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Heilmittel vs. LINKE.PDS


Stephan

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Hi,

ich habe vor knapp 2 Wochen die 5 großen Parteien angeschrieben mit der Bitte auf Antwort bezüglich folgender Fragen.

"1) Welchen Weg wird Ihre Partei im Bereich Gesundheitsleistungen/Heilmittel weiter verfolgen?

2) Werden die Heilmittel kurz- oder mittelfristig aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgegliedert, was eine Zusatzversicherung zur Folge hätte?

3) Sind weitere Veränderungen in der Verordnungsfreiheit der Ärzte geplant - Wenn ja, wie sehen diese aus?".

Jede Antwort darauf werde ich hier Posten.

"
Sehr geehrter Herr Schmied,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Positionen der Linkspartei.PDS. In der
Anlage übersende ich Ihnen zwei Dateien mit mfangreichen Antowrten auf Ihre
Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Tanju Tügel
Bundesgeschäftsstelle - Referat Parteientwicklung
Kleine Alexanderstr. 28
10178 Berlin
Telefon: 030-24009-542
Fax: 030-24009-480

"

Antwort der Linkspartei.PDS auf die Fragen des
Bündnis Komplementärmedizin



1. Verfügbarkeit der Komplementärmedizin in der gesetzlichen Krankenversicherung

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen um die Aufnahme der Leistungen der Komplementärmedizin In den Leistungskatalog der GKV zu ermöglichen?
Sind Sie bereit sich dafür einzusetzen, dass Naturarzneimittel künftig wieder im Rahmen der GKV erstattet werden können in dem

- der § 34 SGß V Absatz 1 entsprechend novelliert wird?
- die Härtefallregelung auf Naturarzneimittel ausgedehnt wird?

Antwort: Die Frage über die Ausgrenzung von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen kann nur unter medizinisch-therapeutischen Aspekten entschieden werden. Wenn es um die Entscheidung über die Verordnungswürdigkeit geht, müssen Kriterien wie Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit, therapeutischem Nutzen (auch im Vergleich mit nichtmedikamentösen Therapien) und Wirtschaftlichkeit zugrunde gelegt werden. Das gilt auch für die von Ihnen propagierten Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen und sollte in einer für Ärzte verbindlichen Positivliste geregelt werden, die Schulmediziner, phytotherapeutische, anthroposophische und homöopathische Mittel gleichbehandelt. Die im GMG vorgenommene Ausgrenzung der verschreibungsfreien Medikamente erfolgte willkürlich und wird von uns nicht akzeptiert. Ihre Kritik über mangelnde Zeit für die Anamnese und ganzheitliche Behandlungsstrategien teilen wir. Die „sprechende“ Medizin muss über die Honorarverträge zwischen KV und Kassen sichergestellt werden. Härtefallregelungen sollen gelten bei allen ärztlich veranlassten Leistungen zu Lasten der GKV für Versicherte mit einem geringen Einkommen (solange die Zuzahlungen gefordert werden, die wir insgesamt ablehnen).


2. Eine zukunftsgerichtete Gesundheitspolitik stärkt den Methodenpluralismus und die Therapiefreiheit

Wie wollen Sie Methodenpluralismus, Therapiefreiheit und Wahlfreiheit der Versicherten im Gesundheitswesen stärken?
Würden Sie eine positive Formulierung des § 2 Abs.2 Satz 2 befürworten sowie eine institutionelle Absicherung der Therapievielfalt im G-SA und IQWiG unterstützen?

Antwort: Methodenpluralismus und Therapiefreiheit sind kein Selbstzweck. Sie sind dann berechtigt, notwendig und förderungswürdig, wenn sie die zu 1. genannten Kriterien erfüllen. Das gilt für alle therapeutischen Ansätze, also auch für die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen. Eine institutionelle Absicherung der Therapievielfalt ist nicht erforderlich. Vielfalt kann nicht verordnet werden.


3. Absicherung der Arzneimittel der Komplementärmedizin im Arzneimittelgesetz (AMG)

Welche Maßnahmen wollen Sie in Deutschland und Europa ergreifen, um den reichen Arzneimittelschatz der besonderen Therapierichtungen in Deutschland zu sichern und deren Weiterentwicklung zu ermöglichen?

