Jump to content

Private Selbstständigkeit

Dieses Thema bewerten


Recommended Posts

Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich würde mal interessieren, ob man als Selbstständiger, der ausschließlich Privatpatienten annimmt, folgendes darf. Bzw. ob ich die Dinge richtig annehme:

- Physiotherapeutische Behandlung OHNE Privatrezept nur als Vorbeugung

- KEINE physiotherapeutische Behandlung OHNE Privatrezept

- Wellnessangebote al'a Massagen etc. JA

 

Ist das richtig? Dann noch folgende Fragen:

- Was ist beim "Selbstzahler" der Unterschied und wann darf man die physiotherapeutisch behandeln?

- Bestehen bei der Räumlichkeit und Ausstattung auch Voraussetzungen, obwohl man nicht mit den KK zusammen arbeitet? z.B. WC-Pflicht, Raumgröße...

- Wenn man als Selbstständiger angemeldet ist und z.B. 1-2 Jahre 0 Einkommen hatte (weil man es auf gut Glück nebenbei laufen lässt), sind böse Folgen zu erwarten?

 

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich genug ausdrücken und hoffe auf weiterführende Antworten und ggf. Ratschläge. :)

 

 

 

Geschrieben

Servus Walley,
wenn du keinen so genannten "Sektoralen Heilpraktiker" gemacht hast, würde ich mit den Behandlungen ohne ärztliche Verordnung sehr vorsichtig sein. Es ist ein großes Risiko in Eigenverantwortung zu (be)handeln. Stell dir vor es kommt jemand, der Osteoporose hat und blutverdünnende Medikamente nimmt, und du weißt nichts davon weil du keine Diagnose hast. Oft vergessen die Patienten es zu erwähnen, dann machst du eine zu feste Behandlung, z.B. am Thorax, so dass eine Rippe bricht. Dann bist du der erste, der belangt wird. Und wenn du dann auch keine Berufshaftpflichtsversicherung hast - Buona Notte.? Schau mal hier:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/med-u-Heilberufe/Physiotherapeut-Behandlung-ohne-aerztliche-Verordnung.html  (irgendwie funzt das Verlinken nicht. Kopiere sie einfach...)

Wenn du es trotzdem durchziehen willst, dann würde ich es so machen, dass du dir vom Patienten entweder ein Privatrezept bringen lässt, oder ein Behandlungsvereinbarung unterschreiben lässt. (Wobei letzteres auch keine Garantie ist!)
Für den Rest, Größe der Räume und Toiletten usw. würde ich beim "Gewerbeaufsichtsamt" nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite. Das Finanzielle besprichst du am besten mit einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt anrufen.?

 

Geschrieben

Also Patienten Privat darfst du leider ohne Rezept überhaupt nicht behandeln walley. Auch bei Privatpatienten muss ein Rezept her. Oder der Arzt verschreibt ein grünes Privatrezept, Das Sie selbst zahlen müssen. Da hat Gianni recht.  Nicht umsonst braucht man den sektoralen HP. Die ganzen Redflags und die Eigenverantwortung wann du einen Pat.besser zum Arzt schickst. Die Meldepflicht zb. Bei best.infektionskrankheiten wie Gürtelrose, Kontraindikationen und Hintergrundwissen ob Doch ein Infekt oder eine schwerwiegende Krankheit hinter einem vermeintlichen Rückenschmerz steckt usw. lernst du alles als Sekt.Hp.  Wenn ohne sekt.HP was passiert kann man echt in Teufels Küche kommen. Wenn du vorbeugende Sachen machen willst dann kann man das im Rahmen eines Kurses oder einfach als Gerätetraining machen, darf sich aber nicht Krankengymnastik nennen. Wellness und klassische Massagen solange sie keine eigentliche Behandlung sind sind natürlich ok. So ist nunmal die Gesetzeslage und auch du Sicherst dich damit ab.l.g

Geschrieben

Danke Leute, mein Verdacht war da, aber Ihr habt es bestätigt.

Meine Absicht ist es vorerst Massagen und Behandlung auf Privatrezept anzubieten, da die erforderlichen Räumlichkeiten noch nicht zur Verfügung stehen.

Allerdings sind noch 3 Dinge offen, an denen ich nage:

- Was ist beim "Selbstzahler" der Unterschied und wann darf man die physiotherapeutisch behandeln?

