Jeder der bis Dato an Gelenk oder andere chronischen Schmerzen körperlicher Art litt, sah sich gezwungen immer zuerst einen Arzt aufzusuchen, um sich dann anschliessend der Physiotherapie überweisen zu lassen. Diese Vorgang kostete dem Patienten des öfteren sehr viel Zeit und Nerven, weshalb nun ein Besuch beim Therapeuten auch ohne ärztliche Absprache ermöglicht werden soll.
Eben das fordert Heinz Christian Esser,Geschäftsführer des ZVK (Zentralverbands der Physiotherapeuten/Krankengymnasten). Laut seinen Aussagen, betrüge die durchschnittliche Wartezeit für einen Termin beim Hausarzt circa drei Wochen, zusätzlich einer bis der Physiotherapeut Zeit hat. Aus einem therapeutischen Blickwinkel betrachtet, seien dies für den leidenden Patienten unzumutbare Umstände. Auch nach einer Krankenhausentlassung, oder bei Schlaganfallpatienten, also in besonders dringlichen Fällen, seien zwei Wochen Wartezeit die Regel.
Vor allem der Umstand, dass es privat Krankenversicherten möglich sei, sich direkt an den Physiotherapeuten zu wenden und unnötige Schikanen so wegfielen, lässt ihn stutzig werden. Das müsse auch für den gesetzlich Versicherten gehen.
Dem setzte Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, entgegen, dass für Patienten welche blutverdünnende Mittel bekämen zum Beispiel eine Physiotherapie ungeeignet sei. Auch könne der Arzt nicht mehr diagnostizieren, was denn genau für die Schmerzen des Patienten der Verursacher sei, so dass im schlimmsten Fall gefährliche Krankheiten unentdeckt blieben und deshalb gesundheitliche Risiken entstünden.
Um die Situation zu Entspannen, entschloss sich der Gemeinsame Bundestagsausschuss (GBA) eine neue Heilmittelverordnung durchzusetzen. Dieser Schritt wurde von beiden Parteien als sinnvoll begrüßt: anstatt sich jedes Quartal um eine Heilmittelverordnung kümmern zu müssen, wurde der Geltungsraum für chronisch kranke Patienten auf ein Jahr verlängert. Dennoch sollte der Schlaganfallpatient seine regelmäßigen Arztbesuche nicht wegfallen lassen, vielmehr sollte er sich mit Arzt und Therapeuten absprechen, um die Behandlungen auf einander abzustimmen.
Das die Durchsetzung der Verordnung so viel Zeit in Anspruch genommen hat, verärgert den ZVK-Geschäftsführer. Es wäre bei den ganzen Diskussionsrunden um die Wirtschaftlichkeit der Heilmittel für den Arzt, statt um die Behandlungseffizienz für den Patienten gegangen. Für dieses Themengebiet Geld sei das GBA schlichtweg nicht zuständig.
Auch die vielen Arten von Sperren und möglichen Regressen im neuen System hinterlassen ein ungutes Gefühl: dem Arzt fehlt schlichtweg der Raum die Hilfs- und Heilmittel so zu verordnen, wie er es für angebracht hält. Die Menge an zusätzlich einzuhaltenden Richtgrößen und Richtlinien ist so unübersichtlich, dass manchen Ärzte mit Motivationsproblemen zu kämpfen haben. Laut Esser würde hier eine angepasste Praxissoftware Sinn machen, um den Arzt zu signalisieren wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Regresses ist oder ob er irgendwas nicht beachtet hat. Eben aus diesen Gründen wurden die Inhalte des kommenden Versorgungsgesetzes der Situation angepasst, und die strengen Auflagen etwas gelockert.
Wie der Patient darauf reagiert, ist abzuwarten. Tatsache ist, dass dieses Programm die Eigenverantwortung des Kranken fordert. Das Bedeutet wiederum, das bei älteren oder demenzkranken Menschen ein zusätzlicher Überwachungsorganismus notwendig ist, um eine optimale Behandlung zu garantieren. Eben dieser Punkt könnte den Verantwortlichen noch den ein oder anderen Nerv kosten. Für den Kranken ist das nicht gut.
Wir wünschen uns, das der Patienten die leitende Handlungsmaxime wird, und keine pseudoökonomische Gründe an seine Stelle treten.
Den elektronischen Heilberufsausweis soll es künftig auch für Angehörige anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens geben. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete kürzlich über ein Pilotprojekt in Bezug auf den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), an dem 1000 Mitglieder des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK) teilnehmen. Der eHBA ist das Gegenstück zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK), den bisher Heilberufsgruppen wie Ärzte, Apotheker und Zahnärzte nutzten und die von der Landesärzte- bzw. Landesapothekerkammer ausgegeben wird.
Momentan ist der Skandal um mit Dioxin verseuchte Lebensmittel in aller Munde, und viele Bürger stellen sich natürlich die Frage, ob man mit Langzeitfolgen rechnen muss. Schließlich kann keiner mehr zurückverfolgen, welche Produkte er in den vergangenen Wochen und Monaten verzehrt hat, die eventuell mit Dioxin belastet waren.
Schon seit langem wird in Deutschland diskutiert, wie viel Wissenschaft in der Physiotherapie notwendig ist, denn durch Veränderungen im Gesundheitswesen wird von Therapeuten immer mehr Kompetenz erwartet. Nun wird die Forderung immer lauter, dass Therapeuten künftig auf Hochschul-Niveau ausgebildet werden sollen.
19.05.2011 16:01