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Gründung Physiotherapie Praxis

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Geschrieben

Guten Abend,

ich hoffe, jemand von Ihnen kann mir weiterführende Hinweise geben.

Ich möchte eine Physiotherapie Praxis eröffnen. Ich selbst bin nicht vom Fach und möchte nicht praktizieren/ behandeln und quasi auch nicht in Erscheinung treten. Für die eigentliche Tätigkeit möchte ich eine Therapeutin/ einen Therapeuten einstellen, der die Patienten behandelt. Ich übernehme die Finanzierung, den betriebswirtschaftlichen Part und stelle Praxisräumlichenkeiten und Equipment zur Verfügung, die den gesetzlichen Bestimmungen/ den der Krankenkassen entsprechen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es? Ist so ein Konstrukt möglich? 

Ich bitte um sachdienliche Hinweise. Der Hintergrund ist eine Art Erbschaft meines verstorbenen Vaters, ich würde seine Arbeit durch einen Fachmann/ eine Fachfrau wieder aufleben lassen.

Vielen Dank, Johannes

 

Geschrieben

Hallo Johannes,
natürlich ist das möglich. Sie brauchen als "juristische Person" lediglich einen fachlichen Angestellten bzw. Praxisleiter, der die Voraussetzungen für die nötigen Zulassungen als "Heilmittelerbringer" mitbringt. Im Gesetzestext heißt es:

Wird eine Praxis in der Rechtsform einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH, PartG) betrieben, muss man für die Zulassung nach § 124 SGB V für diese Praxis eine fachliche Leitung bestellen.
 

Anforderungen nach den Zulassungsempfehlungen

Damit die Zulassung bei Beschäftigung einer fachlichen Leitung erteilt wird, müssen gemäß § 124 SGB V folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Therapeut, der die fachliche Leitung übernehmen soll, muss zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sein.

Die Tätigkeit der fachlichen Leitung muss von wirtschaftlicher Bedeutung sein und zeitlich eine übrige Erwerbstätigkeit übersteigen.

Der Therapeut, dem die fachliche Leitung übertragen wird, muss ganztägig als Behandler zur Verfügung stehen. Als Mindestanwesenheitspflicht werden 30 Stunden/Woche angenommen.

Der Therapeut, dem die fachliche Leitung übertragen wird, hat die Durchführung der Behandlung der Patienten, die er nicht selbst behandelt, anderweitig - durch geeignete Maßnahmen - sicherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Hausbesuche und die Erbringung von Therapien in Einrichtungen sowie Zeiten beruflicher Abwesenheit von bis zur Dauer von 8 Wochen wegen Krankheit, Urlaub oder Fortbildung.

Die fachliche Leitung muss der Praxis verbindlich zur Verfügung stehen. Sie unterliegt grundsätzlich der Weisungsbefugnis des Praxisinhabers und kann daher nur angestellten Arbeitnehmern, nicht aber freien Mitarbeitern (die nicht weisungsgebunden sind) übertragen werden.

Die Aufteilung der fachlichen Leitung auf Teilzeitarbeitsplätze ist grundsätzlich erlaubt, die Aufteilung ist aber auf zwei Therapeuten begrenzt. Die beiden Therapeuten müssen zusammengerechnet 30 Stunden/Woche in der Praxis anwesend sein. In welchem Verhältnis die Mindestanwesenheitszeit zwischen den beiden Arbeitnehmern aufgeteilt wird, ist nicht maßgebend.

Hier finden Sie noch wichtige Informationen zu Anträgen für die Zulassungen bei den Kostenträgern:
https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/heilberufe/zulassung/index.html

Wenn Sie noch fragen haben, könne Sie sie jederzeit hier stellen. Wir helfen so gut wir können!

Viel Erfolg, Gianni
 

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Gast
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  • Beiträge

    • Hallo Kerman, Danke, dass du deinen Fall geschildert hast. Empfohlene Therapien beziehen sich auf die Ursache. Also, bevor geklärt wurde, warum du diesen Schmerz hast, kann man keine Maßnahmen empfehlen. Um die Ursache festzustellen, muss der Finger untersucht werden, denn der Schmerz kann eine Vielfalt von Gründen haben. Dazu gehört die manuelle Befundung und u.a. die Frage, ob die Bewegungseinschränkung neu, schleichend gekommen, oder seit langer Zeit vorhanden ist. Eventuell benötigst du einen MRT, ziemlich sicher, eine Röntgenaufnahme.   D.h., dass man aus der Ferne Deine Fragen leider nicht einfach beantworten kann. Bitte geh' zu deinem Hausarzt und schildere Dein Problem. Dieser wird dann weitere Schritte veranlassen.   Liebe Grüße, Anna
    • Hallo Forum,   vor Jahrzehnten habe ich mir den Zeigefinger gebrochen. Dieser ist dann operiert und mit einer Schraube fixiert worden.   Ab und an (manchmal alle 2 Jahre, manchmal 2x im Monat) merke ich an der Stelle einen "Druck", ein unangenehmes Gefühl. Es ist kein echter Schmerz, aber eben auffällig, dass es gerade dieser Finger ist.   Was kann man tun, was kann das sein?   Der Finger lässt sich nicht ganz so weit mobiliseren wie der rechte Zeigefinger.   Möglicherweise hat jemand Erfahrung im Bereich Ergotherapie, ob der Finger einfach nur mehr gedehnt, mobilisiert oder gekräftigt werden muss und hier Übungen in dem Bereich für mich. Nach der OP habe ich auch Finger-Krankengymnastik bekommen.   Oder wäre es im Bereich Narbenschmerzen einzuordnen?   Mir fällt es schwer dies genau einzuordnen.  Ich hadere damit, dass Ursache und eigener Einfluss darauf völlig unbekannt ist.   Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.
    • Gast Evi
      Hallo Susa, Ich habe das gleiche Priblem und bitte kannst du mir sagen, wie es bei dir nun ausgefangen ist bitte..  LG Evi 

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