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...als Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...usw, können und dürfen arbeiten wann sie wollen.
Das einzige Problem bei der Sache ist, dass du für die GKV nicht einfach ein Datum, für deine Leistungen, die an Sonn- und Feiertagen stattgefunden haben. Grundsätzlich machbar, aber du musst mit der Kasse Rücksprache halten!
Liebes Forum, ich habe eine Frage zur gesetzlichen Regelung von Feiertagsarbeit im Bereich der Physiotherapie: Ist es erlaubt, als angestellter Physiotherapeut Patienten an gesetzlichen Feiertagen in einer Praxis zu behandeln? Oder ist dies nur in Einrichtungen zulässig, in denen eine Behandlung medizinisch nicht aufschiebbar ist und eine dringende Notwendigkeit besteht (z. B. Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflegeheim)?
Vielen Dank und viele Grüße.
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