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Zulassung ARGE und mehr?.......

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Geschrieben

Hallo!

Seit 2019 läuft die Zulassung für eine Physiotherapie über die ARGE. Muss ich mich , wenn diese habe noch über ein anderes Formular bei den Krankenkassen selber anmelden?

Geschrieben

Hallo Hands,
soweit mit bekannt ist, macht das alles die ARGE. Das ist jetzt die Hauptstelle rund um die Zulassung.
Ich würde aber so wichtige und existenzielle Fragen direkt bei den Behörden stellen.
Stell dir mal vor es antwortet ein Halbwissender und glaubst ihm, dann heißt es "Hands off" 😅
Es ändert sich alle halbe Jahre etwas (Verordnungen und Vorschriften) da komme ich selber nicht mehr mit.
Ich bin bei mehreren Verbände dabei, dort erfährt man per Rundschreiben immer das neuste!
 

Geschrieben

Danke!

Ich bin  schon länger dabei Infos für die Selbstständigkeit zusammenzutragen.

Direkt bei den Ämtern und Verband gab es keine Auskunft.

Oder so was wie....selber im Internet nachschauen.

Ein Beispiel: Ich hatte eine Frage zu den Zulassungsbedingungen. Die ich als Text hatte, aber Teile davon nicht verstanden habe.  Ich bekam dann den Link zum gesamten Text, den ich schon hatte. 

Im Berichtsbogen steht es vereinfacht deutlicher (für mich) zu lesen. Auf diesen Bogen kam ich später selber.

Zu Öffnungszeiten hatte ich eine Frage an den Verband. Ich soll den Anwalt des Verbandes kontaktieren.

Habe ich gemacht, keine Antwort.

Bei Fragen an den Ämtern, das gleiche.

Also, im Internet stoße ich eher auf Antworten.

 

 

Geschrieben

Z.B.: 

Zulassungsbedingungen Massagepraxen und med. Bademeister

Es steht auch z:B ....2.2 Grundausstattung (Pflichtausstattung)

2.2.2. Drei große Wärmebestrahlungsgeräte; eines davon muss transportabel sein....

 

Im Berichtsbogen von der ARGE (Massagepraxen und med. Bademeister) für die Zulassung: 

Ein Gerät zur Wärmeanwendung ist vorhanden: zum ankreuzen.

 

Und es finden sich weitere Unterschiede. Da geht es auch bei der Einrichtung um viel Geld.

 

Geschrieben

...ich habe mal für dich recherchiert. Anscheinend ist es tatsächlich so, dass wenn in der Praxis ausschließlich Masseure und med. Bademeister tätig sind, zusätzlich ein transportables Wärmebestrahlungsgerät, sprich Heißluftgerät, vorhanden sein muss.
Warum auch immer. Ich verstehe auch den Sinn dahinter nicht. Wenn ich in allen Kabinen fest installierte Heißluftgeräte habe, dann brauche ich doch kein Transportables zusätzlich 🤔
An deiner Stelle, unter uns gesagt,🤫 würde ich mir für die Zulassung einige Geräte ausleihen ;)

In welchem Bundesland bist du denn?

Geschrieben

Danke für die Rückmeldung! 

Bundesland NRW.

Im Berichtbogen der ARGE , die für die Zulassung notwendig ist, steht nur die Frage ob man ein einziges Wärmegerät hat. Nicht mehr. Auch nicht ob in jeder Kabine eine hängt. 

In den  Zulassungsbedingungen  im Internet steht:

2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein Wärmebestrahlungsgerät.
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein großes transportables Wärmebestrahlungsgerät, sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleistet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.

Also: Ein Wärmebestrahlungsgerät, egal ob Wand oder transportabel und ein zweites, das transportabel sein muss.

Plus Fango und Co.

Berichtbogen  der ARGE verlangt 1x Wärmegerät

Zulassungsbedingungen   2 x Wärmegerät

 

 

 

 

Geschrieben

...nein, man muss auch nicht Mitglied sein, das verstehst du falsch. Es heißt ja: (ggf. Name des Berufsverbandes) Außerdem kannst du ankreuzen ob du Mitglied bist oder nicht. Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass du verpflichtet bist!
Das sind nur die aufgeführten Verbände mit denen ein Versorgungsvertrag mit den Kassen ausgearbeitet und unterzeichnet wurde. Das sollst du hiermit anerkennen!
An der Bayerischen Ausführung geht das vielleicht etwas besser hervor:
https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/BAY/physiotherapie/_jcr_content/par/download/file.res/Anerkenntnis_Physio_Bayern_190913.pdf

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