Der Status der Freiberufler wird heute rechtlich angefochten, da er alle Kriterien eines Angestellten erfüllt. Das unternehmerische Risiko wird auf den angestellten „Freiberufler“ übertragen. Praxisinhaber müssen im Falle einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.