Wir, ein Physiotherapeut, eine TCM-Masseurin und ein Kaufmann, wollen eine Gesundheitspraxis gründen. Die Rechtsform soll zunächst u.G. , also kleine Kapitalgesellschaft sein. Wir haben Praxisräume in Eschborn, neben einer Zahnarztpraxis ins Auge gefasst. Ich als Physiotherapeut möchte Kassenpatienten sowie Privatpatienten versorgen und unsere Masseurin ausschließlich TCM und Wellnessmassagen anbieten.
So hatten wir uns überlegt, dass die TCM Masseurin in der u.G als Angestellte sozialversicherungspflichtig angestellt wird und ich als Physio lediglich die Behandlungsräume zur Tagesmiete