leonardo1 Geschrieben October 25, 2015 at 19:21 Geschrieben October 25, 2015 at 19:21 Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zur Abrechnung und zur Haftung bei Rezepten. Ich arbeite als Physiotherapeut und habe als Fortbildung nur MLD. Mein früherer Arbeitgeber hat mir trotzdem immer wieder KG ZNS Rezepte gegeben, die ich abarbeiten musste. Des weiteren wurden bei Rezepten immer wieder Fantasiedaten eingetragen, dies war besonders bei schon abgelaufenen Rezepten der Fall, die dann "nachdatiert" wurden. Jetzt meine Frage: Mache ich mich strafbar wenn ich Patienten behandle für die ich keine Fortbildung habe, wenn mein Chef sagt ich muss es machen? Gleiches gilt für Rezepte bei denen ich falsche Daten eintragen muss? Die Abrechnung habe ich nie gemacht, das hat alles immer der Chef eingetragen. Ich habe keine Ahnung, was man bei Rezepten/ Abrechnungen machen darf. In der Schule haben wir das nie gelernt. Bei der Krankenkasse kann ich mich auch nicht erkundigen, ohne dass ich meinen Chef anschwärze. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank Leo Zitieren
profess0rd0ktor Geschrieben October 26, 2015 at 11:23 Geschrieben October 26, 2015 at 11:23 Naja, wenn dir dein Chef etwas anordnet was du eigentlich nicht machen darfst machst du dich schon mitschuldig - in wie weit das nun strafrechtliche oder ordnungswidrige Konsequenzen nach sich zieht musst du schauen oder bei einem Anwalt erfragen. Aber wie immer gilt: wo kein Kläger, da kein Richter! (*5 Euro ins Frasenschwein werf*) Nebenbei kannst du dich aber entweder anonym oder direkt an die KKn wenden und nach einer Beratung/Fortbildung zur Abrechnung fragen. Informationspflicht besteht ja. Musst dich deshalb ja aber nicht selbst belasten. Zitieren
leonardo1 Geschrieben October 27, 2015 at 20:37 Autor Geschrieben October 27, 2015 at 20:37 Die Frage ist wer haftet dafür? Als Arbeitnehmer ist man auch Weißungsgebunden d.h. wie im Beitrag oben erwähnt kann man vom Chef bei nicht befolgen von Anweisungen seinen Job verlieren! Der Chef darf aber eigentlich auch nichts anordnen was unrechtens ist. Aber wie soll man sich verhalten, wenn er es doch von einem verlangt? Ich weis von vielen, dass sie schon Rezepte, die sie eigentlich nicht behandeln durften von ihrem Arbeitgeber aufgeschwatz bekommen haben. Gibt es hier vielleicht jemand der das zuverlässig sagen kann? Jemand der Selbständig ist und vielleicht selbst Angestellte hat? Zitieren
pumuckl71 Geschrieben February 22, 2016 at 19:40 Geschrieben February 22, 2016 at 19:40 auch du kannst theoretisch dafür "bestraft werden ", jedoch ist es meist der Praxisinhaber bzw. fachliche Leiter , der bei den Kassen gemeldet ist. er wird zur Rechenschaft gezogen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, lass die Finger davon ! Es geht um Abrechnungsbetrug ! ..... Zitieren
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