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Wie lange Ausbildung unterbrechen?

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Geschrieben

Ich bin im 3. Lehrjahr aber hab mir bereits mehrmals die Schulter ausgekugelt weshalb ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und ich einen Gilchristverband trage ( davon abgesehen, dass das Teil ziemlich nervig ist ). Bekomme nun auch selber Physiotherapie aber das bringt nichts, denn die Schulter luxiert immer wieder. Ich werde nun im Dezember daran operiert, damit das nicht wieder passiert und habe die Schule seit den 6 Wochen auch nicht mehr besuchen können. Mein Physiotherapeut ist der Meinung, dass ich mich mit meiner Schulterverletzung ins Aus geschossen hab und ich in den nächsten Jahren immer wieder Probleme damit haben werde. Nun sagt er soll ich die Ausbildung aber noch hinter mich bringen und beenden. Nur ich darf von der Schule aus nicht am letzten Praktikumseinsatz teilnehmen. Nun ist meine Frage ob ihr wisst wie lange ich die Ausbildung unterbrechen könnte? Ich habe meine Schule mehrmals versucht zu kontaktieren, aber sie rufen mich nicht mal zurück. Andererseits möchte ich nicht noch mehr Geld in die Ausbildung stecken, wenn ich nicht lange körperlich arbeiten kann. Schulter ist nicht mein einziges Problem. Habe auch zunehmende Beschwerden in beiden Knien, der Hüfte und im Rücken. Habe mir bereits Gedanken gemacht etwas anderes zu beginnen, da ich seit Ausbildungsbeginn nur noch Probleme mit den Gelenken habe. 

Was sagt ihr? Kraft hab ich auch keine mehr seitdem das öfters luxiert ist. Mir fällt es schwer MT zu machen und das ist gerade der Schwerpunkt in der Ausbildung

Geschrieben

Hallo Hanni, ich habe dir den Abschnitt weiter unten Fett markiert, vielleicht hilft dir das schon mal...

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG

Ausbildung als Physiotherapeut

§ 8

Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen (Ausbildungsziel).

§ 9

(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.
(2) Zur Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Physiotherapeutenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen sowie moderner berufspädagogischer Erkenntnisse dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 Satz 2 erster Halbsatz abweichen. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht in § 1 Absatz 1 sowie die Anlage 1 Buchstabe A der Verordnung betreffen. Im Übrigen gilt die Verordnung unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Durch die Erprobung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten.
(3) Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Modellvorhaben sowie die Bedingungen für die Teilnahme sind jeweils von den Ländern festzulegen. Die Länder stellen jeweils eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele sicher. Diese erfolgt auf der Grundlage von Richtlinien, die das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. November 2009 im Bundesanzeiger bekannt macht.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Ergebnisse der Modellvorhaben nach Absatz 2 Bericht. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. Die Länder übermitteln dem Bundesministerium für Gesundheit die für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Ergebnisse der Auswertung.

§ 10

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 9 ist

die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und

der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

§ 11

Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 9 werden angerechnet

Ferien, Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von zwölf Wochen, bei verkürzter Ausbildung nach § 12 bis zu höchstens vier Wochen je Ausbildungsjahr.