- Bestehen bei der Räumlichkeit und Ausstattung auch Voraussetzungen, obwohl man nicht mit den KK zusammen arbeitet? z.B. WC-Pflicht, Raumgröße...

- Wenn man als Selbstständiger angemeldet ist und z.B. 1-2 Jahre 0 Einkommen hatte (weil man es auf gut Glück nebenbei laufen lässt), sind böse Folgen zu erwarten?

Die Fragen sind deshalb da, weil ich die Selbstständigkeit bereits angemeldet habe, aber noch nichts beworben und gestartet habe, da sich nachträglich eine überraschende Wendung und Chance für mich erschlossen hat und ich die Dinge erstmal nur nebenher machen möchte.

 

 

Geschrieben

Servus Walley,
hier habe ich etwas auf dem BWMI-Existenzgrüderportal gefunden, dass die meisten deiner Fragen beantwortet:

Privat-Physiotherapiepraxis in Wohnhaus einrichten: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte im Wohnhaus in den Kellerräumen eine Privat-Physiotherapiepraxis mit Schwerpunkt Osteopathie eröffnen. Es soll nur auf Privatrezept Physiotherapie angeboten werden, sowie für privat und gesetzlich Versicherte Patienten Osteopathie.
1. Welche Voraussetzungen müssen die Räume haben? Gibt es hier Vorschriften (Größe, Höhe usw.)? Wenn wo kann man diese Information nachlesen?
2. Ist es korrekt, dass ich einen Gewerbeschein brauche?
3. Muss ich einen Bauantrag auf gewerbliche Nutzung stellen? Wenn ja - weshalb/mit welcher Begründung könnte dieser Bauantrag abgelehnt werden?
4. Was muss ich noch beachten? Beim Ausbau der Räumlichkeiten?
5. Wo muss ich mich überall melden? Finanzamt, BG, Gesundheitsamt?

Antwort

Da Sie keine Zulassung zur Behandlung von gesetzlichen Versicherten im Bereich der Physiotherapie anstreben, sind Sie in der Wahl der Räumlichkeiten frei. Lediglich das örtliche Gesundheitsamt teilt Ihnen nach Anmeldung (die verpflichtend jeder im Gesundheitswesen selbstständig Tätige vornehmen muss) ggf. Anforderungen wie die Implementierung von Waschbecken in jedem Raum mit.

Die Aussage, dass Sie einen Gewerbeschein benötigen, ist falsch, da Sie nach § 18 Einkommensteuergesetz zu den Freien Berufen gehören. In Ihrem Fall ist die Anmeldung beim Finanzamt ausreichend.

Wenn die Räumlichkeiten bislang nur als Wohnräume ausgewiesen waren, ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt zu stellen. Hier kann eine Ablehnung aus Brandschutzgründen möglich sein oder weil man reine Wohngebiete auch als solche erhalten möchte. Ablehnungen kommen hierbei recht selten vor, viel häufiger ist eine geforderte Abschlagszahlung der Stadt für öffentliche Parkflächen, durch erhöhten Besucherverkehr in der Straße.
Bauanträge müssen hingegen nur gestellt werden, wenn Arbeiten im Außenbereich und an den Außenwänden stattfinden sollten.

Als Selbstständige(r) ist neben den von Ihnen genannten Stellen Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Gesundheitsamt auch die Anmeldung/Ummeldung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen, sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Kostenübernahme der Osteopathie ist nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen für Ihre Patienten möglich und falls die Kosten übernommen werden, differieren die Anforderungen leicht, siehe:
www.tk.de (www)
www.aok.de (www)

Daher ist es ratsam, dass die Patienten im Vorhinein die Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse klären.

Therapieren Sie nur auf ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung benötigen Sie bis auf Hessen die Zulassung als Heilpraktiker.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
August 2014

Hier ist der Link dazu:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Wohnraum-gewerbliche-Nutzung/Privat-Physiotherapiepraxis-in-Wohnhaus-einrichten-Voraussetzungen.html

 

Kommentare

You are posting as a guest. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Beiträge

