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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • Hallo. Vielen Dank für deine Antwort. Kraftdefizit hat sie auf alle Fälle. Hab die Kraftgrade schon getestet. Assistiv hab ich mit ihr gar nicht trainiert, sondern eigentlich nur aktiv mit Hanteln etc. Abduktion mit 1kg Hanteln ist schwierig. Die Abduktion ist schon etwas besser geworden. Sie kommt auf so ca.60°. AV ja auch li bis zum oberen Regal mit Schwung und rechts hat sie die Kraft nicht. Letztes Mal in der TE hab ich den M.subscapulairs detoniert und in Dehnung gebracht + den M.serratus anterior gekräftigt (4 Füßlerstand und OK zwischen die Schutlerblätter reinhängen lassen). Wäre das auch eine korrekte Vorangehensweise. Was meinst du? Ich hab leider zu wenig Schlulterpatienten. Welche Übung wäre noch sinnvoll mit Therapiegeräten oder ohne? Wie lange kann das dauern bis die Nerven so geheilt sind, dass die Muskeln wieder normal innerviert sind, bzw. geht das überhaupt?  Ein Problem, dass sie noch sehr belastet ist ihre linke Hand, sie kommt mit den Fingergelenken nicht mehr in voller Streckung, ein Gelenk ist schon fast kontrakt :(. Nervenleitgschwindigkeitstest hat sie zweimal durchführen lassen. Alles in Ordnung meinte sie....aber woher auf einmal diese Handstellung. Passiv kann man sie in 0° bringen. Ich dachte das kommt vom N.radialis....Vielleicht weißt du da noch was?LG
    • Morgen Kerschl! Also erstmal ist ja das Hauptproblem deiner Patientin die Einschränkung der Bewegung. Hier muss man schauen was die Bewegung einschränkt, denn dadurch unterscheiden sich auch die Maßnahmen und Techniken. Ist es  eine Einschränkung der Gelenksbeweglichkeit selbst oder bekommt deine Patientin den Arm nicht nach oben weil die Kraft fehlt. Bei einer kapsulären Einschränkung aufgrund von verklebungen würdest du beim endgradig passiven Bewegen in AR oder Flex einen festen Stopp spüren, da blockiert sich was. Hier sind aufjedenfall Techniken wie Gleitmobilisationen aus der Manuellen Therapie sinnvoll, später sollte man aber mit einem langen Hebel arbeiten, also über die Grenze hinaus um Kapselanteile und Muskulatur weiter zu dehnen. Was Ich so herausgelesen haben scheint die Bewegungseinschränkung nicht kapsulär zu sein. Das musst du aber wie oben beschrieben testen. Hier scheint ein Kraftdefizit aufgrund des Plexusschadens zu bestehen. Hier ist es aufjedenfall sinnvoll aktiv mit iher zu arbeiten. Erstmal assistiv, dann aktiv, schließlich mit leichtem Gewicht, kurzhandeln, Seilzug und dann  immer weiter steigern. Wenn ein Kollege/kollgin eine PNF fortbildung hat wäre das eine sehr gute Technik für die Ansteuerung der Muskulatur. Leider ist bei einer Plexuskompression und dem Alter deiner Pat. die Prognose nicht so gut. 
    • Hallo. Ich habe eine Frage zu meiner Patientin. Sie ist Mitte 70, Feburar diesen Jahres hat sie sich eine Schulterluxation bds. mit einer traumatischen Armlplexusläsion bds, mitbeteiligung der Rotatorenmanschette zugezogen. Die Finger der linken Hand kann sie nicht endgradig strecken, belastet sie sehr und auch das Bewegungsausmaß ist in Abduktion und Anteversion noch immer sehr stark eingeschränkt. Was möglich ist, mit Schwung kann sie den linken Arm im Stehen leichter über 90° bringen ober Fach des Schrankes und rechts nur mithilfe der linken Hand + Elevation der rechten Schulter. Im Liegen funktioniert AROM und PPROM über den Kopf li etwas schlechter mit Krepitation und etwas Schmerz. Im Fokus stand die Wahrnemungsschulung, scapula-thorakales Gleiten, Isometische Anspannungsübungen an der Tür, BÜ mit Seilzug, Hantelübung und Theraband zur Kräftigung der Rotatorenmanschette und Bizeps, Trizeps. Mir kommt vor, die Abduktion hat sich etwas verbessert, sie hat das Gefühl ca. bei 40° dass es sich wo sperrt und dann kommt sie nicht mehr weiter. Dorsales und caudales Gleiten haben wir auch schon versucht (1x). Wie oft macht man das hintereinander? Ich hab es zu Beginn, weil ich nicht genau wusste ob das möglich ist, 3x10 WH pro Seite gemacht (dorsal gleiten). Ich komme nur einmal die Woche. Aber im Liegen ist das Bewegungsausmaß fast voll gegeben ohne Gegenstand in der Hand, deshalb kann es schwer das Gelenk sein, oder? Eher vom Nervensystem? Es stagniert momentan und wir kommen nicht weiter. Ich habe noch 3 TE bei ihr. Habt ihr vielleicht hilfreiche Tipps für mich um einen "kleinen" Fortschritt zu erzielen? Sie übt wirklich sehr fleißig. Danke für eure Hilfe.LG  

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