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Praxiseröffnung 1.10 Abrechnung freiberuflich erarbeiteter Rezept

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Geschrieben

Wir wollen bald unsere eigene Praxis eröffnen und haben unter freiberuflicher Tätigkeit schon Rezepte (befreite Patienten) gesammelt. Jetzt haben wir verschiedene Aussagen gehört , dass wir wenn wir unsere Zulassung haben erst Rezepte ab dem Zulassungsdatum abrechnen können. Andere sagen es wäre möglich diese abzurechen. Wer kann uns helfen ?

Geschrieben

...das geht gar nicht!

Die Abrechnung von Rezepten ist immer an einer zugelassenen Praxis gekoppelt. Das geht selbst nicht, wenn du "Nur" Hausbesuche (ohne Praxis) machen würdest, um diese dann mit der Kasse abzurechnen.
DIe einzige Möglichkeit wäre, wenn du über eine vermietende (zugelassene) Praxis als Freier Mitarbeiter tätig wärst, indem die Praxis für dich die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen übernimmt. Wenn du aber ausschließlich Privatpatienten behandelst, könntest du direkt eine Rechnung dem Patienten und nicht der Kasse stellen.

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  • Beiträge

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    • OK, immer wieder was neues - habe ich zwar so noch nie gehört aber gut warum nicht, Vielleicht weiß der Kollege mehr. Es ist ja bekanntlich alles möglich - und wie heißt es so schön: "wer heilt hat recht".   ...kann ich mir schon eher vorstellen. Dann lass dich mal behandeln. Du kannst uns gerne berichten!
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