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Berufskunde


zhanna

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...ich vermute mal schwer, sie meint die Aufsichtspflicht. Im Sinne von: darf ich den Patienten alleine lassen z.B. wenn der Pat. im Fango, Schlingentisch, Heißluft, Elektro, usw. liegt. Es sollte zumindest eine Notrufanlage installiert sein. Die Rufreichweite wird laut Gesetzt nicht reichen.

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