Jump to content

Arbeiten an Feiertagen

Dieses Thema bewerten


Recommended Posts

Geschrieben

Liebes Forum, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Feiertagsarbeit im Bereich der Physiotherapie: Ist es erlaubt, als angestellter Physiotherapeut Patienten an gesetzlichen Feiertagen in einer Praxis zu behandeln? Oder ist dies nur in Einrichtungen zulässig, in denen eine Behandlung medizinisch nicht aufschiebbar ist und eine dringende Notwendigkeit besteht (z. B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim)?

Vielen Dank und viele Grüße.

Geschrieben

...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, kannst und darfst du arbeiten wann du willst.

Der einzige Haken bei der Sache ist, dass du bei GKV-Patienten, für deine Leistungen, nicht einfach ein Datum eintragen kannst, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben.
Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der entsprechenden Kasse Rücksprache halten!

Kommentare

You are posting as a guest. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Beiträge

    • ...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, kannst und darfst du arbeiten wann du willst. Der einzige Haken bei der Sache ist, dass du bei GKV-Patienten, für deine Leistungen, nicht einfach ein Datum eintragen kannst, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben. Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der entsprechenden Kasse Rücksprache halten!
    • Gast Noel
      Liebes Forum, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Feiertagsarbeit im Bereich der Physiotherapie: Ist es erlaubt, als angestellter Physiotherapeut Patienten an gesetzlichen Feiertagen in einer Praxis zu behandeln? Oder ist dies nur in Einrichtungen zulässig, in denen eine Behandlung medizinisch nicht aufschiebbar ist und eine dringende Notwendigkeit besteht (z. B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim)? Vielen Dank und viele Grüße.
    • ...keine Ursache. Du kannst uns gerne berichten wie es dir ergangen ist.

×
×
  • Neu erstellen...

Cookie Hinweis

Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können | anpassen oder mit okay bestätigen.
Forenregeln | Datenschutzerklärung