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Schwanger bei neuem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

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Gast Tina

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Hallo, 

Ich bin im Moment in der Zwickmühle. 

Ich habe die Möglichkeit ab Oktober im Öffentlichen Dienst zu arbeiten (deutlich mehr Geld, bessere Arbeitszeiten, schönere Arbeit) aber mein Mann und ich sind im Moment in der Babyplanung. Da ich nun nicht mehr die jüngste bin möchte ich eigtl nicht die Planung unterbrechen. Ich habe leider Bedenken falls ich bald schwanger sein würde dass nicht gut beim Arbeitgeber ankommen könnte.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

LG 

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....da würde ich mir keinen Kopf machen Tina. Du bist nicht verpflichtet deinem neuen Arbeitgeber von deinen Plänen zu berichten!
Es sind ja "nur" Pläne und Pläne können sich auch manchmal ändern! Selbst wenn du schon schwanger wärst, ist es laut "MuSchG" nicht verpflichtend.
Zitat:

Gemäß Arbeitsrecht besteht für Schwangere keine direkte Mitteilungspflicht. § 15 MuSchG legt lediglich fest, dass werdende Mütter den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Termin der Entbindung informieren „sollen“, sobald der Zustand bekannt ist.

Wenn man Frauen einstellt, muss man immer damit rechnen, dass sie früher oder später Schwanger werden. Dieses Risiko muss ich als Arbeitgeber auch eingehen!

 

 

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Gast
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