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Geschrieben

Guten Tag, ich bin nicht mehr in der Ausbildung, diese habe ich im Sep. 2008 beendet.
Leider habe ich nicht gleich ewas gefunden, und habe bevor ich nix mach ein Studium begonnen.
Tja, ich studiere heute immer noch.

NUn habe ich mal gehört das man spätestens nachdem die Ausbildung 2 Jahre beendet ist einmal gearbeitet haben muss, ()und dies auch nachweisen muss)damit der Abschluss nicht aberkannt wird.

Stimmt dies? Weiß dies jemand ganz genau?
In dem Fall muss ich schnellstens ein Pausensemester einlegen und mir etwas suchen. Denn verfallen soll der Abschluß auf keinen Fall.

Geschrieben

Hallo Claudia,

nein, dein Abschluß verfällt nicht!!!! Wenn Du dein Staatsexamen gemacht hast du deine Berufsurkunde vom Regierungspräsidium in den Händen hast, darfst du jederzeit als Physiotherapeut tätig werden und/oder dich selbständig machen.
In der alten Krankengymnastenausbildung kann es evtl. diese Regelung gegeben haben. Da hast Du nach 2 Jahren Ausbildung ein Anerkennungsjahr machen müssen. Evtl. war das zeitlich befristet.

Noch mal: Wenn du Physiotherapeutin bist... bleibst du das! Auch wenn du erst in 40 Jahren anfängst zu arbeiten ;-)

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