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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Hallo Freddy, puh, ich kann sehr gut nachvollziehen, wie zermürbend so eine wirklich lange Leidensgeschichte ist – gerade, wenn man schon so viele Ansätze ausprobiert hat und einfach keine wirkliche Besserung eintritt. Das zieht nicht nur körperlich, sondern natürlich auch psychisch enorm runter. Damit bist du nicht alleine. Ich arbeite häufig mit Patient:innen, die ähnliche Beschwerden haben. Bei beidseitigen Fersenschmerzen, die über Monate bestehen, steckt oft ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren dahinter – nicht nur die lokale Struktur (wie z. B. Sehne oder Faszie), sondern auch Spannungsverhältnisse im gesamten Bewegungsapparat, Fehl- oder Überlastungen, aber auch systemische Einflüsse (Stoffwechsel, Hormone, Stressreaktionen etc.). Wenn das MRT „nur“ eine Reizung der Achillessehne gezeigt hat, heißt das nicht unbedingt, dass dort der Ursprung liegt – viele Patienten haben z. B. auch eine Beteiligung der Plantarfaszie, der Wadenmuskulatur oder sogar Blockaden und Fehlspannungen im Becken oder unteren Rücken, die sich bis in die Fersen fortsetzen können. Da wäre ein ganzheitlicher Blick wichtig (!), um wirklich die Ursache zu finden und nicht nur die Symptome zu behandeln. Die Stoßwellentherapie kann tatsächlich hilfreich sein, vor allem bei chronischen Reizzuständen der Plantarfaszie oder bei hartnäckigen Sehnenansatzbeschwerden. Sie regt die Durchblutung und Geweberegeneration an – ist aber am wirksamsten, wenn gleichzeitig auch an Beweglichkeit, Muskelspannung und Belastungsverhalten gearbeitet wird. Bedenke aber, dass es auch Menschen gibt, für die Stoßwellentherapie eher nicht in Frage kommt (du kannst auf Meditech den Artikel "Die Vorteile moderner Stoßwellentherapie dazu" dazu lesen).  Ergänzend können manualtherapeutische Behandlungen, gezielte Kräftigungsübungen (nicht nur Dehnung!), Faszienarbeit und gegebenenfalls Taping gute Effekte bringen. Was ich dir außerdem sehr ans Herz legen möchte: Schau, ob du jemanden findest, der auf funktionelle Zusammenhänge spezialisiert ist – also jemanden, der sich nicht nur die Ferse anschaut, sondern deinen ganzen Bewegungsablauf, Fußstellung, Hüft- und Rumpfkraft, eventuell auch deine Statik beim Sitzen oder Gehen. Oft liegt die Lösung genau da.
    • Hallo, Ich bin seit 2001 Masseur und med. Bademeister.  Seit ca 10 Jahren bin ich jetzt in eine Praxis tätig. Seit ein paar Monaten möchte ich doch gerne wissen wie manche Abläufe im Körper funktionieren. Und hatte überlegt umzuschulen.    Ich hatte eine Schule gefunden wo ich 2 Tage in die Schule gehen kann und dann arbeiten. Alles schien perfekt bis mir bewusst wurde das ich während den ganzen Pratikas gar nicht arbeiten kann. Weder ist das gut für mein Portmonaie, noch für meine Chefin.  Außerdem weiß ich nicht ob ich in der eigenen Praxis hospitieren soll, ob meine Chefin den Mehraufwand gut findet.   Gibt es hier Masseure die in Teilzeit umgeschult haben? Wie hat es geklappt mit arbeiten und Praktikum?   Lohnt es sich wirklich diese 2 Jahre Umschulung? Freue mich über Input  LG Beate 
    • Die Befragung ist abgeschlossen! Danke an alle, die mitgemacht haben!

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