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Geschrieben

"Die Richter entschieden am Dienstag zwar, dass die KVen die Praxisgebühr erheben dürfen. Allerdings müssten sie bei einer Zahlungsverweigerung des Patienten den Prozessweg einschlagen und die anfallenden Kosten selber zahlen. Die Kassenärzte-Vertretungen müssen dann pro Verfahren gegen einen säumigen Zahler allein für den Prozess einen Pauschalbetrag von 150 Euro aufwenden, [..] "
Gelesen auf reuters.de

.. mit welchem Argument sollen Praxen da noch die Gebühr eintreiben, wenn die KVen Gerichtskosten usw selbst tragen müssen?

UND

.. auf Wiedersehen Beitragssenkungen

Mfg Stephan

Geschrieben

".. mit welchem Argument sollen Praxen da noch die Gebühr eintreiben, wenn die KVen Gerichtskosten usw selbst tragen müssen?"

Wenn sie es nicht tun, wird ihnen die KV aufs Dach steigen! Denn die müssen dann die Kosten für die Eintreibung tragen. Wahrscheinlich würde dann entschieden werden, dass in diesem Fall die Praxen die Kosten tragen müssen.

Gruß, Michael

Geschrieben

.. möglich

.. immer auf die kleinen ..
aber mal echt - es werden die kosten beiden Praxen hängenbleiben - gilt es ein System zu finden, wo der Patient im Voraus zahlen muss, damit sich die Praxen schützen können. Oder nach der 3. Behandlung - damit teilt sich das Risiko.

Mfg Stephan

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Gast
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