Hands Geschrieben November 30, 2020 Geschrieben November 30, 2020 Verband/Satzung: Der Austritt aus dem Verband ist zum Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. b) "wenn das Mitglied in einer anderen Organisation die Stellung eines Organs innehat oder Mitglied eines Organs ist, sofern diese Organisation gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt wie der Verein;" Heißt das, wenn ich einem anderen Verband beitrete bin ich raus?? Außerdem: 3. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, a) wenn dem Mitglied die Berufsausübung von einer Behörde untersagt wird; b) wenn das Mitglied in einer anderen Organisation die Stellung eines Organs innehat oder Mitglied eines Organs ist, sofern diese Organisation gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt wie der Verein; c) wegen Schädigung der Vereinsinteressen oder wegen eines ehrenrührigen Verhaltens, wenn im letzteren Fall das Ansehen des Vereins den Ausschluss erfordert. Als eine Schädigung der Vereinsinteressen ist es insbesondere anzusehen, wenn ein Mitglied durch Aktivitäten die Interessen eines Vereins oder einer sonstigen Organisation fördert, deren Betätigung den Interessen des hiesigen Vereins zuwiderläuft; d) wenn ein Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen vom Verein insbesondere mit den Versicherungsträgern geschlossene Verträge verstößt.
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