Jump to content

Sheldroen1

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge erstellt von Sheldroen1

  1. Abrechnen kann man das vergessene Rezept schon noch. Kassen neigen da allerdings nach einem Jahr zur Totalabsetzung.

    Behandlungen müssen dokumentiert werden. Manche meinen, der Eintrag auf der Rückseite der Verordnung reiche. Ob das rechtlich auch ausreichend ist, weiss ich nicht. Aber das ist im Zweifelsfall das Problem der Chefin, nicht deins!

     

  2. Arbeiten nur mit Deutschem Diplom geht immer noch. Recherchiere auf physioswiss.ch, da solltest du sehr viel Infos und Stellenangebote finden! Arbeiten dort ist angenehmer als in D, wohnen sehr teuer, einkaufen auch. So relativiert sich der doppelte Verdienst ziemlich, aber auf hohem Niveau. Grenzgänger sein fand ich persönlich am angenehmsten. 

×
×
  • Neu erstellen...

Cookie Hinweis

Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können | anpassen oder mit okay bestätigen.
Forenregeln | Datenschutzerklärung