Sind Sie bereit sich für eigenständige differenziertere Maßstäbe hinsichtlich Nutzenbewertung und Wirksamkeit für die Arzneimittel der Komplementärmedizin einzusetzen und den dazu existierenden ärztlichen Fachverbänden ein Mitspracherecht einzuräumen?

Im Entschließungsantrag zur 14, Novelle des Arzneimittelgesetzes hat sich der Deutsche Bundestag zur Gleichberechtigung der verschiedenen Therapierichtungen bekannt und Regelungskonzepte für den Erhalt und die Fortentwicklung komplementärmedizinischer Arzneimittel eingefordert. Sind Sie bereit sich in der nächsten Legislaturperiode für die Umsetzung dieser Entschließung in das deutsche Arzneimittelrecht einzusetzen?

Antwort: Das geltende AMG hat eine Fülle von Sonderregelungen geschaffen – vor allem in den Bereichen Zulassung und Nachzulassung, die den Besonderheiten von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen Rechnung tragen. Ihre Mitentscheidungsrechte sind über mehrere Zulassungskommissionen (C, D, E) und Anhörungsrechte unter Hinzuziehung externen Sachverstands hinreichend gewährleistet.


4. Komplementärmedizin in Forschung und Lehre

Wären Sie bereit, Programme zur Erforschung der Komplementärmedizin in Deutschland aufzulegen und sich im Rahmen der Forschungsförderung der
europäischen Union für eine gezielte Förderung ganzheitlicher medikamentöser und nichtarzneilicher Versorgungsansätze der Komplementärmedizin einzusetzen?

Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die noch vollkommen unzureichende Verankerung der Komplementärmedizin im universitären Bereich zu verbessern?

Antwort: Die von Ihnen benannten Defizite in der Forschung sehen wir auch. Es mangelt an spezifischen Forschungsmethoden.
Eine Verankerung der Komplementärmedizin im universitären Bereich ist grundsätzlich zu befürworten, liegt aber in hohem Maße in der Eigenverantwortung dieser Einrichtungen selbst. Hier spielt sicher die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der besonderen Therapierichtungen eine entscheidende Rolle.

Das Ergebnis dieser unbefriedigenden Situation zeigt sich eben auch in der Tatsache, dass die Mehrheit der EU-Länder nicht über die von Ihnen vertretenen Arzneimittelgruppen verfügt, sie offenbar aber auch nicht vermisst. Ihre Förderung und Propagierung lässt sich im EU-Rahmen wirkungsvoll nur mit evaluierten wissenschaftlichen Studien und Expertisen bewerkstelligen.


5. Komplementärmedizin in der Prävention

Welche konkreten Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um die Komplementärmedizin in einem künftigen Präventionsgesetz zu verankern?

Antwort: Sie beziehen sich in Ihrer Fragestellung vor allem auf die Primärprävention. Sie hat einen salutogenetischen Ansatz im Geiste der Definition der Charta von Ottawa und hat zunächst nichts mit Medizin und Pharmakotherapie zu tun. Da spielen die auch von Ihnen genannten Aspekte der Lebensweise, der Ernährung und Bewegung eine wesentlich bedeutendere Rolle. Komplementärmedizin, zu der wir neben den von Ihnen vertretenen Arzneimittelgruppen auch alternative Therapien (Physio-, Psycho-, Bewegungstherapie, Akupunktur etc.) zählen, hat in den Bereichen der Sekundär- und Tertiärprävention ihren Platz. Eine ausdrückliche Verankerung der Komplementärmedizin als Bestandteil des Präventionsgesetzes (wenn es denn noch kommt) halten wir für nicht sinnvoll.


Antworten der Linkspartei.PDS auf die Fragen der
Hufelandgesellschaft e.V.



1. Wie zahlreiche Umfragen zeigen, wünschen sich ca. 80 % der Bevölkerung, dass die Komplementärmedizin Bestandteil der medizinischen Versorgung ist. Bislang ist der überwiegende Teil komplementärmedizinischer Therapien aus der GKV ausgeschlossen. Die Bedingungen haben sich im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 sogar verschlechtert. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurden fast 100 % der Arzneimittel aus dem komplementärmedizinischen Bereich wieder aus der Erstattungsfähigkeit durch die GKV herausgenommen.
Welches Konzept haben Sie, um dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen, Komplementärmedizin zum elementaren Bestandteil der medizinischen Versorgung zu machen?

