Gibt es Hinweise, welche private Krankenversicherung wieviel für eine Einheit Einzelkrankengymnastik, oder wie hier KGG zahlt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas in den Versicherungsverträgen festgehalten wird, zumal dann ja kein Inflationsausgleich dabei berücksichtigt werden könnte.
Dann könnte es sich lohnen mit der PKV zu verhandeln. Ansonsten halte ich persönlich es nicht für korrekt-wenn nicht schon rechtlich bedenklich- , für verschiedene Versicherungsarten unterschiedliche Beträge zu berechnen.