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Geschrieben

Hallo zusammen,
ich habe heute eine Verordnung mit der diagnose Kieferproblematik bekommen. Mal abgesehen davon, dass ich den Patienten zu einem PT mit Fobi weitergeleitet habe, würde mich mal interessieren, ob ich den Patienten ohne MT und CMD fortbildung hätte Behandeln dürfen. Vorausgesetzt ich bediene mich ausschließlich an den in den Richtlinien definierten "allgemeine Krankengymnastischen Behandlingstechniken".
Letzten Endes ist das Kiefergelenk ja auch nur ein Gelenk wie alle anderen auch, oder?

Geschrieben

normalerweise darf bei einem MT-rezept auch nur dejenige behandeln der die MT-ausbildung hat nicht umsonst gibt es das zertifikat. Genauso wie MLD oder KGG. Aber mal ehrlich viele in der Praxis lassen auch mal den Kollegen behandeln wenn er sich da auskennt. Wichtig ist nur daß nur derjenige Unterschreibt der die entsprechende Fobi hat. Denn abrechnen kann der Chef MT nur wenn man bei der Krankenkasse für die Fobi registriert ist. Also muss auch derjenige auf dem Rezept mit namen stehen der z.b. MT hat. Wenn du dir Kiefergelenksbehandlung zutraust und dich da auskennst kannst du natürlich auch MT-kiefer machen. So hatten wir es in unserer Praxis auch. Meine Kollegin war mit der MT ausbildung nicht ganz fertig behandelte aber schon auf MT-rezepte. Hast du noch überhaupt keine MT. Oder diese FObi angefangen dann würde Ich es dennoch nen erfahreren Therapeuten überlassen, da die MT sehr komplex ist. Ein pat. der halt schon öfters MT hatte merkt auch den Unterschied von der Behandlung und dem fachlichen Wissen her daß man in MT fortbildung sich aneignet, da es viele zusammenhänge auch osteopatischer weise gibt die man ohne MT fortbildung einfach nicht wissen kann

Geschrieben

Du hast recht aloe69!! Bei einem MT rezept darf nur ein MT-therapeut ran. Da gibt as aufjedenfall Unterschiede zur Behandlungsqualitität. Auserdem lernt man bei der MT ausbildung sog. Sicherheitstests, die unbedingt notwendig sind grad wenn Ich an der HWS arbeite um eine Gefährdung des Pat. auszuschließen.

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Gast
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