Beschluss: erleichterte Abrechnungspraxis für Heilmittelerbringer

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Physiotherapie 30.03.2012

Beschluss: erleichterte Abrechnungspraxis für Heilmittelerbringer

Am Donnerstag, den 22. März 2012 beschloss der Sozialverband des Landtages in Baden-Württemberg einstimmig die Bewilligung des Antrages zur Neuregelung der Grenzen, innerhalb derer eine Selbstkontrolle fehlerhafter Verordnungen durch die Heilmittelerbringer selbst möglich ist. Die Verordnung geht auf einen interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP/DVP an den Sozialausschuss des Landtages Baden Württemberg zurück. Ausgangspunkt der Problematik war der Rahmenvertrag zwischen den physiotherapeutischen Berufsverbänden und der AOK Baden-Württemberg, der in der Abrechnungspraxis immer wieder zu Verzögerungen und Störungen führte.

Ausgehend von dem aktualisierten Rahmenvertrag der AOK Baden-Württemberg, erlassen im Dezember 2011, war es Heilmittelerbringern zwar erlaubt, fehlerhafte Verordnungen innerhalb bestimmter Grenzen selbst zu korrigieren. Zugleich sah die Prüfliste der AOK Baden-Württemberg zur Kontrolle fehlerhafter und/oder ungültiger Abrechnungen eine verschärfte Kontrolle vor. Damit verfolgte die AOK konsequent ihre Strategie, nur völlig fehlerfrei eingereichte Rezepte zu genehmigen. Resultat dieser Neuverordnung war, dass Heilmittelerbringer zwar innerhalb der festgelegten Grenzen selbstständig eine ungültige Verordnung korrigieren dürften. Die verstärkte Prüfpflicht der Heilmittelverordnung jedoch zur Folge hatte, dass sich eine solche Korrektur in der Praxis kaum umsetzen ließ. Unabsichtliche und vermeintlich unbedeutende Abweichungen führten zu einer Zurückweisung der Verordnung und damit schließlich zu einer Ablehnung der Leistungsvergütung seitens der Krankenkasse. Zeugnis dieses Vorganges sind einbehaltene Verordnungen und ungerechtfertigte Kürzungen, denen sich die Heilmittelerbringer bei ihrer Abrechnung fortwährend stellen mussten. Damit waren Heilmittelerbringer auch weiterhin mit dem Problem konfrontiert, wie die Leistungen bei offensichtlich fehlerhaften Verordnungen von der Krankenkasse vergütet werden konnten.

Der Sozialausschuss stellte sich jetzt in seiner Sitzung eben dieser problematischen Situation mit einem vorläufigen Erfolg. Jedoch sei der Antrag nur ein erster Schritt zu einer letztendlichen Lösung der Frage, wie unbeabsichtigt fehlerhafte Verordnungen vor der Abrechnung korrigiert werden können, so die Vorsitzende des Gremiums, Bärbl Mielich. Das Land Baden-Württemberg wie auch insbesondere die Krankenkassen seien gefordert weitere Lösungen zur vorliegenden Problematik zu finden, so die Grünen-Abgeordnete.

Inwiefern die vorliegende Thematik die Arbeit der Heilmittelerbringer und der Krankenkasse behindert, zeigt das jüngste Beispiel aus Baden-Württemberg. Stefan Teufel (Abgeordneter CDU) und Jochen Haußmann (Abgeordneter FDP/DVP) legten im November 2011 dem zuständigen Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren eine Anfrage bezüglich der Situation von Heilmittelerbringern in Baden-Württemberg vor. In einem Auszug ihrer Anfrage wird die Frage gestellt, „ob es zutrifft, dass auch bloße Formfehler bereits zur Ablehnung der Vergütung führen können, ohne dass eine nachträgliche Korrekturmöglichkeit eingeräumt wird.“ Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg, die zur Aufsicht der Krankenkassen zuständige Behörde, erklärte darauf, dass wenn lediglich rein formelle Fehler vorliegen, durch eine nachträgliche Ergänzung der Verordnung eine Nachberechnung oder erneute Rechnungslegung durchaus möglich ist. Der Ausführung liegen die Aussagen der zu kontrollierenden AOK Baden-Württemberg zugrunde, die sich jedoch gravierend von einer aktuellen Ausführung selbiger Krankenkasse unterscheiden.

So bleibt abschließend zu hoffen, die problematische Situation durch den vorliegenden Beschluss schnellstmöglich beseitigen zu können. Betroffen von der verstärkten Kontrolle durch die Prüfung der Krankenkassen sind insbesondere Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Man muss natürlich feststellen, dass mit dem Beschluss zur Neuregelung erst der erste Schritt in die richtige Richtung gegangen wurde, aber immerhin ist das Problem jetzt Teil der Tagesordnungen und drängt immer weiter ins Bewustsein der Politik.



Kommentar
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kometenjunge bei Physiowissen
vor 1.2j
kometenjunge
06.04.2012 19:49

Man kriegt ja so rein gar nichts mit. Ich bin in einer kleinen Praxis in Berlin angestellt. Da macht jeder Therapeut seine Rezeptabzechnung selbst. Also Positionsnummer, Faktor, Zuzahlung, Gesamt-Brutto, IK-Nummer und hinten Stempel Unterschrift...
Wenn wir bei der Annahme oder der Abrechung der Verordnung einen Fehler entdecken, schicken wir die VO zum Arzt zurück und einen Infozettel mit den gewünschten Korrekturen. Alles ganz einfach, nur zeitaufwendig.

Läuft das nicht in anderen Bundesländern auch so? Warum ist das zB in BaWü so kompliziert mit der Rechnungslegung bei den KK?

Regardierend,
Andreas
GN
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