Hallo Freunde,
sollte mein Thread hier falsch plaziert sein, bitte ich freundlich ihn an die richtige Stelle zu verschieben.
Ich erhalte von meinem behandelnden Hausarzt, seit Jahren eine Heilmittelverornunng 13 "Maßnahme der Physikalischen Therapie"; Verordnung nach Maßgabe des Katalogs, angekreuzt Verordnung außerhalb des Regelfalls Verordnungsmenge 20x KG- Gerät.
Indikationsschlüssel EX3b und ICD-10-Code I739 Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet; Funktionsstörungen durch Muskeldisbalance; -verkürzung
Nun gibt es seit Januar die neue Heilmittelverordnung.
Hierzu würde ich gerne von Euch wissen, wie die Sprechstundenhilfen bzw. der Arzt weiterhin die Verordnung als langfristiges Heilmittel kennzeichnet?
Was muß hierzu auf der Verordnung vermerkt werden u. wo muß es notiert werden?
Die Kostenübernahme wurde bereits vor langer Zeit durch die Krankenkasse bestätigt.
Wie kann der Arzt auf der Verordnung kenntlich machen, daß sie sein Budget nicht belastet?
Der Arzt wäre selbstverständlich bereit, mir weiterhin die entsprechende Menge an Behandlungen zu verordnen, allerdings scheitert das an der Software. Deshalb hat er mir nun zunächst ein Rezept mit 6 Einheiten ausgestellt. Wie ich gelesen habe gibt es wohl in begründeten Fällen weiterhin eine "Langfristverordnung", nur wie wird dies notiert?
Das Kreuz bei "Verordnung außerhalb des Regelfalls" u. die Kenntlichmachung einer "langfristigen Verordnung" fehlt.
Ich hoffe Ihr könnt mir meine Fragen zur Ausstellung der neuen Heilmittelverordnung beantworten u. bedanke mich schon jetzt sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen Medvedev