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Chirurgie - Frakturzeichen


DennisK1

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Geschrieben

Hallo liebe Physios,

Bin gerade in der Ausbildung und lerne Frakturzeichen für Chirurgie. Es existieren ja sichere und unsichere Frakturzeichen. Bei den unsicheren gibt es einen Punkt der mich ein wenig verwirrt. Was genau soll "aufgehobene Gebrauchsfähigkeit" aussagen ? Ist damit einfach nur gemeint, dass ich beispielsweise den Arm nichtmehr bewegen/benutzen kann ? Oder wiegenau muss ich mir das vorstellen ?

Würde mich über eine Erklärung sehr freuen. 9_9
 

  • 1 month later...
Geschrieben

das heisst dass die Funktion des Knochens aufgehben ist... der arm oder hbliches z.B ist nicht mehr zu gebrauchen

  • 2 months later...
Geschrieben

Ich würde das als eine "Funktionseinschränkung" interpretieren, welche auch bei anderen Traumen bestehen kann als bei einer Fraktur, also z.B. eine Prellung, Zerrung etc. und dort durch die Schwellung und auch starke Schmerzen die Funktion/ Bewegung oder Belastungssitiation der betroffenen Extremität oder Körperabschnittes einschränkt. Soll heißen bei einer Fraktur ist die Funktion eingeschränkt aber nicht bei jeder Funktionseinschränkung ist eine Fraktur vorhanden.

  • 3 weeks later...
  • 2 weeks later...
Geschrieben

Das würde ich nicht so einfach übernehmen, denn wir hatten das Thema heute erst.
Unsichere Zeichen sind denke ich mal recht geläufig und geben keine richtigen Rückschluss auf eine Fraktur, wohingegen die „spezifischen“ Frakturanzeichen relativ deutlich sind.

Was bedeutet relativ? Selbst hier sind bestimmt Sachen dabei bei denen ich nicht sagen würde, dass diese spezifisch sind.

Sichere -> Achsenabweichung

                -> offene Frakturen

                -> Stufenbildung

                -> Krepanation

                -> Abnorme Beweglichkeit -> Dies ist für mich kein Sicheres Anezichen, denn es gibt genung Leute die Ihre Knochen extrem verbiegen können.

Wirklich aussagekräftig sind letztlich das Bildgebene verfahren und die Achsenabweichung sowie offene Frakturen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

  • 2 weeks later...
  • 8 months later...
  • 11 months later...
  • 2 weeks later...
Geschrieben
Am 19.1.2017 um 18:47 schrieb DennisK1:

Hallo liebe Physios,

Bin gerade in der Ausbildung und lerne Frakturzeichen für Chirurgie. Es existieren ja sichere und unsichere Frakturzeichen. Bei den unsicheren gibt es einen Punkt der mich ein wenig verwirrt. Was genau soll "aufgehobene Gebrauchsfähigkeit" aussagen ? Ist damit einfach nur gemeint, dass ich beispielsweise den Arm nichtmehr bewegen/benutzen kann ? Oder wiegenau muss ich mir das vorstellen ?

Würde mich über eine Erklärung sehr freuen. 9_9
 

Hallo...ja das kann man so in Betracht ziehen...

  • 4 months later...
  • 3 weeks later...
  • 1 month later...
Geschrieben

"Aufgehobene Gebrauchsfähigkeit" bedeutet das die Funktion eingeschränkt ist, d.h. solche Dinge wie das Bewegungsausmaß, Belastung...

Also wie bereits von den anderen usern beschrieben ein Funktionsverlust. ?

  • 4 weeks later...
Geschrieben

Gebrauchsfähigkeit ist bei den Juristen ein geläufiger Begriff, bei den Physios hab ich den bisher nicht gehört. In welcher Literatur taucht der den auf?

  • 4 months later...
  • 1 month later...

Kommentare

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Gast
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  • Beiträge

    • Gast Matze
      Kleine Korrektur: mit Fuß nach außen rotiert, meine ich Fußpitzen nach innen und Ferse nach außen rotiert.
    • bbgphysio
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