Antwort: Komplementärmedizin – verstanden als Erhalt und Förderung von Therapiefreiheit und Pluralität – ist eine Bereicherung medizinischer und therapeutischer Möglichkeiten. Hierbei geht es nicht nur um den Bereich anthroposophischer, homöopathischer und pflanzlicher Arzneimittel, sondern auch um häufig angewendete nichtmedikamentöse alternative Heilmethoden (Akupunktur, Physio-, Psychotherapie etc.). Die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vollzogene Ausgrenzung aller rezeptfreien Medikamente von der Verordnungswürdigkeit halten wir für Willkür, da hier keine qualitative Bewertung erfolgte.

Wir fordern stattdessen die Einführung einer Positivliste als verbindliche Entscheidungshilfe für den Arzt. Bei der Erstellung dieser Liste sind die Kriterien Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit, therapeutischer Nutzen (auch im Vergleich mit alternativen nichtmedikamentösen Heilmethoden) und Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen. Das betrifft auch die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen.


2. Im Rahmen des AMG wurden die Reglementierungen für die Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln drastisch verschärft. Diese in mancher Hinsicht sicher sinnvolle Maßnahme hat die Hürden für Arzneimittel der Komplementärmedizin unverhältnismäßig hoch gesetzt, was dazu geführt hat, dass viele Arzneimittel der Komplementärmedizin vom Markt genommen werden müssen. Damit stehen Sie den Therapeuten nicht mehr zur Verfügung.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, dieser Entwicklung entgegen zu wirken?

3. Arzneimittel der Komplementärmedizin wurden u. a. aus der Erstattung ausgegrenzt, da ihre Wirksamkeit nicht ausreichend mit Studien belegt sei. Um solche Studien durchzuführen, sind universitäre Strukturen (z. B. Lehrstühle) und finanzielle Mittel erforderlich. Diese Voraussetzungen sind in Deutschland nahezu nicht vorhanden. Dies hat auch dazu geführt, dass Forschung im Bereich der Komplementärmedizin kaum möglich ist, während es z. B. in Amerika ein National Center Complementary and Alternative Medcine (NCCAM) gibt, das staatlicherseits aktive Forschungsförderung betreibt.
Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um die komplementärmedizinische Forschung in Deutschland zu stärken?

Antworten: Nach wie vor sind die von Ihnen angesprochenen Arzneimittelgruppen zum Teil wissenschaftlich umstritten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ihr Bekanntheits- und Verbreitungsgrad gering. Das mag u. a. mit den Wissens- und Wissenschaftsdefiziten, die es hier gibt, zusammenhängen. Daher halten wir eine verstärkte Forschung an Universitäten und anderen Forschungsinstitutionen für notwendig. Nur so können die im AMG errichteten „Hürden“, die nach unserer Auffassung gerechtfertigt sind, auch von den Herstellern genommen werden, die sich bisher dazu außerstande sehen.

Ihre Einschätzung zum AMG teilen wir nicht. Die besonderen Therapierichtungen werden im Rahmen der Zulassung durch eigene Kommissionen (C, D, E) gewürdigt. Wir verweisen auch auf die gewährten Erleichterungen für die „traditionell“ angewendeten Arzneimittel.

4. Deutschland kann wie kein anderes europäisches Land auf eine lange Tradition bei der Entwicklung, Herstellung und Anwendung anthroposophischer, homöopathischer, pflanzlicher sowie weiterer Arzneimittel der Komplementärmedizin zurückblicken. Die Reformen des deutschen Arzneimittelrechts waren in den letzten Jahren jedoch davon geprägt, eine Angleichung an europäische Standards zu vollziehen. Diese Entwicklung bedroht den Arzneimittelschatz der Komplementärmedizin und dessen Weiterentwicklung erheblich.

Welche Bereitschaft haben Sie im Rahmen der europäischen Regelungs- und Nivellierungstendenzen, die Komplementärmedizin in Deutschland und ihren Vorreiterstatus in Europa zu stärken und zu stützen?

Antwort: Erste Voraussetzung zur Unterstützung und Propagierung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen in EU-Mitgliedsstaaten, die bisher kein besonderes Interesse daran gezeigt haben, sind evaluierte wissenschaftliche Studien und Expertisen. Auch hier wird der Forschungsnachholbedarf deutlich.