§ 6 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

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  • Beiträge

    • hallo, Ich habe seit Anfang September Schmerzen an der rechten Schulter. Das MRT hatte folgenden Befund:   MRT rechte Schulter nativ vom 23.9.2025: pw-FSE frontal und axial FS, T1w-TSE frontal und T2w-TSE sagittal Humeruskopfhochstand und Wulst an der Unterseite des Acromion. Kaum Erguss. Geringe Lockerung im ACG. Keine Ruptur der Rotatorenmanschette, des knorpeligen Labrums und der langen Bizepssehne, aber deutlich wohl tendinitisch Ödem der SSPS subacromjal. Vor allem aber dorsal Hill-Sachs'sche Impression mit Marködem, aber ohne eindeutige Bankart-Läsion. Sonst kein Nachweis knöcherner Destruktionen. Beginnend muskuläre Atrophie, fettige Degeneration und Retraktionen. Auswertung: Auch Outlet-Impingement. Keine eindeutige Ruptur. Hill-Sachs-Läsion dorsal, Lockerung im ACG. Tendinitis und auch Kapsulitis und Bursitis.   Der Orthopäde meinte, dass es eine frozen Schulter ist, ein anderer Arzt meinte, das kann man so gar nicht sagen.   Die akuten Schmerzen ließen nach 14 Tagen nach, und ich konnte den Arm zumindest schon wieder leicht bewegen.   Dann bin ich zur Physiotherapie zur manuellen Therapie und das hat das ganze eher wieder verschlechtert, so dass es jetzt wieder bei Bewegung eher mehr schmerzt und ich die Übungen komplett eingestellt habe.   Ich bewege jetzt den Arm seit einem Monat fast gar nicht mehr und ich kann auf dieser Seite kaum schlafen. in Ruhe tut nichts mehr weh. Aber wie gesagt, wenn ich mich blöd im Bett umdrehe oder den Arm bewege, hab ich sofort wieder Schmerzen. Das ganze geht jetzt schon seit drei Monaten! Ich kann weder Sport treiben noch Autofahren noch sonst irgendwas und es nervt langsam. Wie lange kann so etwas dauern und tue ich mir damit was Gutes, wenn ich den Arm gar nicht mehr bewege? Ich traue mich aber auch nicht mehr zur Physiotherapie, denn das war ja letztendlich der Punkt, warum es mir jetzt wieder schlechter geht. Ich würde mich sehr freuen um eine Antwort.   Derzeit habe ich einen Morbus Basedow Schub - könnte das etwas damit zu tun haben?   Vielen Dank für euren Rat! LG
    • Hallo! Sorry für die verspätete Antwort Ja, das könnte wirklich sein, daß der N.podentus dahintersteckt von der Symptomatik würde es passen. Man kann das aber behandeln. Es gibt leider wenig Physiotherapeuten sich bei einer N.podentusproblematik wirklich auskennen. Ich würde Dir empfehlen zu einem Osteopathen zu gehen.  
    • ich hoffe, ich kann hier Hilfe finden. Meine Geschichte begann Anfang 2024 mit einem sehr schmerzhaften Analabszess, den ich lange Zeit unbehandelt ließ. Der Abszess entwickelte sich zu einer Analfistel, die operiert werden musste. Ich hatte eine große Wunde links neben dem After, die heilen musste. Die Heilung dauerte etwa sechs Wochen. Sitzen fiel mir danach aufgrund der Operation oft schwer, aber es wurde allmählich besser. Schließlich konnte ich wieder normal sitzen und meinem Beruf und Alltag wie gewohnt nachgehen. Es schränkte mich nicht wirklich ein, außer wenn ich längere Zeit saß; dann war es manchmal unangenehm. Im August 2025 änderte sich alles. Ich merkte, dass ich nicht mehr lange sitzen konnte, ohne Beschwerden zu haben. Sobald ich mich hinsetzte, hatte ich sofort das Gefühl, einen Fremdkörper im After zu haben, als säße ich auf einem harten Golfball oder etwas Ähnlichem. Ich habe beim Sitzen einen dumpfen, empfindlichen Schmerz im Bereich des Afters, sodass ich nicht lange ohne Beschwerden sitzen kann; es ist einfach sehr unangenehm. Ich war erneut im Krankenhaus bei einem Proktologen, der mich untersuchte, unter anderem mit einem MRT des Beckens und einer Proktoskopie. Alles war unauffällig, und es ist gut verheilt. Mein Urologe stellte jedoch einen sehr hohen Tonus des Analschließmuskels fest. Nun habe ich zusätzlich oft ein brennendes Gefühl im Dammbereich beim Sitzen oder um den After herum. Die Intensität variiert; mal ist es stärker, mal schwächer. Mir fällt auch auf, dass ich meine Aftermuskulatur ständig anspanne, selbst unbewusst, beim Gehen oder Stehen. Ich kann nicht länger sitzen, ohne diese Symptome zu haben. Könnte es sich um eine Pudendusneuralgie handeln? Der Urologe hat mir das Beckenbodenhartspann Syndrom diagnostiziert. Gibt es Medikamente, die helfen könnten? Ich mache derzeit Beckenboden-Physiotherapie in der Hoffnung, dass sie Linderung verschafft. Ich bin überrascht, dass ich nach meiner Operation besser sitzen konnte und keine dieser Symptome hatte, aber jetzt habe ich sie, obwohl die proktologische Untersuchung nichts ergeben hat. Ich bin sehr verzweifelt und wäre dankbar für jeden Tipp, was ich noch tun könnte. Vielleicht hat ja jemand schonmal etwas ähnliches erlebt oder kann mir helfen was ich am besten noch tun kann? Vielen Dank!

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