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Praxiseröffnung 1.10 Abrechnung freiberuflich erarbeiteter Rezept

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Gast Sebastian

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Wir wollen bald unsere eigene Praxis eröffnen und haben unter freiberuflicher Tätigkeit schon Rezepte (befreite Patienten) gesammelt. Jetzt haben wir verschiedene Aussagen gehört , dass wir wenn wir unsere Zulassung haben erst Rezepte ab dem Zulassungsdatum abrechnen können. Andere sagen es wäre möglich diese abzurechen. Wer kann uns helfen ?

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...das geht gar nicht!

Die Abrechnung von Rezepten ist immer an einer zugelassenen Praxis gekoppelt. Das geht selbst nicht, wenn du "Nur" Hausbesuche (ohne Praxis) machen würdest, um diese dann mit der Kasse abzurechnen.
DIe einzige Möglichkeit wäre, wenn du über eine vermietende (zugelassene) Praxis als Freier Mitarbeiter tätig wärst, indem die Praxis für dich die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen übernimmt. Wenn du aber ausschließlich Privatpatienten behandelst, könntest du direkt eine Rechnung dem Patienten und nicht der Kasse stellen.

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Gast
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  • Beiträge

    • Guten Morgen Melli! Da würde Ich mir am besten ein Rezept für Physiotherapie holen. Durch sog.Friktionen , Massage und einer ergänzenden Ultraschallanwendung bekommt man das eigentlich gut in den Griff. Ultraschall muss aber nicht verordnet werden. Ich mach das z.b. im Rahmen der Therapie einfach mit. Du selbst kannst da aktuell wenig machen außer etwas Bewegung für die Stoffwechselverbesserung. Da das Problem 6 Wochen schon  her ist ist auch keine Entzündung mehr in der Schulter. Es sind quasi Reizzustände in den Sehnen.  Gruß Thomas
    • Gast Melli
      Hallöchen!   Ich habe seit 6 Wochen stechende Schmerzen in der vorderen Schulter und Spannungsschmerzen im Bizeps. Gestern MRT. Tendovaginitis lange Bizepssehne und Tendinopathie Supraspinatussehne.   Was kann ich da tun?   Danke.   LG

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