5. Im Rahmen einer einengenden, durch Leitlinien und Regelwerke bestimmten Medizin wird die Therapiefreiheit der Ärzte und die freie Arztwahl der Patienten gefährdet.
Wie wollen Sie dem Anspruch auf Pluralismus und Therapiefreiheit rechtlich und politisch sichern?

Antwort: Wir sehen in Leitlinien oder vergleichbaren Regelwerken keine Einengung zu Lasten von Therapiefreiheit und Pluralismus. Beides ist kein Selbstzweck. Alle bestehenden bewährten und wirksamen Therapieansätze und -richtungen haben eine Existenzberechtigung, die Vielfalt und Freiheit zum Ergebnis haben.
Die Untransparenz des Arzneimittelangebots und die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterlobby erfordern vom G-BA und vom IQWiG die Erstellung von Richt- und Leitlinien als wichtige Voraussetzung für eine wirksame und sinnvolle Therapie.



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    • Hey na da hat sich der Arzt das Leben aber einfach gemacht... Eine Diagnose wäre ja mal was womit man arbeiten kann.. Weil da kann man vieles machen. Hast du einen Termin oder sollst du dir das einfach bei der Anmeldung abholen? Weil ich würde mich da hinsetzen und ihm sagen, dass es schlimmer geworden ist und du gern die KG Verordnung hättest. Allein aus den Infos würde ich dich nicht behandeln, da muss man einmal genauer nachtesten Was sind denn deine Beschwerden? Vielleicht können wir dir für die Zwischenzeit abhilfe schaffen und ich empfehle dir, hier mal die Suche zu benutzen - Schulterbeschwerden hatten schon viele und vielleicht findest du ja einen Thread der zu deinem Problem passt und wir nicht alles von vorna ufrollen müssen LG
    • Hallo das tut mir unendlich leid was dir da wiederfahren ist. Das ist absolut unprofessionell und nicht mehr hinzugehen war absolut richtig. Ich hätte ihn auch angezeigt - das würde ich heute vielleicht auch noch versuchen - du kannst auch Anzeigen online schalten und gucken wie weit du kommst. Denn allein schon sich deine private Handynummer zu nehmen und dir Whatsappnachrichten zu schreiben ist gegen das Datenschutzgrundgesetz - dafür hätte er dich fragen müssen oder du ihm die Nummer so zustecken. Dazu ist es absolut übergriffig und Missbrauch seiner Position. Das könnte ihm den Job kosten, was auch besser ist wenn man so praktiziert. Du bist ein Mensch, du kannst komplett selbst entscheiden was mit deinem Körper passiert und was nicht - egal wie sehr der Behandler darauf drängt - wenn es professionell ist, hast du immer Bedenkzeit und niemand zwingt dir etwas auf. Noch dazu kannst du es der Praxis melden, wie viel da passiert weiß ich nicht, hoffe aber auf viel. Ich würde es nicht verschweigen und finde es gut, dass du diesen ersten Schritt gegangen bist und dich geöffnet hast. Ich hoffe du hast inzwischen eine Praxis gefunden bei der du dich wohl fühlst und zufrieden bist, sollte es noch anhaltende Probleme geben. Liebe Grüße
    • Gast Dasgehtnicht
      Ich trau mich jetzt mal. Es ist 3 Jahre her und jetzt kam es gerade wieder hoch. Ich habe über viele Monate manuelle Lymphdrainage bekommen. Das Verhältnis zwischen dem Physiotherapeut und mir war nett und freundlich und plötzlich kippte es. Eines Tages umarmte er mich und sagte er liebt mich. Ich war sehr erschrocken er ist älter als mein Vater.  Nach diesem treffen wurde es immer merkwürdiger. Ich lag auf der Liege und dann schaute er in meinen slip und schaute ob ich rasiert bin. Ich fragte was das soll. Da sagte er einfach nur so und zwinkerte mir zu. Oder er spreitzte ohne grund meine Beine.  Ich war geschockt.  Beim nächsten Mal massierte er meine Brüste ... das war das letzte mal das ich da hin gegangen bin. Danach schrieb er mir mehre WhatsApp... und fragte wann ich wieder komme ich hätte noch so viele offene Termine. Darauf hab ich nicht reagiert. Ich denke oft daran und frage mich was ich hätte machen sollen. .. 

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