Jump to content

Medvedev

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    4
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Personal Information

  • Bei Physiowissen als
    Patient

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Medvedev's Achievements

Physiotherapie Newbie

Physiotherapie Newbie (1/14)

0

Ansehen in der Community

  1. Hallo "gianni", hallo Freunde, herzlichen Dank für Deine Antwort, "gianni". Ich frage mich nun, ob ich überhaupt einen neuen Antrag stellen muß/soll? Die Voraussetzung des "Langfristigen Heilmittelbedarfs" wurde mir senerzeit berits genehmigt. Bleibt diese Genehmigung nicht- auch über 1.1.2021 hinaus- nicht bis zur Aufhebung oder Erledigung in Kraft? Wie ich bereits schrieb wären die Sprechstundenhilfen selbstverständlich bereit mir die Verordnungen weiterhin wie gewohnt auszustellen, allerdings scheitert das bereits bei der Eingabe der bisherigen Verordnungsmenge (20x/VO). Nun wird befürchtet, daß nach einer bestimmten Verordnungsmenge vom Arzt keine weiteren mehr verordnet werden (Budget). Erneut herzlichen Dank für Eure Antworten. Gruß Medvedev
  2. Danke für Deine Antwort! kannst Du mir aus Deiner Erfahrung einen näherrungsweise vergleichbaren ICD-10 Code aus der aktuellen Liste 2021 empfehlen, den mein Arzt/ Sprichstundenhilfe auswählen könnte u. der im weitesten Sinne dem entspricht, was ich bisher verordnet bekommen habe. Die Nummern sind ja jetzt auch entfallen: früher EX3b jetzt nur noch EX. Die norwendigkeit der "langfristigen Behandlung" war in der "3" begründet. Die Schädigung u. der Behandlungsbedarf am Gerät besteht weiterhin, daran hat sich mit dem Jahreswechsel nichts verändert. Welcher Sonder- Schlüssel käme hier in Betracht? Mein Behandler deckt EX, WS u. CS ab jeweils mit dem für mich notwendigen KG-Gerät. Greift hier nicht "Langfristiger Heilmittelbedarf gemäß § 32 Absatz 1a SGB V siehe Anlage 2", der jeweils in der entsprechenden Rubrik des aktuellen HKL 2021 rechts unten in der Spatle aufgeführt ist? https://www.kvhb.de/sites/default/files/richtlinie-heilmittel-2021.pdf insbesondere S. 34ff. Herzlichen Dank für Deine Eure Antworten Gruß Medvedev
  3. Hallo "gianni", hallo Freunde, herzlichen Dank für Deine Antwort, "gianni". Man will mir jetzt folgende Heilmittelverordnung 13 ausstellen Diagnosegruppe EX; Leitsymptomatik b; ICD-10-Code: I73.9 Periphere Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet; Leitsymptomatik: Schädigung/Störung der Muskelfunktion; Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs: KG Gerät; Behandlungseinheiten 6 Meine Fragen: 1. Ist so der langfristige Heilmittelbedarf weiterhin für mich gewährleistet? 2. Könnte man auch weiterhin statt 6 Behandlungseinheiten, wie bisher 20 -einheiten ausstellen. Ich bedanke mich ganz herzlich für Deine Mühe. Herzliche Grüße Medvedev
  4. Hallo Freunde, sollte mein Thread hier falsch plaziert sein, bitte ich freundlich ihn an die richtige Stelle zu verschieben. Ich erhalte von meinem behandelnden Hausarzt, seit Jahren eine Heilmittelverornunng 13 "Maßnahme der Physikalischen Therapie"; Verordnung nach Maßgabe des Katalogs, angekreuzt Verordnung außerhalb des Regelfalls Verordnungsmenge 20x KG- Gerät. Indikationsschlüssel EX3b und ICD-10-Code I739 Gefäßkrankheit nicht näher bezeichnet; Funktionsstörungen durch Muskeldisbalance; -verkürzung Nun gibt es seit Januar die neue Heilmittelverordnung. Hierzu würde ich gerne von Euch wissen, wie die Sprechstundenhilfen bzw. der Arzt weiterhin die Verordnung als langfristiges Heilmittel kennzeichnet? Was muß hierzu auf der Verordnung vermerkt werden u. wo muß es notiert werden? Die Kostenübernahme wurde bereits vor langer Zeit durch die Krankenkasse bestätigt. Wie kann der Arzt auf der Verordnung kenntlich machen, daß sie sein Budget nicht belastet? Der Arzt wäre selbstverständlich bereit, mir weiterhin die entsprechende Menge an Behandlungen zu verordnen, allerdings scheitert das an der Software. Deshalb hat er mir nun zunächst ein Rezept mit 6 Einheiten ausgestellt. Wie ich gelesen habe gibt es wohl in begründeten Fällen weiterhin eine "Langfristverordnung", nur wie wird dies notiert? Das Kreuz bei "Verordnung außerhalb des Regelfalls" u. die Kenntlichmachung einer "langfristigen Verordnung" fehlt. Ich hoffe Ihr könnt mir meine Fragen zur Ausstellung der neuen Heilmittelverordnung beantworten u. bedanke mich schon jetzt sehr herzlich. Mit freundlichen Grüßen Medvedev
×
×
  • Neu erstellen...

Cookie Hinweis

Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können | anpassen oder mit okay bestätigen.
Forenregeln | Datenschutzerklärung