Physiotherapie ab 2012: Umsatzsteuer auf Präventionsmaßnahmen

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Physiotherapie 03.01.2012
Physiotherapie ab 2012: Umsatzsteuer auf Präventionsmaßnahmen

Ab dem 01. Januar 2012 sind für physiotherapeutische Anschlussbehandlungen Änderungen in der Umsatzsteuer in Kraft getreten, die es zu beachten gibt. Folgendes hat sich verändert.

Die Rechtslage vor dem 01. Januar 2012

Wenn Heilbehandlungen zum Zweck der Vorsorge, Diagnose und Heilung von Krankheiten, sowie Behandlung von Gesundheitsstörungen am Patienten vorgenommen wurden, war dieses nach dem umsatzsteuergesetzt steuerbefreit. Zur Ausübung der Heilkunde gehörten auch Leistungen zur vorbeugenden Gesundheitspflege. Physiotherapeutische Maßnahmen im Anschluss an eine ärztliche Diagnose waren bisher von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie ein medizinisch therapeutisches Ziel hatten. Auch Vorsorge und Leistungen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme, zählten auch ohne ärztliche Anordnung dazu.

Die neue Rechtslage ab dem 01. Januar 2012

Die Finanzverwaltung hat nun eine neue Leitlinie vereinbart und diese sieht vor das Behandlungen die im Anschluss an eine ärztliche Diagnose erfolgen, vom Patienten selbst zu tragen sind, somit sind die Kosten für Heilbehandlungen nicht mehr als steuerfrei zu betrachten. Die Einordnung, der diese Behandlungen ab dem 01. Januar 2012 unterliegen werden als steuerpflichtige Präventionsmaßnahmen oder als Maßnahmen der Allgemeinpräventation ohne speziellen Krankheitsbezug eingeordnet. Es wird hier von Heilbehandlungen ohne Krankheitsbezug gesprochen, da sie lediglich den Gesundheitszustand verbessern sollen. Dafür ist eine Umsatzsteuer von 7% zu leisten. Anders sieht es für physiotherapeutische Behandlungen nach einer ärztlichen Diagnose aus, diese bleiben weiterhin umsatzsteurerbefreit. Das gilt nicht nur für Kassenrezepte, sondern auch Privatrezepte vom Hausarzt oder Bescheinigungen über die Diagnose mit entsprechender Weiterbehandlungsempfehlung sind mit einbezogen.

Neuerungen in der Physiotherapie 2012 auf einen Blick

  • Für eine Umsatzsteuerbefreiung ist es erforderlich, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt oder die Behandlung zur Vorsorge oder Rehabilitation erfolgt. - Es muss jede einzelne Leistung nachgewiesen werden, um Steuerbefreiung zu erlangen.
  • Aus kosmetischen Gründen oder zur Verbesserung des Wohlbefindens erbrachte Leistungen sind nicht mehr steuerbefreit. Bei diesen Behandlungen ist eine Umsatzsteuer von 7% zu berechnen.
  • Beim Finanzamt ist die Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuervoranmeldung und der Jahressteuer aufzuführen und abzugeben.
  • Bei unterschiedlichen Behandlungen, die gleichzeitig ausgeführt werden, ist eine getrennte Berechnung aufzuführen, um die steuerbefreiten und steuerpflichtigen Leistungen getrennt zu führen.
  • Wer Umsatzsteuer auf einer Rechnung stellt, muss diese auch beim Finanzamt abführen.
  • Ärztliche Bescheinigungen zu Behandlung sollten gescannt oder kopiert werden, da dass Finanzamt einem Nachweis für jeden umsatzsteuerbefreiten Fall anfordern kann.



Physiotherapie ab 2012: Umsatzsteuer auf Präventionsmaßnahmen

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physio80 bei Physiowissen
vor 1.4j
physio80
03.01.2012 12:12

Ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich finde es erstaunlich wie man uns das Leben zunehmend schwerer gemacht. Ich erachte es mittlerweile als Schikane und stehe bestimmt nicht alleine mit meiner Meinung da.
sikahirschkuh bei Physiowissen
vor 1.4j
sikahirschkuh
03.01.2012 18:54

....in unserem Land scheint die Physiotherapie bald eine Art Ehrenamt zu werden,welches man nur mit einem gutem finaziellen Backround ausüben kann-und wer hat den schon????
hannibal bei Physiowissen
vor 1.4j
hannibal
03.01.2012 21:56

Das sind ja schöne Aussichten, ich bin gerade mal im ersten Bachelorjahr ;) und frage mich jetzt schon wie meine finanziellle zukunft wohl aussehen wird xD
tobiasdietrich bei Physiowissen
vor 1.4j
tobiasdietrich
04.01.2012 13:36

Ich fühle mich gedemütigt..
sikahirschkuh bei Physiowissen
vor 1.4j
sikahirschkuh
04.01.2012 15:06

Hallo Hannibal,
wie ich gesehen habe,lebst du in der Schweiz-
so viel ich weiß,sieht es dort wesentlich besser aus mit der Bezahlung und unser Beruf wird mehr geachtet.
Es wird gute Qualität erwartet-was ja auch in Ordnung ist-aber diese wird auch angemessen entlohnt.
Das habe ich damals von unseren Trigger-Kurs -Ausbidern erfa´hren,die beide in der Schweiz leben und arbeiten.
Ebenso ist dies in den Niederlande der Fall .
Hast du ansonsten mal an einen Auslandaufenthalt gedacht?
Ich kenne die Arbeitsbedingungen für die einzelnen Länder nicht,weiss aber,dass du mit der MLD/KPE fast überall eine gute Chance hättest.
All the best
shk.
markus79 bei Physiowissen
vor 1.4j
markus79
06.01.2012 11:31

Hollo Community,

Wer kann mir sagen was Leistungen zur Verbesserung des Wohlbefindens sind? Sind das u.a. Wellness Leistungen wie Ayurveda? Dachte die würden immer mit 19% besteuert - genau wie Präventionskurse. Bin verwirrt.

Markus