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Liebes Forum, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Feiertagsarbeit im Bereich der Physiotherapie: Ist es erlaubt, als angestellter Physiotherapeut Patienten an gesetzlichen Feiertagen in einer Praxis zu behandeln? Oder ist dies nur in Einrichtungen zulässig, in denen eine Behandlung medizinisch nicht aufschiebbar ist und eine dringende Notwendigkeit besteht (z. B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim)?
Vielen Dank und viele Grüße.
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