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Geschrieben

gibt es vorschriften, wann nachprüfungen angesetzt werden müssen ? 1 jahr warten oder ist das abhängig von der durchfallquote bzw. von der anzahl der eigenen vergeigten prüfungen ? ich meine es kann ja nicht sein, dass man wegen 1 prüfung oder so gleich 1 jahr warten muss oder von mir aus ein halbes (genauso schlimm). wie siehts dann mit der bezahlung des schulgeldes aus ? muss man das dann für diese zeit des wartens weiterzahlen ? kann man dann trotzdem die schule weiter besuchen oder hat man da keinen anspruch darauf ? falls man geld weiterzahlen muss, muss man ja auch irgendwelche dinge in anspruch nehmen können oder ?
gerade in den mündlichen prüfungen ists ganz schlimm, wenn man totales pech hat und schwere fragen zieht während ein anderer schlechterer schüler sehr einfache fragen zieht. aber beim abi ists auch nicht anders, unfair und glückssache ohne ende. es geht hier nicht um mich selber sondern um freunde, denen das jetzt passiet ist.

Geschrieben

mmm

sovielich beiuns mitbekommen habe hängt das sowohlvon dem fach bzw.der anzahl der durchfälle sowie deinem leistungsstand vorher ab.
bei uns konnten 2 nach wochen die prüfung wiederholen, waren aber schriftlich
1 muss 1 Jahr wiederholen, der ist aber in fast allen mündlichen und vermutlich in einer praktischen durchgefallen (sagte sein Parnter),ein paar andere müsssen nur ein semester wiederholen.

wie das mit dem schuldgeld ist, weiß ich net

Geschrieben

Hm bei uns an der Schule war das so. Em bei uns ist eine "glaub" durch 2 mündliche, eine schriftliche und beide praktischen am patienten und eine praktische der KGTechniken gefallen. Also schon sehr viel. Sie musste weiter zur schule gehen und Schulgeld zahlen. Nächste Prüfungsgelegenheit war bei uns immer mit den nächten Klassen. Teilweise konnte man sich aussuchen ob mit der nächsten oder übernächsten, ich glaub sie hat gleich mit der nächten gemacht und ist wieder durchgefallen.
Wenn man nur eine Prüfung nachzuholen hatte, konnte man sich in dises Fach bei anderen Klassen mit reinsetzten und hat nur für die Stunden die man anwesend war bezahlt. Ich denke aber das ist von Schule zu Schule unterschiedlich. Aber ich glaub mal was gehört zu haben das 3 Monate pflicht sind bei vergeigten Prüfungen. Musst dich wohl mal an deine Schule wenden.

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    • Ja ich war dort gewesen und es hat mir gut getan eine leichte Erleichterung spüre ich auch. Ich weiß aber nicht wie lange das anhält und wie man sich das auf Dauer leisten soll weil es einfach zu teuer ist...   Es ist ein Teufelskreis.
    • Vielen Dank für die Nachfrage. Hier eine präzisere Beschreibung meiner aktuellen Beschwerden:   Vordere Schulter / Schlüsselbeinbereich: Starkes Brennen (in Ruhe und Belastung),   Seitliche Schultermitte: Ein heller (messerstich) Schmerz, der bis in den Ellenbogen reicht und manchmal bis zum Ringfinger und kleinen Finger ausstrahlt.   Hinterer Schulterbereich (obere Kante Schulterblatt): Dumpfer Schmerz, der sich von dort in die gesamte Schulter ausbreitet.       Weitere Empfindungen Neurologisch: Sensibilitätsstörung/Taubheit im Schulter-Nackenbereich, ab und an Taubhaitsgefühl/matschig in der Hand Mechanisch/Instabilität: Deutliches Instabilitätsgefühl (z. B. bei Pendelübungen), als würde der Oberarmknochen aus der Gelenkpfanne fallen. Dies wird von Knistern/knirschen begleitet und ist extrem schmerzhaft.   Ich komme aus Sachsen-Anhalt und du??
    • Guten Morgen Holly Nein solange Schmerzen zu haben ist nicht normal. Wo genau sind denn deine Schmerzen? Wie fühlen die sich an? Aus dem Stehgreif ist sowas natürlich sehr schwierig festzustellen was genau deine Beschwerden verursacht. Das muss man physiotherapeutisch untersuchen. Ich könnte mir aber vorstellten daß hier mehrer Schmerzursachen zusammenkommen. V.a. daß auch der N.suprascapulrais dabei eine Rolle spielt. Schulter ist sehr komplex wo man sich alles anschauen muss. Nach so langer Zeit glaub Ich nicht daß da noch eine Entzündung dahintersteckt.  Ich würde dich ja persönlich anschauen. Wo kommst du denn her Holly?

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