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hellmuth

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  1. Hallo, da habe ich jetzt doch vergessen, meine eigentliche Frage zu stellen! In welchen verlässlichen Quellen kann man nachlesen bzw. damit argumentieren, dass durch die Luxation des Schlüsselbeingelenkes bei weiteren schweren Belastungen die nicht anerkannten Unfallfolgen entstehen? Grüße von Hellmuth
  2. Hallo Stereozyt, vielen Dank für Deine Antwort! Ich denke, ich habe ein kompetentes Forumsmitglied gefunden. Daher will ich etwas weiter ausholen. Ich bin jetzt Rentner und hatte bis dahin 30 Jahre lang einen eigenen Steinmetzbetrieb für Grabsteine, wo ich immer selbst produktiv mitgearbeitet habe. Hohe körperliche Belastungen waren an der Tagesordnung. Seit 2001 hatte ich 4 – von der BG Bau anerkannte Arbeitsunfälle, bei denen immer die rechte Schulter beteiligt war. Irgendwann bemerkte ich, dass sich bei mir an der rechten Halsunterseite immer ein loser Knochen bewegte, schenkte dem aber keine Beachtung, weil es nicht schmerzte. Nach dem letzten Unfall wies ich den von der BG bestellten Gutachter darauf hin. Der legte sich nach dem Röntgen darauf fest, dass die Luxation nicht neu war, sondern Jahre zurückliegen musste. Bei meinen vorherigen Unfällen wurde aber immer nur die Schulter geröntgt, so dass die Brustmitte nicht zu sehen war. Doch das kann man mir nicht anlasten! Die BG Bau bot mir 10 % MdE an, die ich etwas voreilig annahm. Als ich später zum Orthopäden ging, weil ich immer stärkere Schmerzen in der Schulter hatte, stellte dieser anhand des Rentenbescheides fest, dass die Arthrose von der BG ausgeschlossen war. Der Text im Bescheid: Die Unfallfolgen, Instabilität des rechten Schlüsselbeingelenkes nach verheilter Prellung des rechten Schultergelenkes bedingen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10 vom Hundert. (Stützrente war (durch BK 2108) vorhanden) Als Folge dieses Versicherungsfalles werden nicht anerkannt: Arthrose des rechten Schlüsselbein-Schulterblattgelenkes und Teilschädigung der rechten Rotatorenmanschette mit Kalkablagerungen. Ida ließ mir keine Ruhe und ich forderte die elektronische Akte an. Da fand ich etwas m.E. Entscheidendes: Dem Gutachter wurden im Gutachtenauftrag beim schwersten Unfall die Beteiligung der Schulter verschwiegen, obwohl sie in meinen Unfallmeldungen klar beschrieben war! Daraufhin forderte ich die Wiederaufnahme des Verfahrens mit entsprechender Begründung. Als Antwort erhielt ich das Gutachten mit dem Hinweis, ich sollte es genau durchlesen und meinen Antrag zurückziehen. Meine Antwort per Brief und Fax war, dass mir die BG einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid senden soll. Darauf warte ich nun seit 8 Wochen. Noch heute werde ich diesen anmahnen! Grüße von Hellmuth
  3. Hallo, vor etwa 10 Jahren hatte ich einen schweren Sturz auf die rechte Schulter. Es wurde nur die äußere Schulter geröntgt und die Luxation des Sternoklavikulargelenks nicht entdeckt. Jetzt habe ich eine Arthrose im Schlüsselbein-Schulterblattgelenk und Teilschädigung der rechten Rotatorenmanschette mit Kalkablagerungen. Können das Spätfolgen dieses Unfalles sein? Grüße von Hellmuth
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