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Geschrieben

Guten Tag, ich bin nicht mehr in der Ausbildung, diese habe ich im Sep. 2008 beendet.
Leider habe ich nicht gleich ewas gefunden, und habe bevor ich nix mach ein Studium begonnen.
Tja, ich studiere heute immer noch.

NUn habe ich mal gehört das man spätestens nachdem die Ausbildung 2 Jahre beendet ist einmal gearbeitet haben muss, ()und dies auch nachweisen muss)damit der Abschluss nicht aberkannt wird.

Stimmt dies? Weiß dies jemand ganz genau?
In dem Fall muss ich schnellstens ein Pausensemester einlegen und mir etwas suchen. Denn verfallen soll der Abschluß auf keinen Fall.

Geschrieben

Hallo Claudia,

nein, dein Abschluß verfällt nicht!!!! Wenn Du dein Staatsexamen gemacht hast du deine Berufsurkunde vom Regierungspräsidium in den Händen hast, darfst du jederzeit als Physiotherapeut tätig werden und/oder dich selbständig machen.
In der alten Krankengymnastenausbildung kann es evtl. diese Regelung gegeben haben. Da hast Du nach 2 Jahren Ausbildung ein Anerkennungsjahr machen müssen. Evtl. war das zeitlich befristet.

Noch mal: Wenn du Physiotherapeutin bist... bleibst du das! Auch wenn du erst in 40 Jahren anfängst zu arbeiten ;-)

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Gast
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  • Beiträge

    • Gast Jenny
      Hallo! 🙂 Ich bin Physiotherapeutin und studiere im Master Angewandte Gesundheitswissenschaften. Im Rahmen meiner Masterarbeit beschäftige ich mich mit der Frage, wie Patient*innen ihre eigenen Rolle im physiotherapeutischen Therapieprozess wahrnehmen - insbesondere, wenn es um den Umgang mit Bewegungsängsten bei chronischen Schmerzen im unteren Rücken geht. Indem diese persönlichen Erfahrungen besser verstanden werden, können physiotherapeutische Maßnahmen künftig noch gezielter auf die Bedürfnisse von Patient*innen mit Bewegungsängsten abgestimmt werden.    Wichtige Infos: ·        Freiwilliges Interview in einer vertrauensvollen Atmosphäre. ·        Zeit & Ort der Interviews so wie du magst (Persönlich oder per Zoom). ·        Interviewdauer von ca. 30-60 Minuten. ·        Alle persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und können nicht zu den Interviewpartner*innen zurückverfolgt werden. Du kannst teilnehmen wenn: ·        Du volljährig bist ·        Du chronisch untere Rückenschmerzen (über 12 Wochen) hast ·        Zusätzlich zu den Schmerzen eine Neigung zu Angst vor Bewegungen hast ·        Mindestens eine Verordnung Physiotherapieerfahrung hast ·        Du weder eine spezifische Schmerzursache wie einen akuten Bandscheibenvorfall hast und nicht an akuten Depressionen, Suizidalität, Panik oder Angststörungen leidest.   Melde dich gerne bei mir!🙂 Jenny Werse (jwerse@hs-gesundheit.de)  
    • Gast Marcus
      Moin,   ich habe mich vor über einem Jahr beim Kickboxen bzgl. seitlichen Schlagen der Handinnenseite/-kannte in der Hand bzgl. in Handgelenk verletzt.   Noch immer habe ich Schmerzen beim Schlagen, aber auch bei normalen Übungen, wie z. B. Dips, Handstand, Liegestütze ..., also da, wo ich die Hände (geknickt) aufstütze. Lt. MRT vom letzten Jahr liegt nur eine Zerrung des dorsalen ulnaren Ansatzes des TFCC ohne eindeutige durchgehende Ruptur und ohne begleitende Ergussbildungen vor.   Ich schonte mich wochenlang und trug eine Handgelenksbandage nachts, die das Abknicken des Handgelenks im Schlaf verhindern sollte. Gebracht hat beides gefühlt nichts.   Von einer OP wurde mir abgeraten, weil der Kosten-Nutzen-Faktor nicht stimmt.   Kann man diesen Bereich nicht gezielt stärken? Falls doch, mit welchen Übungen und evtl. mit welchen Hilfsmitteln?   Danke Euch.   Beste Grüße    
    • Hallo, wir suchen für Physiotherapie Podcast Folgen noch Interviewgäste, wer hat Lust?   „Physio 2030 – Wie Digitalisierung unseren Berufsalltag verändert“   „Selbstständig oder angestellt? Wege und Fallstricke in der Berufswahl“   „Chronische Patienten – Wie du motivierst, ohne auszubrennen“   „Was darf ich als Physio eigentlich sagen? Rechtliche Grenzen im Berufsalltag“     Her der Link zum Podcast: https://open.spotify.com/show/1GG5dMogwCejqfYpmu5f0N?si=poA4Xz-CToO2aUu3QJndwg&nd=1&dlsi=a91c9e2fc09449f1

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