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Geschrieben

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es zulässig ist KG/MT-Patienten ohne entsprechendes Rezept für die Trainingsfläche (KGG/MTT) statt der Behandlung in der Kabine am Gerät trainieren zu lassen? Wie sieht es beim Versicherungsstatus aus falls etwas passiert?

Danke schon mal!

Geschrieben

Ja, KG kannst Du machen, unter Berücksichtigung der Cave. Bei MT sind ebenfalls Übungen am Gerät möglich, aber der Schwerpunkt ist eben Manuelle Therapie, also Du als Therapeut arbeitest manuell, und nicht der Pat am Gerät. Aber nach der MT um die z.B. Bewegung zu erlernen kannst Du auch an Geräte.

Geschrieben

Ich bin der Meinung, man sollte das alles nicht so strickt trennen. Die Behandlung basiert ja letztendlich auf einer physiotherapeutischen Untersuchung. Und wenn diese eben zeigt, dass eher trainingstherapeutisch gearbeitet werden muss, dann ist das durchaus legitim. Anders mach ich es auch nicht.

Geschrieben

moing!! Da geb ich Truthahn recht. Bei Krankengymnastik macht man ja auch nicht immer gymnastik/übungen mit den Leuten. Denn am anfang machst du ja gewöhnlich deinen Befund und orientierst dich am Problem des Pat. Jeder Therapeut hat ja einen Grund warum er dies oder jenes tut, und tut es nicht weil es auf nem Zettel steht. Oder Behandelt Ihr nach einer Diagnose. Es gibt ja auch keine Standard behandlung wie ich z.b. bei einem BSV vorzugehn hab oder wie ich ne Schulter behandle. Sondern daß was ich als Therapeut herausfinde wo das problem des pat. ist. Leider wird in unserem system immer nach schubladen gedacht. Und normalerweise müssten wir eigentlich strikt nach rezept arbeiten was da drauf steht, aber ist quaatsch5

Geschrieben

Naja sorry aber....... die Frage war nicht was ihr macht sondern
" ob es zulässig ist KG/MT-Patienten ohne entsprechendes Rezept für die Trainingsfläche (KGG/MTT) statt der Behandlung in der Kabine am Gerät trainieren zu lassen? Wie sieht es beim Versicherungsstatus aus falls etwas passiert? "

Und da müssen wir uns halt an die Vorschriften halten.
Und die geben da keinen andren Handlungsspielraum frei.
Will aber nicht als Besserwisser dastehen sondern versuch die Frage zu beantworten.
Lg frohes Schaffa

Geschrieben

Die Frage ist, ob ihr einen Raum/ trainingsfläche in eurer Praxis habt oder mit einem fitnesscenter kooperiert. Falls ihr die Räumlichkeiten verlasst, ist dies Versicherungs- technisch nicht abgedeckt.
Mt muss man meines Wissens manuell ausführen. Kg kann man aber mit Geräten unterstützen- ist halt finanziell nicht so prickelnd.

Geschrieben

Solang du mit deinem Patienten in der Praxis bleibst sollte das keine Versicherungstechnischen Probleme ergeben. Es ist ja (zum Glück) nicht klar vorgeschrieben, welche Hilfmittel du innerhalb einer KG benutzen darfst.

Ich hab (mangels Ausstattung) auch schon am Schlingentisch einen Seilzug improvisiert. Wäre absurd, wenn so etwas zulässig wäre, die Verwendung eines richtigen Seilzuges im Trainingsbereich aber nicht...

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