    • Gast Linda
      Hallo,   mich würde interessieren, ob man eine HWS Steilstellung auch wieder "wegtrainieren" kann. Ich hab diese in den letzten Jahren durch ständige Fehlhaltung erworben und habe jetzt eine Art Geierhals. 
    • Gast Regina
      Hallo Thomas, vielen Dank für deine Antwort. Ich versuche nun, ein bißchen mehr ins Detail zu gehen. Also, es war damals eine Unterleibsop. Außerdem möchte ich noch schreiben, das ich seit damals bis heute wegen diverser Probleme unter Dauerstress stehe, den ich vorher so nicht hatte. Und ich kann Stress seit jeher nicht aushalten. Mein Physiotherapeut meint, meine ganzen Nacken- und Schultermuskeln wären total hart und verspannt. Der arme Mann weiß bei mir gar nicht, wo er zuerst anfangen soll... Hab nun eine neue Verordnung für die Physio, leider erst Termin zum Ende des Monats wegen Urlaub des Therapeuten.   Nun war ich vorhin bei meinem Hausarzt, der hat ebenfalls festgestellt, das die Muskeln total verspannt sind und hat mir Kortisonhaltige Spritzen direkt in die betroffenen Bereiche gespritzt sowie Novalgin in die Vene. Ich wollte vor Schmerzen und Schwindel heute nämlich schon ins KH... Kann ein verschobener Atlaswirbel wirklich solche Probleme verursachen? Wußte ich gar nicht. Es gibt bei mir eine in der Nähe eine Heilpraktikerin, die sich auf die Atlastherapie nach E.Waßmuth spezialisiert hat. Wäre das vielleicht was für mich? Thomas, Osteopathie kann ich mir leider nicht leisten, bekomme nur eine winzig kleine Rente, die grade für das Nötigste reicht. Tja, das liebe Geld...   Und ich möchte noch etwas bemerkenswertes schreiben: Letztes Jahr zum Herbst war ich quasi über Nacht beschwerdefrei! Kein Schwindel, keine Schmerzen, nix! Dabei habe ich gar nichts anders gemacht. Ich war so froh, endlich wieder einen klaren Kopf! Dachte, ich hätte die schlimme Phase überstanden, leider... nur bis Weihnachten, da war alles plötzlich wieder da. Wie ich mich da gefühlt habe, kannst du dir bestimmt denken.   So, das reicht erstmal. Liebe Grüße  Regina   Übrigens kann man hier schlecht schreiben/antworten, weil das Sicherheitssystem trotz korrekter Eingabe immer eine Fehlermeldung abgibt.
    • Guten Morgen Regina! Ich bin mir fast schon sicher aus meiner Erfahrung heraus daß Dein Beschwerden nichts mit der Polyneuropathie zu tun haben. Sobald eine Vordiagnose da ist neigen leider manche Ärzte dazu sich so darauf zu versteifen, ohne andere Ursachen in betracht zu ziehen. Natürlich kann auch eine Polyneuropathie mit Schwindel einhergehen. Aber dafür sind es Mir zuviele Begleitsymptome und es ist für Mich zu eindeutig daß es sich um ein HWS-problem handelt. Tinnitus, Kopfschmerzen, Schwindel, und v.a. auch noch Schmerzzustände im Schulter und Nackenbereich. Ich tippe auf die obere HWS. V.a. der Atlas, 1.Halswirbel sollte unbedingt mal unter die Lupe genommen werden. Was für eine Op hast Du denn gehabt? Ich glaube das hast Du gar nicht erwähnt. Aber bei der Lagerun während der Narkose kann sich der Halswirbel durchaus verschoben haben was die Beschwerden verursacht. Diese kommen daher weil Nerven und Gefäße kompremiert werden. V.a. das Benommenheitsgefühl, Schwindel ist  fast schon ein sicheres Zeichen dass die Arterie vertebralis gedrückt wird (durch eine Atlasverschiebung).  Oft ist die Ursache harmlos. Ich hab schon viele Patienten mit diesen Symptomen behandelt. Leider trauen sich nicht viele an die HWS ran und haben keine Erfahrung.  Ich würde es auch nochmal mit Osteopathie probieren Regina. Oder/und unbedingt nochmal ein Rezept holen mit Manueller Therapie. In der Praxis bei Terminanfragen  gleich fragen ob sich Therapeuten auf die obere HWS, v.a. den Atlas spezialisiert haben.  Gruß Thomas

×
×
  • Neu erstellen...

Cookie Hinweis

Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können | anpassen oder mit okay bestätigen.
Forenregeln | Datenschutzerklärung