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Stephan

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Beiträge erstellt von Stephan

  1. Hi,

    in deinem Profil sehe ich erst einen Beitrag - vielleicht wurden Beiträge bereits wieder entfernt? Da sind unsere Mods ständig hinterher, wenn die 3 Beiträge nur zusammengespammt sind ;) - Wir finden, dass die 3 Beiträge auch einen Nutzen haben sollen. :) Gib dir Mühe und schau, wo du wirklich helfen kannst - ich bin mir sicher, dass du etwas findest :)

  2. Hi, schwer von hier aus zu sagen. Hat er Auswurf, Husten, Fieber o.ä. was auf eine Bronchitis oder so hin deuten würde?
    Ansonsten kann es natürlich auch was orthopädisches wie eine blockierte Rippe sein?

  3. Hi, kommt darauf an, was du anbieten möchtest.
    Alles was in der fremden Praxis auf Rezept läuft hat ja sowieso einen festen Satz. Hier muss man sich nur auf die Modalitäten einigen, für die du die Räume nutzen darfst (In der Regel zwischen 20-30% vom Rezeptwert oder auch ein Festbetrag pro Stunde/Tag/Monat).

  4. Rechtlich ist es meines Wissens so, dass man die nicht erfolgte Behandlung in Rechnung stellen kann. Den Termin auf dem Rezept unterschreiben zu lassen ist jedoch nicht in Ordnung, da das Rezept eine Menge X an Behandlungen vorsieht - ist keine erfolgt darf auch nicht unterschrieben werden.

    In der Praxis wird das jedoch nur selten gemacht, weil man ja seine Patienten nicht mit einer Privatrechnung vergraulen möchte.

    Wie das intern geregelt wird muss ganz klar festgelegt werden um Stress innerhalb des Teams zu verhindern. Ob du es als Arbeitszeit angerechnet bekommst ist eine Sache deines Arbeitsvertrages, sollte sich aber so gehören. Dein Chef kann dir in der Leerlaufzeit problemlos andere Praxistätigkeiten geben.

  5. Wenn das Notebook betrieblich genutzt werden soll, dann kannst du es am einfachsten mit der betrieblichen Kontokarte zahlen. Dann hast du die Buchung direkt im System.
    Wenn du es bar zahlst, kannst du natürlich dennoch die Quittung abrechnen - zählt quasi wie eine Privateinlage von Bargeld, von dem du das Notebook kaufst. Dein Steuerberater regelt das für dich.

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