Hallo Piak, das klingt für mich nach dem sogenannten freien Mitarbeiter. Das ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr so ganz einfach. Die Sozialgerichte machen daraus eine Scheinselbständigkeit, also im Endeffekt doch ein Anstellungsverhältnis für das dann nicht unerheblich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
http://www.adler-consulting.net/Aktuell.html
Alternativ könnte es auch auf eine Praxisgemeinschaft hinauslaufen. Dann brauchst Du eine eigene Kassenzulassung. Wenn Du dazu Fragen hast, können wir gerne telefonieren. (natürlich kostenlos)
Oder du informierst Dich schon mal umfassend zum Theme Existenzgründung
http://www.adler-consulting.net/praxisgruendung.html
Ich hoffe, ich konnte Die helfen.
Schöne Grüße aus Weimar
Karola