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jens040181

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  1. jens040181

    Nachprüfungen

    gibt es vorschriften, wann nachprüfungen angesetzt werden müssen ? 1 jahr warten oder ist das abhängig von der durchfallquote bzw. von der anzahl der eigenen vergeigten prüfungen ? ich meine es kann ja nicht sein, dass man wegen 1 prüfung oder so gleich 1 jahr warten muss oder von mir aus ein halbes (genauso schlimm). wie siehts dann mit der bezahlung des schulgeldes aus ? muss man das dann für diese zeit des wartens weiterzahlen ? kann man dann trotzdem die schule weiter besuchen oder hat man da keinen anspruch darauf ? falls man geld weiterzahlen muss, muss man ja auch irgendwelche dinge in anspruch nehmen können oder ? gerade in den mündlichen prüfungen ists ganz schlimm, wenn man totales pech hat und schwere fragen zieht während ein anderer schlechterer schüler sehr einfache fragen zieht. aber beim abi ists auch nicht anders, unfair und glückssache ohne ende. es geht hier nicht um mich selber sondern um freunde, denen das jetzt passiet ist.
  2. nein es soll nur ein kleines taschengeld sein und hauptsächlich auch zum sammeln von erfahrungen dienen. es sind ja nur so kleinere wellnessmassagen. aber ich habe da bedenken, dass man da nicht einfach so flyer überall in die postkästen werfen darf. eventuell gibts ja so böse leute, die einen dann anzeigen. daher brauche ich vorher zu 100% gewissheit, dass man das auch machen darf. das könnte man ja soweit treiben, dass man auch so viel geld verdient, dass man über eine gewisse grenze (vielleicht 400 euro ???) drüberkommt, wo dann gewisse abgaben fällig werden. nachweisen kanns einen im endeffekt niemand, wenn man das geld bar auf die hand bekommt. man könnte das ganze ja auch so sehen, dass man massagen zu preisen anbietet, wo eventuell andere schon beruflich tätige menschen nie mithalten könnten, weil die eben irgendwelche abgaben schon abführen müssen und man denen dann sozusagen die kunden wegschnappt. aber selber will man es auch nicht so teuer anbieten, weil man ja noch in ausbildung ist usw. privat kunden zu gewinnen ist eben relatig schwer, über flyer wäre das schon viel einfacher. ich brauche nur irgendwie einen hinweis, bis zu welchen monatsverdienst man dafür nichts anmelden muss (z.b. gewerbe oder sowas ähnliches) - es soll ja keine schwarzarbeit werden.
  3. kann man während der ausbildung (z.b. in den ferien) sich selbstständig geld verdienen, indem man sich z.b. eine tragbare massageliege kauft und flyer anfertigt und dann nach den entsprechenden rückmeldungen die kunden besucht ? wäre das zulässig ? was muss man alles beachten ? wieviel geld darf man verdienen ohne steuern bezahlen zu müssen ? darf man das überhaupt machen, wenn man die ausbildung noch nicht abgeschlossen hat ?
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