je nach bundesland unterschiedlich. in einigen bundesländern stehen dir ein paar freie tage zur fortbildung zu in anderen nicht (z. b. bayern). wo es keine gesetzliche regelung gibt ist das verhandlungssache. übrigens ist kein arbeitgeber verpflichtet dir eine fortbildung zu finanzieren. wenn er also schon den kurs zahlt, hast du keinen grund dich zu beschweren und solltest froh sein, dich weiterqualifiziern zu können