...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, kannst und darfst du arbeiten wann du willst.
Der einzige Haken bei der Sache ist, dass du bei GKV-Patienten, für deine Leistungen, nicht einfach ein Datum eintragen kannst, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben.
Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der entsprechenden Kasse Rücksprache halten!