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  1. Seit Jahren geführte Diskussionen über ein zu niedriges Einkommen für ausgebildete Physiotherapeuten könnten nun neuen Schwung bekommen. Denn die seit 2004 in Kraft getretene Grundlohnsummenbindung soll nun an das E-Health-Gesetz angedockt werden. Für Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer könnte das endlich eine Anhebung des Einkommens ermöglichen. Heilmittelbringer hoffen durch kopplung an E-Health-Gesetzt auf höhere Löhne Die Grundlohnsummenbindung ist nicht nur ein bürokratisches Unwort, sondern auch der Grund weshalb das Einkommen von Heilmittelerbringern, zu denen auch Physiotherapeuten angehören, seit 2004 kaum noch nach oben steigt. Die Kopplung des Grundlohns wird jährlich von den gesetzlichen Krankenkassen neu berechnet und basiert auf den beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen. Das bedeutet, haben gesetzliche Krankenkassen im Jahr hohe Ausgaben für Physiotherapie und ähnliche Anwendungen, steigt gleichzeitig die Grundlohnsumme. Zwar konnte 2014 eine positive Anhebung von 2,95 % verzeichnet werden. Doch in den vergangenen Jahren mussten sich Heilmittelerbringer mit weit niedrigeren Erhöhungen zufrieden geben. So lag die Anhebungsrate zwischen 2004 und 2010 gerade einmal zwischen 0.17 und 1,54 Prozent. Angela Merkel wird auf die Lage der Physiotherapeuten aufmerksam Vor allem Heilmittelerbringer und Verbände sind schon seit einigen Jahren mit der Grundlohnsummenbindung unzufrieden. Denn es macht vor allem den Beruf des Physiotherapeuten unattraktiver. Nicht nur, dass die Ausbildung selbst finanziert werden muss, auch das spätere Einkommen ist vergleichbar niedrig, sodass sich junge Menschen für andere Berufe entscheiden und es zwangsläufig zu einem Fachkräftemangel in der Physiotherapie kommt. Dass die Diskussion über eine Ankopplung an das E-Health-Gesetz erneut entfachte, ist auf Dr. Roy Kühne zurückzuführen. Bei einer Anhörung zum E-Health-Gesetz Anfang November 2015 entfachte der Unions-Berichterstatter für Heilmittel eine neue Debatte und nach eigenen Angaben wird er das Anliegen beim Bundesgesundheitsministerium anwerben. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel scheint sich über die Änderung erste Gedanken zu machen. Bei einem kürzlich stattfindenden Bürgerdialog betonte die Bundeskanzlerin die Misere der Pflegeberufe und sagte, sie wolle sich über die Grundlohnsummenbindung mit dem Bundesgesundheitsminister unterhalten. Doch nicht alle sind vom Änderungsvorschlag angetan. Der GKV-Spitzenverband befürchtet, dass es ohne Kopplung zu höheren Beiträgen für Versicherte kommen kann. Zugleich ist der Verband mit der bisherigen Methode zufrieden und hält diese für bewährt. Bayern stellt Dringlichkeitsantrag für eine verbesserte Situation der Heilmittelerbringer Der Freistaat Bayern hingegen diskutiert nicht mehr, sondern handelt. Um die Situation der Heilmittelerbringer zu verbessern, stellte der bayerische Landtag einen Dringlichkeitsantrag an die bayerische Staatsregierung. Zunächst soll geprüft werden, welche Maßnahmen notwendig sind, damit sich die berufliche und finanzielle Situation von Heilmittelerbringern verbessert. Dazu gehört auch die Überprüfung über die Notwendigkeit der Ankopplung der Grundlohnsummenbildung an das E-Health-Gesetz. Copyright: Zerbor #47115809 | fotolia.com
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