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Rückzahlung der Fortbildungskosten

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Geschrieben

Hallo liebe Kollegen,

mich beschäftigt seit längerem ein Problem,dessen rechtliche Grundlage mir nicht wirklich bewusst ist und ich auch keine eindeutigen Antworten im Netz finde.

Ich arbeite seit zwei Jahren in einer Praxis.Seit nun einem Jahr absolviere ich die Manuelle Therapie.Mit meinem Chef habe ich die mündliche Vereinbarung,dass er mir die kompletten Fortbildungskosten übernimmt.Im Gegenzug muss ich mich zwei Jahre bei ihm verpflichten.

Seit einigen Monaten bin ich bei meinem Arbeitgeber nicht mehr zufrieden.Er ist sehr unzuverlässig.Zum Beispielt zahlt er die einzelnen von mir absolvierten MT Module erst Monate später. (dir Fortbildungseinheiten,welche ich 2013 besucht habe hat er erst auf mehrfacher Erinnerung meinerseits im Juli diesen Jahres bezahlt).
auf jeden Fall bin ich sehr unzufrieden an meinem Arbeitsplatz.
Jetzt habe ich ein Stellenangebot in einer anderen Praxis und mir stellt sich die Frage ,ob ich nun die bereits bezahlten Module zurückzahlen muss?

Ich habe niemals ein Vertrag unterschrieben und mir ist von mehreren Seiten berichtet worden,dass eine solche Rückzahlung nicht rechtens ist.

Kennt sich jemand genauer mit der Thematik aus und kann mir weiter helfen?

Vielen Dank im Vorfeld

Liebe Grüße

Geschrieben

Als Arbeitgeber sowas ohne Vertrag zu machen ist fahrlässig. In meinen Augen kann dir nichts nachverlangt werden. Falls doch will der Richter sicher den Vertrag sehen ;)
Fürs nächste mal: bestehe auf einen Vertrag mit klarer Richtlinie, welche Leistungen ausgemacht sind und vor allem wann und was genau passiert, wenn die Zeit nicht voll wird.
Konkretes Beispiele:
1) Kosten werden nach Abschluss übernommen und halbjährlich werden 25% mit dem Lohn ausbezahlt.
2) Kosten i.H.v. werden direkt übernommen sofern man sich 2 Jahre bindet. Geht man früher muss man 25/50/75/100% für jedes nicht voll erfüllte Halbjahr zurückzahlen.

.. nur mal so als 2 Beispiele.

Lg Stephan

Geschrieben

Hallo,
schwierig, aber irgendwie kann ich dich verstehen.
So lange du nichts schriftlich hast bist du auf der sicheren Seite. Bist du beim VPT oder ZVK, wenn ja dort gibt es Anwälte die dich in diesen Situationen umsonst beraten.
Aber solange du nichts schriftlich hast mach dir keine Gedanken.

Geschrieben

Ich würde erstmla versuchen mit meinem AG zu reden & Problem eaus der Welt zu schaffen, wenn es ´nur´ das Geld ist und du sinst zufrieden bist, warum sofort kündigen? man kann über alles reden, vll hat er das selbst gar nicht so auf der kette?

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Gast
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    • RICHTIG! Das bedarf einer manualtherapeutischen Behandlung um das Problem zu lösen. Schwindel und Kopfschmerzen wären nochmal ein Hinweis wo unserer Hypothese nochmal bestätigen daß deine Beschwerden von der oberen HWS, eher dem Atlas kommen. Bandscheibe denke Ich nicht, die würde keinen Schwindel auslösen. Da Schwindel, N.Vaguskompressionen von den ersten beiden Halswirbel kommen kann es die Bandscheibe nicht sein, denn zwischen 1. und 2.Halswirbel gibt es keine Bandscheibe. Deine Schwindel beschwerden kommen daher daß durch eine Atlasverschiebung (1.Halswirbel) die Art.vertebralis komprimiert wird. Diese versorgt das Kleinhirn. Die Beschwerden dürften somit schlimmer werden bei Kopfüberstreckung. Eine reine Massage gerade am Hinterhaupt ist gut, aber zu als Therapie zu wenig. So wie Ich das sehe sollte sich um deinen Atlas, ggf. Axis (C2) gekümmert werden. Der kann verdreht, zur Seite oder/und nach vorne verschoben sein. Aufjedenfall brauchst Du ein Rezept für eine Manuelle Therapie um das Problem zu lösen. In der Praxis aufjedenfall nachfragen ob sich jemand mit dem Atlas auskennt. # L.g.
    • Gast Arnold
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    • Hallo Blume,  das ist schon mal gut, dass beim HNO alles i.O. war. Wir können dir aber hier leider nicht weiterhelfen, da man dazu "therapeutische Befunde" erstellen müsste und das geht nur Live! Wir können dir nur Tipps geben was man eventl. alles untersuchen lassen könnte um die Problematik einzugrenzen. Aber ich denke, deine Physio ist auf dem richtigen Weg, was du uns bisher berichtet hast. Hast du noch beschwerden oder ist es schon besser geworden? .

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