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Langfristiger Heilmittelbedarf

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Geschrieben

Moin moin, 

 

Ich hätte mal eine Frage bzgl. langfristigem Heilmittelbedarf, weil meine Hausärztin damit etwas überfordert ist. 

Zu meiner Situation: Ich war bis vor kurzem privat familienversichert, da ich nun aber ins Berufsleben gestartet bin, bin ich nun in die GKV gewechselt. 

Ich habe seit 3 Jahren klinisch und histologisch über Bindegewebs-Biopsien gesichert die Diagnose hypermobiles Ehlers-Danlos Syndrom. Leider bin ich ziemlich verletzungsanfällig, auch dadurch, dass ich mich weigere, meine sportlichen Aktivitäten im Bereich Triathlon einzustellen. Dazu kommt mein Job in der Anästhesiepflege, der körperlich auch nicht ganz ohne für mich ist. Ich komme an sich gut mit meiner Erkrankung zurecht; daran, dass ich einfach mit einem gewissen Basis-Schmerz leben muss, wenn ich so aktiv bin, habe ich mich gewöhnt und ich betreibe viel Krafttraining, um meine Gelenke  durch bessere Muskelführung zu schützen. Trotzdem bin ich seit Jahren fast durchgehend in physiotherapeutischer Behandlung. Mein Physio hilft mir, mein Krafttraining an meine aktuellen Baustellen anzupassen, akute Geschichten wieder soweit belastungsfähig zu bekommen und manchmal auch einfach nur durch Schmerzschübe, die ich immer mal wieder habe. Solange ich in der PKV war, waren Physioverordnungen kein Problem. Mit dem Wechsel in die GKV hat sich das ganze etwas verkompliziert:

 

Meine Diagnose ist auf der Liste mit Diagnosen, die laut Kassenärztlicher Vereinigung langfristigen Heilmittelbedarf berechtigen, zu finden. Blöd nur ist, dass meine Hausärztin damit etwas überfordert ist und sich mit den Verordnungen äußerst schwer tut. Mein Orthopäde, der sonst meine Verordnungen ausgestellt hat, kann die Dauerverordnung leider nicht ausstellen, da er Privatmediziner ist und ich seine Leistung als Selbstzahler beziehe. Ein Orthopädenwechsel kommt für mich aber nicht in Frage, in den letzten 5, 6 Jahren habe ich viele hier im Umkreis durch und mein aktueller war der einzige, der mich und vor allem meine Schmerzen ernst nimmt. Er war massiv an dem Weg zur Diagnose EDS beteiligt und hat sich sogar Mithilfe der EDS Patienteninitiative online fortgebildet, um mich besser behandeln zu können. Es war eigentlich mit meiner Hausärztin, die insgesamt super nett ist und auch die Geschichte mit dem Orthopäden unterstützt, geklärt, dass Verordnung jetzt von ihr aufgeschrieben werden. Das stellt mich nun vor folgende Frage, weil meine Hausärztin sich da auch nicht auskannte: 

Wie viele Einheiten Kg können auf eine Verordnung drauf? 

In der PKV hatte ich immer Rezepte für 10x KG 10x MT und bin halt alle 10 Wochen zum Orthopäden (bin ehrlicher Weise eh mindestens 1-2x im Monat da, weil ich mir wieder was ausgekugelt habe oder die nächste Sehnenentzündung irgendwo sitzt oder so) oder habe das Folgerezept einfach per Post bekommen. Wie ich das aus dem Pamphlet zum langfristigen Heilmittelbedarf verstanden habe, sollten solche Verordnungen dazu dienen, dass man GKV Patient mit chronischer Erkrankung nicht alle 3 Wochen zum Arzt rennen muss. Trotzdem weigert sich die Praxis, auf die Rezepte mehr als 6 Einheiten draufzuschreiben. Ich gehe entweder 2x die Woche zum Physio oder halt einmal als Doppeltermin. Eine Verordnung hält bei mir so nur 3 Wochen und die Zuzahlungen sind auch deutlich höher (hohle ich mir soweit möglich natürlich zurück). Kann meine Hausärztin da wirklich nur 6 Einheiten draufschreiben? Wie ich das verstanden habe, kann da so viel drauf, wie man für max. 12 Wochen braucht und das geht ja auch nicht auf ihr Budget. Warum schreibt sie da also nicht zumindest mal 12 drauf, damit ich zumindest nur alle 6 Wochen vorstellig werden muss? Ideal wären natürlich 24 Einheiten für die 12 Wochen.

 

Wenn sich hier irgendjemand damit auskennt, wie das aussieht, wäre es wirklich super, wenn er/sie dieses Wissen mit mir teilen könnte, weil so wie es gerade läuft, ist das doch mehr als anstrengend. 

 

Vielen Dank im voraus! 

LG

Feli

 

 

Geschrieben

...ich habe hier eine Seite für dich gefunden, das dir die Verwirrung des Langfristigen Heilmittelbedarfs (LHB) nehmen sollte.
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2021-04-01_G-BA_Patienteninformation_langfristiger-Heilmittelbedarf_bf.pdf

 

Hast du schon in der Diagnoseliste geschaut, ob deine Erkrankung dort aufgeführt ist?

https://www.g-ba.de/downloads/40-268-2117/HeilM-RL_Merkblatt_Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen.pdf

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb gianni:

@gianniDanke für die Antwort. Die beiden Dokumente habe ich auch schon gefunden. 

Das ich eine Dauerverordnung bekommen kann, weiß ich. In der Version der Liste, die du hast, ist meine Diagnose nicht drin, dass liegt aber daran, dass diese erst 2021 aufgenommen wurde (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/943/). In der aktuellen Version der KBV steht die mit bei. Die Krankenkassen hat mir außerdem nochmals bestätigt, dass ich keine Genehmigung brauche. 

Die Frage, die sich nur immer noch nicht so ganz geklärt hat, ist welche Behandlungsmenge auf so ein Rezept drauf darf. Meine Hausärztin notiert nur die erlaubte Höchstmenge von 6/Rezept, nur erlischt damit ja der Sinn einer Dauerverordnung. Ich suche quasi irgendwas, wo drinsteht, wie das mit den Verordnungsmengen geregelt bei Dauerverordnungen ist, finde aber nichts konkretes dazu.... 

 

vor 7 Stunden schrieb gianni:

 

 

Geschrieben

....puhhh das ist gar nicht so einfach zu recherchieren. So wie ich die Sache sehen, ist es eine Ermessens-Sache vom Verordnenden Arzt. Er/sie könnte nämlich, laut deinem ICD10-Code (Q79.6) für 12 Wochen 24 Einheiten auf einmal verschreiben.

Du kannst das hier, im Fragen-Antworten-Katalog für HMR nachlesen:

https://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Mitglieder/Verordnung/Heilmittel/FAQ_Heilmittel.pdf

 

Du kannst dich aber auch gerne telefonisch bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) beraten lassen, bzw. informieren. Das ist eine Untergruppe von der KVB:

https://www.patientenberatung.de/de#

 

Viel Glück!!!

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