen und lösen. Das kann schon beim puren Händedruck bis Fußzehen einkrallen beginnen. Und dann LANGSAM steigern .. Füße/Hände .. usw .. wenigstens zur Durchblutungsförderung und damit auch zur Dekubitusprophyaxe. Eine Anlehnung an das Herzinfarktprogramm halte ich ebenfalls für sinnvoll.

Unterstützen kann man zb. auch noch die Atmung durch taktile Atemreize zur Ventilation auch basaler Lungenabschnitte .. oder auch periphere Bewegungsantriebe (zb. beim Hände hochziehen noch Einatmen usw.). Hivamat kann ich mir noch gut vorstellen.
Kreislaufanregung aus der Hydrotherapie halte ich auf der ITS für nicht durchführbar ;)

Ich hoffe wenigstens etwas geholfen zu haben .. auch wenn ich fast nicht glaube etwas gesagt zu haben, was du nicht schon wusstest ;)

Mfg Stephan

@aufn Tisch klopfen - das ist nicht mein Bestreben. Sinnvoll wäre es, wenn die User selbst merken, dass man nicht nur nehmen kann. Vorschreiben kann ich Aktivität nicht - sonst geht der freie Gedanke der Seite drauf.

Geschrieben

Hallo Stephan!

Danke für Deine Antwort. Hat mir doch sehr geholfen. Man muss ja schließlich bei dieser Herz-Leistungsstufe (die wirklich für kaum mehr als für ne Glühbirne reicht)wirklich wahnsinnig aufpassen, was man mit dem Pat. macht. Schließlich darf man ja hier keine Kreislaufanregung erwirken, weil das Risiko eines Infarktes zu hoch ist.

Ich werde deine Vorschläge berücksichtigen...

Vielen Dank nochmal!

Liebe Grüße

zweini :-)

Kommentare

You are posting as a guest. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Beiträge

    • Hallo zusammen, hat hier jemand eine Physiotherapiepraxis übernommen mit einem anderen Background? Was waren deine Erfahrungen?
    • ...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, kannst und darfst du arbeiten wann du willst. Der einzige Haken bei der Sache ist, dass du bei GKV-Patienten, für deine Leistungen, nicht einfach ein Datum eintragen kannst, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben. Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der entsprechenden Kasse Rücksprache halten!
    • Gast Noel
      Liebes Forum, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Feiertagsarbeit im Bereich der Physiotherapie: Ist es erlaubt, als angestellter Physiotherapeut Patienten an gesetzlichen Feiertagen in einer Praxis zu behandeln? Oder ist dies nur in Einrichtungen zulässig, in denen eine Behandlung medizinisch nicht aufschiebbar ist und eine dringende Notwendigkeit besteht (z. B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim)? Vielen Dank und viele Grüße.

×
×
  • Neu erstellen...

Cookie Hinweis

Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können | anpassen oder mit okay bestätigen.
Forenregeln | Datenschutzerklärung