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Praxiseröffnung 1.10 Abrechnung freiberuflich erarbeiteter Rezept

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Geschrieben

Wir wollen bald unsere eigene Praxis eröffnen und haben unter freiberuflicher Tätigkeit schon Rezepte (befreite Patienten) gesammelt. Jetzt haben wir verschiedene Aussagen gehört , dass wir wenn wir unsere Zulassung haben erst Rezepte ab dem Zulassungsdatum abrechnen können. Andere sagen es wäre möglich diese abzurechen. Wer kann uns helfen ?

Geschrieben

...das geht gar nicht!

Die Abrechnung von Rezepten ist immer an einer zugelassenen Praxis gekoppelt. Das geht selbst nicht, wenn du "Nur" Hausbesuche (ohne Praxis) machen würdest, um diese dann mit der Kasse abzurechnen.
DIe einzige Möglichkeit wäre, wenn du über eine vermietende (zugelassene) Praxis als Freier Mitarbeiter tätig wärst, indem die Praxis für dich die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen übernimmt. Wenn du aber ausschließlich Privatpatienten behandelst, könntest du direkt eine Rechnung dem Patienten und nicht der Kasse stellen.

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Gast
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  • Beiträge

    • ...manche Störungen lassen sich im MRT schlecht oder garnicht erkennen, da es dynamische Probleme sind.  Man müsste die Aufnahmen in der Bewegung machen, dann würde man viel mehr erkennen! Versuche mal das Knie zu bandagieren, am besten einmal mit und einmal ohne Kniescheibe (freilassen) und dann berichte wie sich das Knie in verschiedene Situationen verhält.  Noch eine Frage, trägst du Einlagen?
    • Gast Gast Veri
      Vielen Dank für die Rückmeldung. Hätte der Orthopäde das nicht im MRT gesehen? Der meinte da sei alles unauffällig… Und was kann ich jetzt machen?? Bin „erst“ 28 und frage mich woher das kommt / wie ich das wieder weg bekomme…
    • Ich tippe auf einen knorpeldefekt deiner Kniescheibe!!! 

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